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E.ON: Gasanbieterwechsel ab April 2006 möglich

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RR-E-ft:
@kamaraba

Wenn Ihnen jemand etwas (ob vertraglich oder gesetzlich) Geschuldetes nicht leistet, ist dies noch lange nicht strafbar.

Einen Anspruch - also das Recht von einem anderen ein Tun oder unterlassen zu fordern - muss man ggf. gerichtlich durchsetzen.


@Cremer

Davon, dass nur andere E.ON- Töchter sich gegenseitig Wettbewerb machen, stand in den Pressemeldungen nichts:

http://www.eon.com/de/presse/news-show.do;jsessionid=A9E59DD5AC5A40A886845836FA0238ED.1?id=7415&back=%2fde%2findex.jsp

Haben Sie nähere Informationen aus der E.ON- Zentrale?

http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,400786,00.html

Wir wissen nicht, welcher bundesweite Anbieter aktiv werden soll und kann.


Problematisch ist ja nach den \"Offenlegungen\" der E.ON- Filialen, dass die Marge offensichtlich im Netzbereich verdient werden muss, die Vertriebsmarge zum Verhungern gering sein soll.

Deshalb ist nicht ersichtlich, wer bei solch kleinen Vertriebsmarge überhaupt ein Interesse daran haben könnte, in einen Wettbewerb einzutreten.

Das ginge dann wohl lediglich mit nicht kostendeckenden Dumpingpreisen, welche indes ebenso  kartellrechtlich verboten sind.

So einfach ist es also nicht.





Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

DieAdmin:
Wenn denn wirklich irgendwann in naher Zukunft reelle Bedingungen für realen Wettbewerb geschaffen wurde, und der erste NEUE Anbieter da ist, der seine Preise wesentlich billiger gestaltet, dann liegt doch auch erstmal aus Sicht des Kartellamtes ein \"Dumping\"-Preis vor.
Da muss doch das Kartellamt anhand der Kalkulationsunterlagen  prüfen, ob es sich um Preisdumping handelt oder nicht. Also könnte das doch jetzt auch schon bei dem Preiswucher gemacht werden.

RR-E-ft:
@Evitel2004

Wenn man die offengelegten Zahlen von E.ON als richtig unterstellt, ergibt sich wohl ohne weiteres, dass ein Dritter nur zu unzulässigen Dumpingpreisen günstiger anbieten könnte.

Denn immerhin verkauft der Dritte in Beistellung das E.on- Gas unter Nutzung des selben Netzes. E.on wird das Gas wohl auch nicht unter den eigenen Bezugspreisen an den Dritten ebgeben, damit dieser es an die Kunden liefert.

Preisspielraum wäre somit nur die von E.on genannte dürre Vertriebsmarge- unter der Voraussetzung, dass der Dritte keinen Gewinn machen wollte und das Gasgeschäft als Liebhaberei betreibt.

Ganz zu schweigen von den Marketingkosten für einen Kundenerstkontakt, die beim neuen Anbieter anfallen und irgendwie gedeckt werden müssen.


Nicht umsonst winken die neuen Anbieter ab und auch der mitgliederstarke BGW weiß bisher keinen alternativ zur Verfügung stehenden Anbieter zu benennen.


Es sieht nach einer Farce aus.



Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

DieAdmin:
Hallo Herr Fricke,


--- Zitat ---Ganz zu schweigen von den Marketingkosten für einen Kundenerstkontakt, die beim neuen Anbieter anfallen und irgendwie gedeckt werden müssen.

--- Ende Zitat ---


Hierfür hat ja Vater Staat schon was getan- Hartz-Reform: Förderung bei Neugründung  :lol:

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