Man weiß noch nicht genau, was man wohl davon halten soll:
a)
Entweder es ist ein \"Kuhhandel\", wenn sich erweist, dass am 01.April zwar andere Anbieter antreten, deren Preise aber genauso hoch oder sogar höher liegen. Die Unternehmen immerhin hätten sich für ihren Teil an die Abmachung gehalten.
Eigentlich muss es ein \"Kuhhandel\" sein, weil sich die hohen Preise auch weiter nicht rechtfertigen lassen, ggf. kartellrechtswidrig und somit verboten sind, die dazu berufene Behörde jedoch nicht einschreitet.
Die Verpflichtung der Unternehmen könnte ebenso erfüllt sein, wenn die Beistellungen zwar angeboten werden, aber so unattraktiv gestaltet sind, dass sich niemand dafür interessiert (viel zu geringe Vertriebsmarge).
Tja, man hat eben sein bestes gegeben, aber der Wettbewerb lässt sich nun einmal nicht erzwingen.....
Der neue Anbieter könnte gar eine schon vorhandene oder eigens schnell gegründete Tochter eines Konzerns (E.ON ?!) mit wohlklingendem Namen sein, so dass wenigstens auch ein anderer Anbieter da ist.
Ein Markteintritt in so kurzer Frist würde einen Riesenaufwand erfordern.
Zwar braucht man kein Gas einkaufen, aber Marketing betreiben, die Verträge mit den Monopolisten schließen und die neu gewonnen Kunden (jeder zweite kann sich einen Wechsel vorstellen !!!) sogleich abrechnungstechnisch betreuen.
Vielleicht finden E.ON Avacon- Kunden auch einfach nur Preisangebote der E.ON Thüringen im Briefkasten und umgekehrt....
Demnach gäbe es allein unter den E.ON- Versorgern mindestens jeweils sechs \"Alternativen\"....
Die bunte Angebotspalette gleicht dann der Vielfalt der Parteienlandschaft in der DDR vor 1989 und könnte sich etwa so präsentieren:
www.gasvonuns.dewww.stromvonuns.deMit anderen Worten: Der \"Wettbewerb\" zwingt sie gar nicht runter vom bequemen Sofa, auf dem sie weiter lümmeln.
b)
Oder es wird ein Coup, wenn tatsächlich vollkommen neue Anbieter in Beistellung
ein und das selbe Gas der Monopolisten billiger als bisher an die Kunden bringen sollten:
Im letzteren Fall wäre nichts anderes als der Beweis erbracht, dass die Kunden mit eben dem selben Gas der Monopolisten billiger versorgt werden können, die Monopolisten mithin die Kunden bisher nicht so billig wie möglich versorgen.
Das dürfte dann einen \"Haidenspaß\" bei den Gaspreisprozessen, insbesondere vor dem Landgericht Hamburg in dem Verfahren gegen E.ON Hanse geben.....
Es würde sich nämlich zugleich die Frage stellen, ob es nicht bei etwas gutem Willen (sanfter Druck von außen bewegt E.ON in letzter Zeit immer zu großen Schritten) nicht noch ein Stück billiger geht.
Wieviel billiger es gehen könnte, müsste dann gerade das Gericht zur Bestimmung eines \"billigen\" Gas- Preises ermitteln.
Man darf nun sehr gespannt sein, wie man sich die weitere Umsetzung wohl vorgestellt hat.
Einfach wird dieser erzwungene \"Wettbewerbs-Impuls\" sicher nicht.
Entega möchte Beistellung nur auf Gegenseitigkeit einräumen. Zunächst soll der Kunde an einen Lieferanten herantreten (fraglich wo), der sich dann bei Entega meldet und mit dem Unternehmen das Notwendige vereinbart:
http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=13463Fraglich, ob die Kunden sich das so vorgestellt hatten.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt