Energiebezug > Gas (Allgemein)
Anbieterwechsel Ausweg?
RR-E-ft:
Nach einer energate- Meldung (http://www.energate.de) vom heutigen Tage sollen sich die sieben Gasversorger, gegen welche das Bundeskartellamt Missbrauchsverfahren eingeleitet haben soll, diesem gegenüber schriftlich verpflichtet haben, ab April privaten Verbrauchern einen Anbieterwechsel zu ermöglichen:
Private Gaskunden können ab April den Anbieter wechseln
Bonn (energate) - Die sieben Unternehmen, gegen die das Bundeskartellamt Verfahren wegen des Verdachts missbräuchlich erhöhter Gaspreise eingeleitet hat, haben sich schriftlich... 14.02.2006 - 11:38
Dadurch werden die Preise der unter Missbrauchsverdacht geratenen Anbieter jedoch noch lange nicht kartellrechtskonform, ebensowenig, wie sie angesichts der gesetzlichen Verpflichtung aus §§ 1, 2 EnWG zu preisgünstiger Versorgung zu verbraucherfreundlichen Bedingungen plötzlich \"billig\" im Sinne des § 315 BGB werden können.
Siehe auch hier:
E.ON: Gasanbieterwechsel ab April 2006 möglich
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Monaco:
Da hat man offensichtlich gemeinsam mit dem Kartellamt einen Weg gefunden, die Verbraucherproteste zu beschwichtigen.
Die Versorgungsunternehmen demonstrieren damit eine gewisse \"Offenheit\", die Kartellbehörde behauptet, für die Verbraucher einen Erfolg erstritten zu haben.
Wenn es so kommt, wie beim Strom, ist diese Entscheidung m.E. eine klare Niederlage für jeden Verbraucher.
Vor Gericht werden die Versorger behaupten können, es könne sich ja jeder seinen Versorger frei (?) wählen. Und selbst wenn die Preise dann noch lange keine Wettbewerbspreise sind, wird allein eine (wenn auch beschränkte) Wahlmöglichkeit zumindest die Feststellung des \"geknebelten\" Kunden relativieren.
Gern lasse ich mich dabei eines Besseren belehren. Allein viel Hoffnung habe ich dabei nicht.
Mit freundlichen (aber sorgenvollen) Grüßen
Monaco.
RR-E-ft:
Man weiß noch nicht genau, was man wohl davon halten soll:
a)
Entweder es ist ein \"Kuhhandel\", wenn sich erweist, dass am 01.April zwar andere Anbieter antreten, deren Preise aber genauso hoch oder sogar höher liegen. Die Unternehmen immerhin hätten sich für ihren Teil an die Abmachung gehalten.
Eigentlich muss es ein \"Kuhhandel\" sein, weil sich die hohen Preise auch weiter nicht rechtfertigen lassen, ggf. kartellrechtswidrig und somit verboten sind, die dazu berufene Behörde jedoch nicht einschreitet.
Die Verpflichtung der Unternehmen könnte ebenso erfüllt sein, wenn die Beistellungen zwar angeboten werden, aber so unattraktiv gestaltet sind, dass sich niemand dafür interessiert (viel zu geringe Vertriebsmarge).
Tja, man hat eben sein bestes gegeben, aber der Wettbewerb lässt sich nun einmal nicht erzwingen.....
Der neue Anbieter könnte gar eine schon vorhandene oder eigens schnell gegründete Tochter eines Konzerns (E.ON ?!) mit wohlklingendem Namen sein, so dass wenigstens auch ein anderer Anbieter da ist.
Ein Markteintritt in so kurzer Frist würde einen Riesenaufwand erfordern.
Zwar braucht man kein Gas einkaufen, aber Marketing betreiben, die Verträge mit den Monopolisten schließen und die neu gewonnen Kunden (jeder zweite kann sich einen Wechsel vorstellen !!!) sogleich abrechnungstechnisch betreuen.
Vielleicht finden E.ON Avacon- Kunden auch einfach nur Preisangebote der E.ON Thüringen im Briefkasten und umgekehrt....
Demnach gäbe es allein unter den E.ON- Versorgern mindestens jeweils sechs \"Alternativen\"....
Die bunte Angebotspalette gleicht dann der Vielfalt der Parteienlandschaft in der DDR vor 1989 und könnte sich etwa so präsentieren:
www.gasvonuns.de
www.stromvonuns.de
Mit anderen Worten: Der \"Wettbewerb\" zwingt sie gar nicht runter vom bequemen Sofa, auf dem sie weiter lümmeln.
b)
Oder es wird ein Coup, wenn tatsächlich vollkommen neue Anbieter in Beistellung ein und das selbe Gas der Monopolisten billiger als bisher an die Kunden bringen sollten:
Im letzteren Fall wäre nichts anderes als der Beweis erbracht, dass die Kunden mit eben dem selben Gas der Monopolisten billiger versorgt werden können, die Monopolisten mithin die Kunden bisher nicht so billig wie möglich versorgen.
Das dürfte dann einen \"Haidenspaß\" bei den Gaspreisprozessen, insbesondere vor dem Landgericht Hamburg in dem Verfahren gegen E.ON Hanse geben.....
Es würde sich nämlich zugleich die Frage stellen, ob es nicht bei etwas gutem Willen (sanfter Druck von außen bewegt E.ON in letzter Zeit immer zu großen Schritten) nicht noch ein Stück billiger geht.
Wieviel billiger es gehen könnte, müsste dann gerade das Gericht zur Bestimmung eines \"billigen\" Gas- Preises ermitteln.
Man darf nun sehr gespannt sein, wie man sich die weitere Umsetzung wohl vorgestellt hat.
Einfach wird dieser erzwungene \"Wettbewerbs-Impuls\" sicher nicht.
Entega möchte Beistellung nur auf Gegenseitigkeit einräumen. Zunächst soll der Kunde an einen Lieferanten herantreten (fraglich wo), der sich dann bei Entega meldet und mit dem Unternehmen das Notwendige vereinbart:
http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=13463
Fraglich, ob die Kunden sich das so vorgestellt hatten.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Cremer:
@Fricke,
na, dann muss ich mal gleich unsere SW KH fragen, wie die zu der \"Öffnung am 1.4.06 stehen
RR-E-ft:
Aus Expertensicht ist das Bundeskartellamt eingeknickt- zu Lasten der von missbräuchlich überhöhten Gaspreisen betroffenen Verbraucher:
http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=13469
http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=13457
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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