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E.ON: Gasanbieterwechsel ab April 2006 möglich

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RR-E-ft:
E.On spielt weiter den Vorreiter für Wettbewerb.

Nach der Frankfurter Mainova hat nun auch E.On angekündigt, ab April 2006 einen Gasversorgerwechsel zu ermöglichen:

http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=13436

Weil das Netzzugangsmodell bis dahin noch nicht funktioniert, behilft man sich mit sog. \"Beistellungen\".

Der alte Versorger liefert weiter das Gas wie bisher. Dieses gilt jedoch als vom neuen Versorger geliefert. Der Kunde schließt seinen Liefervertrag mit dem neuen Versorger ab und erhält von diesem die Abrechnungen.

Im Hintergrund bleibt erst einmal alles beim alten.
Der Monopolist setzt weiter sein Gas ab.

Der neue und der bisherige Versorger rechnen untereinander ab.

Solche \"Beistellungen\" gab es in der Anfangszeit auch im Strombereich, so lange die Fragen des Netzzugangs noch nicht einheitlich geklärt waren.

Ob hierdurch jedoch die Gaspreise tatsächlich merklich sinken, ist fraglich.

Möglicherweise stellt man dem Angebot des bisherigen Monopolisten das Angebot eines Schwesterunternhmens, etwa der bundesweit agierenden E. ON Ruhrgas- Tochter Thüga bei.

Schließlich geht es den Konzernen nicht um sinkende Preise und Margen, sondern lediglich um ein Gefühl von Freiheit für die gefangenen Kunden der Monopolanbieter.

Früher betanden die neuen Stromanbieter auf Beistellungen, um schnell zum Kunden zu gelangen.

Heute liegt das Interesse an solchen Beistellungen bei den Monopolisten, damit man sie nicht mehr Monopolisten nenne.... Der Kunde kann nur wechseln, wenn es bei den Anbietern alternativen gibt.

Man darf gespannt sein, welchen Anbieter die Konzerne selbst mit einem bundesweiten Angebot ins Rennen schicken, ähnlich der EnBW- Tochter Yello Strom GmbH.


Schließlich geht es für E.ON darum, den Druck aus der Leitung zu bekommen.



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Cremer:
@H. Fricke,

guter Hinweis auf die Beistellungen.

Habe ich von dieser Seite noch nicht gesehen.

Kann man natürlich auch so machen.

Preisvergleichsmöglichkeiten der E.ON durch Ihre Töchter

RR-E-ft:
Der Versorger schuldet seinen Kunden bekanntlich eine sichere und umweltfreundliche Versorgung, welche preisgünstig ist zu verbraucherfreundlichen Bedingungen.

Ob dieser gesetzlichen Verpflichtung zu preisgünstiger Versorgung entsprochen wird, lässt sich nur durch eine Kosten- und Gewinnkontrolle, also über die Billigkeitskontrolle feststellen.

Auch wenn andere Anbieter auf den Plan treten, ändert sich an der gesetzlichen Verpflichtung des bisherigen Monopolisten zur preisgünstigen Versorgung gar nichts.

Er darf nicht etwa nicht preisgünstige Preise verlangen, nur weil seine Wettbewerber auch zu teuer sind......


Man kann die Frage, ob dem gesetzlichen Anspruch der Verabraucher auf preisgünstige Versorgung entsprochen wird oder nicht, gar nicht anders klären, denn über eine Billigkeitskontrolle der Preise.


Das gilt heute nicht anders als gestern und auch morgen.


Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

kamaraba:
Hallo Herr Fricke,

wenn ich, wie Sie hier Schreiben, einen gesetzlichen Anspruch auf eine preisgünstige Versorgung gemäß §1 und 2 EnWG 2005 habe, kann ich
da nicht Strafanzeige stellen, wenn dies von meinem Versorger nicht
eingehalten wird ?  :?:

Cremer:
@Forum,

steht auch heute in der Allgemeinen Zeitung, dass E.ON den Gasmarkt öffnen will.

Zunächst erst mal an Ihre Töchter wie Thüga, E.ON Westfalen etc.
Nach außen ändert sich zunächst nicht, die Kunden können zwischen den \"Töchtern\" der E.ON wählen.

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