Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Verrechnung der Abschlagszahlungen (zum ?. Mal)

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Anonymous:
:D Super, dann kann ich das Guthaben verrechnen !
Wichtig ist, dass der Versorger über die Vorgehensweise informiert wird.

Salomee:
Hallo,

ich bin neu hier und habe zu meiner Frage mit der Suchfunktion nichts passendes gefunden, ausser diesem Thread. (Sorry, wenn was übersehen habe)

Nun lese ich aber in den \"Fragen und Antworten zu überhöhten
Energiepreisen und BGB § 315\" des \"Bundes der Energieverbrauchen\"
folgendes:

(42)
\"Wenn die Abschläge zu hoch bemessen wurden, kann der Kunde eine Verringerung verlangen, diese jedoch grundsätzlich nicht selbst vornehmen. Der Versorger wird sich redlicherweise hierauf einlassen, wenn der Fall offensichtlich ist. Dies ist dann der Fall, wenn sich unter sonst gleichen Bedingungen in jedem Falle bei der Jahresverbrauchsabrechnung eine Überzahlung ergeben wird.\"

dies widerspricht nun doch dem oben gesagten, wo ja durch eine Neuberechnung auf der Grundlage der Preise von 2004 ein \"Restguthaben\" verbleibt, weil bisher zu hohe Abschläge bezahlt wurden. Oben wird gesagt, man solle das \"Guthaben\" verrechnen, also statt Abschlag weniger zahlen, und der Bund der Energieverbraucher sagt, man dürfe dies nicht eigenmächtig tun, sondern müsse erst beim Versorger eine Verringerung verlangen .
Dies verunsichert mich nun etwas. WIE geht man vor?
Ist das so zu verstehen, daß ich die letzten Abschläge eines Jahres zwar auf der Grundlage von 2004 kürzen darf, aber für eine neue Abschlagshöhe erst eine Veringerung fordern soll, die dann vom Versorger erst \"genehmigt\" werden muss?

Ich habe konkret dieser Tage die Jahresrechnung der Badenova bekommen, und damit erstmalig vom Versorger auch die offizielle Mitteilung der Preiserhöhung samt blabla.
Zum einen hatten wir etwas mehr verbraucht (+1012 Kwh), zum andern sind die Preise gestiegen, und daher erhöht sich die monatliche Abschlagszahlung jetzt von 163 auf 205 Euro.
Eigentlich hatte ich nach dieser offiziellen Preiserhöhungsmitteilung vorgehabt, nun wie vorgeschlagen meine Gegenrechnung auf der Basis der Preise von 2004 zu machen und die Differenz von der nächsten Zahlung(en) einfach abzuziehen.  Ausserdem wollte ich dem Versorger  meine Bereitschaft für eine neue Abschlagshöhe auf der Preis-Basis 2004 und dem neuen Verbrauch mitzuteilen.
Was ist nun richtig?

Cremer:
@Salomee,

zunächst eine Frage:

Haben Sie Widerspruch gemäß Musterschreiben eingelegt?

Nur dann können Sie eine Gegenrechnung mit allen weiteren Konsequenzen (Kürzen der Abschläge) erstellen.

Salomee:
Das geht ja superflott hier mit den Antworten! Herzlichen Dank!

Ich habe den Widerspruch noch nicht eingelegt.
Ich bin noch am abwägen, was dieser an Aufwand und Risiko bedeutet und muß mich informieren. ... für mich als juristischen Laien hörte sich alles ganz einfach an am Anfang, aber je mehr ich mich in die Thematik einlese, desto weniger blick ich diesbezüglich durch!
Auch wenn mein Herzlein immer etwas revoluzzerisch schlägt, habe ich doch schon sehr viele entmutigende und sehr teure und sehr aufwendige Dinge erlebt deswegen (in anderen Fällen) ...und überlege durchaus, ob sich ein Widerspruch mitsamt allem Aufwand \"lohnt\"... wenn ich im Oktober VORAUSSICHTLICH eh einfach den Anbieter wechseln kann. (Diese Möglichkeit allerdings halte ich für sehr Verbrauchernotwendig und praktiziere entsprechend auch schon beim Stromthema.)

Wie denkt das Forum darüber?

es grüßt Salomee

Cremer:
@Salomee,

der Widerspruch geht vor allem.

Ohne Widerspruch keine Kürzung der Abschläge (Verbrauch x Preis Sept. 2004)

Ob im Oktober ein Anbieterwechsel möglich ist, mag dahingestellt sein.

Ich glaube dies noch nicht recht. Mit viel Vorschusslorbeeren hatten die Versorger ja schon ein Wechsel zum 1.4.06 angekündigt. Und was ist daraus geworden?

Man kann von E.ON Hanse nach E.ON Avacon oder E.ON Thüga wechseln also im gleichen Konzern.

Das war alles Augenwischerei.

Nur ein Widerspruch auf die Preissteiegerung ab Sept. 2004 und die Preishöhe an sich, gibt die Möglichkeit her, die Abschläge zu kürzen, eigene Gegenrechnungen erstellen und die Differenz zwischen der eigenen und der Versorgerjahresrechnung nicht zahlen.

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