[ 21-O-119-91 12-03-1992 ; 21-O-83-05 31-01-2006 ]
Nach einem heute bekannt gewordenen Beschluss des LG Hannover vom 31.01.2006, Az. 21 O 83/05 muss die beklagte Stadtwerke Hannover AG innerhalb von fünf Wochen ihre Gesamtkalkulation der Gaspreise offen legen und ihre Bezugsverträge dem Gericht vorlegen:
Das Landgericht Hannover scheint selbst seine frühere Rechtsprechung zu Gaspreisen aus 1992 (Urteil vom 12.3.1992, 21 O 119/91, NJW-RR 1992, 1198 ff.) zu revidieren.
Das LG Hannover geht damit wohl noch einen Schritt weiter als das LG Bonn.
Einzelheiten hier:
http://www.ritter-gross.de/download/Presseerklaerung%20LG%20Hannover%2031.01.06.pdfhttp://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=13339Zu den Stadtwerken Hannover auch folgende Meldung:
http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=13353http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=13350http://www.verivox.de/news/ArticleDetails.asp?aid=12573http://www1.ndr.de/ndr_pages_std/0,2570,OID2274486,00.htmlEntgegen anderslautenden Meldungen ist die Stadtwerke Hannover AG nicht zur Offenlegung verurteilt worden, riskiert jedoch eine irreperable Niederlage im Prozess, wenn sie ihrer Obliegenheit hinsichtlich des Nachweises der Billigkeit der Preise nicht genügt.
Womöglich wegen der hohen Medienaufmerksamkeit schaltet das LG Hannover womöglich einen Gang zurück und lässt es nun langsam angehen, um ggf. zu sehen, wie sich die Dinge woanders weiter entwickeln:
http://www.stern.de/wirtschaft/unternehmen/unternehmen/:Stadtwerke-Hannover-Transparenz-Gaskunden/555094.htmlhttp://www.landgericht-hannover.niedersachsen.de/master/C16388678_N6256993_L20_D0_I4800694.htmlFreundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt