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Autor Thema: Sondervertrag seit dem Jahr 2000  (Gelesen 13417 mal)

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Offline Zottel

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Sondervertrag seit dem Jahr 2000
« am: 24. Oktober 2007, 22:40:20 »
Ich habe heute mal eine Frage zur Verjährung und o.g. Thema:

Ich habe, nach Aussage der OVAG, einen SONDER-Vertrag seit dem Jahr 2000 und habe auf Anraten eines netten Herrn der Ortsgrupps HG im Nov. 2006 meine Abschlagszahlungen auf Basis des Preises aus aus dem Jahr 2004 berechnet.
Nun habe ich gelernt, dass bei den Sonderverträgen gar keine einseitige Preisbestimmung gegeben ist.

Gilt hier nun auch die Verjährungsfrist von drei Jahren oder kann ich meine Abschlagszahlungen, weil einseitige Preiserhöhungen völlig unberechtigt sind, nun auf Basis des anfangs per Unterschrift vereinbarten Preises aus dem Jahr 2000 berechnen?

Vielen Dank für Ihre Einschätzungen.


Freundlich Grüße und einen schönen Abend.

Offline eislud

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Sondervertrag seit dem Jahr 2000
« Antwort #1 am: 25. Oktober 2007, 04:59:54 »
@Zottel
Sofern es sich um einen Sondervertrag handelt und die Preisanpassungsklausel nicht dem Transparenzgebot (BGB § 307) entspricht, hat man sich nur auf einen Anfangspreis geeinigt.

Eine Besinnung auf den eigentlich vereinbarten Anfangspreis von 2000 verjährt nicht.

Wenn überhaupt, kann es hier nur zu einer Verwirkung kommen. Die Kriterien, wann es zu einer Verwirkung kommt sind aber derart gewaltig, dass es hier schon nicht dazu gekommen sein kann. Insbesondere auch deshalb, weil man ja schon nicht immer zu wissen gemeint hat, dass die Preisanpassungsklausel unwirksam ist.

Zur Verwirkung: Leitsätze des Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 25.04.2001 - Aktenzeichen 5 AZR 497/99 -NJW 2001, 2907:
1. Das Rechtsinstitut der Verwirkung ist als Ausprägung des Grundsatzes von Treu und Glauben (§ 242 BGB) in ständiger Rechtsprechung anerkannt.
2. Die Verwirkung tritt dann ein, wenn der Berechtigte mit der Geltendmachung seines Rechts längere Zeit zuwartet (Zeitmoment) und daneben besondere Umstände vorliegen, aufgrund derer der Gegner nach Treu und Glauben annehmen und sich darauf einrichten durfte, der Berechtigte werde sein Recht nicht mehr geltend machen (Umstandsmoment).

Genauere Erläuterungen wann es zur Verwirkung kommt und welche Voraussetzungen vorhanden sein müssen stehen auch in der Urteilsbegründung. Gegebenenfalls mal danach googeln, ich habe im Moment keinen Link dazu.
 
Ich hatte auch zuerst auf einen Preis von 2004 gekürzt und erst 2006 dann auf den Anfangspreis aus dem Jahr 1998 gekürzt.  

Gruss eislud

Offline Zottel

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Sondervertrag seit dem Jahr 2000
« Antwort #2 am: 25. Oktober 2007, 19:41:30 »
Gibt es weitere Einschätzungen???

 ;)

Offline Zottel

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Sondervertrag seit dem Jahr 2000
« Antwort #3 am: 21. November 2007, 12:40:09 »
Wie bereits im Eingangsthread beschrieben, habe ich Sonderverträge seit dem Jahr 2000.
Heute habe ich das Ergebnis der Prüfung dieser Verträge durch einen Anwalt des BdE erhalten.

 :) :)


Zitat

..........
Die genannte Preisanpassungsklausel dürfte u. E. nach den strengen Anforderungen des BGH und der überwiegenden Instanzrechtsprechung an die Wirksamkeit von Preisänderungsklauseln gemäß §307 nicht genügen und daher unwirksam sein.
..........
vgl. die aktuelle Berufungsentscheidung des OLG Bremen
..........



Ich werde jetzt mal ganz gemütlich anfangen zu rechnen..................... ;)


Vielen Dank in den Norden der Republik für die Überprüfung.

Offline Zottel

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Sondervertrag seit dem Jahr 2000
« Antwort #4 am: 28. August 2009, 19:22:59 »
Nach langer Zeit schreibe ich heute mal wieder ein Update:

Nachdem mir die OVAG meinen Sondervertrag wegen \"angeblichem\" Zahlungsrückstand zum Ende 2007 gekündigt hat, habe ich meine Rechnungen auf Basis des Sondervertrags fleißig selbst erstellt und die fälligen Abschlagszahlungen in Eigenregie errechnet.

Ende April habe ich dann die Zahlungsklage der OVAG vom AG Friedberg erhalten.
Nach der Klageerwiderung meines RAs erklärte sich das Amtsgericht für sachlich unzuständig und verwies das Verfahren an die Kammer für Handelssachen beim LG Gießen.

Fortsetzung folgt...............................demnächst

 

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