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Autor Thema: BGH: EnBW muss Stromnetz-Kalkulation offen legen  (Gelesen 5188 mal)

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Offline RR-E-ft

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BGH: EnBW muss Stromnetz-Kalkulation offen legen
« am: 08. Februar 2006, 13:39:20 »
[ KZR-8-05 , KZR-9-05  07-02-2006 ]

Die entsprechende Meldung hier:

http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=13375

Der BGH bestätigt seine Rechtsprechung, wonach Netzentgelte einer Billigkeitskontrolle unterliegen.

Quelle: www.strom-magazin.de (Professionals)

WETTBEWERBSBEHINDERUNG
08.02.2006, 14:17 Uhr

Netzentgelte: EnBW unterliegt vor Bundesgerichtshof (Upd.)

Der überwiegend im landwirtschaftlichen Bereich tätige Stromanbieter BMR hat vor dem Bundesgerichtshof gegen die EnBW-Netzgesellschaften EnBW Regional AG sowie EnBW Ostwürttemberg Donauries AG wegen zu hoher Netznutzungsgebühren geklagt und gewonnen.
Hamburg (red) - Mit dem heute veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofes im Fall BMR gegen EnBW Regional AG und EnBW Ostwürttemberg Donauries AG (EnBW ODR AG) hat der Energiekonzern EnBW eine Niederlage im Streit um die Preise für die Nutzung der Stromnetze erlitten. Das höchste Gericht Deutschlands bestätigte mit dem heutigen Urteil sein Grundsatzurteil von Oktober letzten Jahres im Rechtsstreit des Hamburger Ökostromanbieters LichtBlick gegen die Mannheimer MVV. Der Richterspruch verpflichtet die EnBW, die Angemessenheit ihrer Netzentgelte offen zu legen und nachzuweisen, dass sie im eigenen Netz nicht selbst durch überhöhte Preise neue Anbieter diskriminiert und den Wettbewerb behindert hat.

Auch damals ging es um die Frage der Höhe der für die Nutzung der Stromnetze verlangten Entgelte. Seitdem sind die deutschen Netzbetreiber nachzuweisen, dass die Entgelte Wettbewerb fördern und den Prinzipen der Preisgünstigkeit und des billigen Ermessens entsprechen. Für LichtBlick-Chef Heiko von Tschischwitz ist die Niederlage von EnBW auch deshalb so bedeutend, weil der Versorger noch 2003 für Konzerntochter Yello inhaltlich gleich lautende Klagen gegen mehrere Netzbetreiber angekündigt hatte.

"Das was Yello-Strom immer gefordert hat, hat sich heute zum ersten Mal gegen den eigenen Mutterkonzern gewendet", kommentierte ein erfreuter Heiko von Tschischwitz, heute in Hamburg. "Jetzt stellt sich die Frage, ob ein Teil des von EnBW kürzlich vorgelegten Rekordergebnisses aus ungerechtfertigten Monopolrenditen aus dem Stromnetz stammt. EnBW wird nachweisen müssen, dass sie im eigenen Netz nicht selbst diskriminiert und Wettbewerb auf Kosten neuer Anbieter und der Verbraucher behindert hat."

"Das Urteil gegen den EnBW-Konzern als einen der vier deutschen Stromkonzerne hat eine klare verbraucherpolitische Dimension", betonte auch Christian Hagmann, Justiziar der BMR-Service GmbH (LandEnergie). "Im Jahr 2003 haben wir Klagen gegen mehrere deutsche Strom-Netzbetreiber eingereicht. Jetzt wurde in dritter Instanz bestätigt, was wir seit langem fordern: Netzbetreiber müssen aufgrund ihrer Monopolstellung im Markt ihre Kosten transparent und verbraucherfreundlich gestalten", wertet Hagmann die Entscheidung. "Für die Landwirtschaft bedeutet dies eine Chance auf bessere Bedingungen im Strommarkt und damit günstigere Bedingungen für den Wirtschaftsstandort Deutschland".

Laut von Tschischwitz machen die Netzentgelte bis zu 40 Prozent des Strompreises aus und gelten in Deutschland als um mindestens 30 Prozent überhöht. Zukünftig muss die Bundesnetzagentur die Netzentgelte genehmigen, erste Entscheidungen werden für Mitte 2006 erwartet.

Offline RR-E-ft

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BGH: EnBW muss Stromnetz-Kalkulation offen legen
« Antwort #1 am: 09. Februar 2006, 14:30:55 »
EnBW will Angemessenheit nachweisen:

http://www.enbw.com/content/de/presse/pressemitteilungen/2006/02/pm_2006_02_08

Die Einschätzung des Unternehmens, dass in der Zukunft die Netzentgelte keiner Billigkeitskontrolle mehr unterfallen, dürfte indes mit Rücksicht auf die Billigkeitskontrolle auch behördlich genehmigter Strompreise unzutreffend sein.



Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

 

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