Pro forma wurde der Gasmarkt bereits 1998 liberalisiert.
Dabei handelte es sich um die Umsetzung einer EU- Richtlinie aus 1996.
2002 wurde mit der Gasnovelle festgeschrieben, dass die Gasnetze Wettbewerbern diskrimnierungsfrei zur Verfügung gestellt werden müssen.
Alles alter Kaffee. Eigentlich hatten auch noch nie die Monopolisten darüber zu entscheiden, ob die Kunden nun wechseln dürfen oder nicht.
Das wäre schon ein Eingriff die grungesetzlich geschützte allgemeine Handlungsfreiheit, Art. 2 GG.
Die Kunden sind faktisch gefangen, weil keine weiteren Anbieter tätig wurden. Zum einen lag das daran, dass diese ihr Gas nicht transportiert bekamen (die italienische ENI für die Stadtwerke Schwäbisch-Hall), zum anderen daran, dass die Gasmengen selbst bereits langfristig gebunden sind. Freier Gashandel ohne Gas macht nun einmal wenig Sinn.
Die Selbstverpflichtung der Unternehmen, den längst bestehenden gesetzlichen Regelungen nun endlich nachzukommen, führt immer noch nicht dazu, dass entsprechend Gasmengen frei verfügbar sind und der Gastransport über fremde Netze einfach erfolgen kann. Deshalb die \"Krücke\" der Besistellung.
Wenn man es genau nimmt, dürfte der Preisspielraum dabei nur dem entsprechen, was zum Beispiel die E.ON- Unternehmen in ihren sog. Gaspreiskalkulationen als Vertriebsmarge ausweisen, bekanntlich fast nichts.....
Deshalb darf man skeptisch sein. Und die geforderten Preise sind deshalb weiterhin nicht weniger überhöht und kritikwürdig.
http://www.faz.net/s/Rub560251485DC24AF181BBEF83E12CA16E/Doc~E7506900B2D7D49DFA6DB9A090B0DB150~ATpl~Ecommon~Scontent.htmlhttp://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/10649414/485072/Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt