Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Verrechnung der Abschlagszahlungen (zum ?. Mal)
Anonymous:
Hallo.
Das Thema wurde hier bestimmt schon oft diskutiert,
ich habe auch was gefunden. Aber wohl viel zu viel und
unterschiedliches, so dass ich immer noch unsicher bin,
ob das geht oder nicht:
Ich widerspreche jetzt den Preisen und den Erhöhungen seit 2004.
Mein aktueller Abrechnungszeitraum ist von Mai \'05 bis Mai \'06.
Ich habe also schon 9 Abschlagszahlungen (keine Rechnungen oder so) auf Grundlage des überhöhten Preises überwiesen. Wenn ich jetzt für den gesamten laufenden Abrechnungszeitraum (also nicht nur für die 3 offenen Zahlungen) die geringeren Preise von 2004 zugrunde lege, würde ich für die 3 noch folgenden Abschlagszahlungen nur noch 30 statt 80 Euro überweisen, damit ich zur Rechnung im Mai 06 dann kein Guthaben beim Versorger habe.
Ich verechne also nichts mit einem Guthaben aus einem vorherigen Abrechnungszeitraum, sondern ich passe nur die Abschlagszahlungen des aktuellen Abrechnungszeitraumes an. Oder darf ich tatsächlich nur für die letzten 3 Abschlagszahlungen den \"normal\"-reduzierten Abschlagssatz von 80 Euro zahlen ?
Kann ich das so machen oder darf ich die Abschlagszahlungen
innerhalb des laufenden Abrechnungszeitraumes nicht anpassen ?
Danke
Cremer:
@Kai,
Sie sollten es so machen!!
Sie haben es bereits jetzt schon versäumt, rechtzeitig, in 2005, die Abschläge so einzukürzen, dass am Ende des Abrechnungszeitraumes im Mai 2006 eine Nachzahlung rauskommen muss.
Anonymous:
Ok, dankeschön. :-)
Dann bekommen die ja nicht mehr viel Geld von mir.
Monaco:
@Kai
Noch ein kleiner Hinweis:
Teilen Sie Ihrem Versorger Ihre Vorgehensweise vorher mit. Schicken Sie ihm dazu möglichst auch Ihre Berechnung mit, damit er weiß, woran er ist.
Mit freundlichen Grüßen
Monaco.
Cremer:
@monaco,
richtig,
dumm sterben soll der Versorger nicht
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