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BADENOVA

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RR-E-ft:
@Salomee

Man darf in solcher Situation den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung nicht zurücknehmen, sondern muss erklären, dass sich der Rechtsstreit erledigt hat.

Bei der Rücknahme eines Antrges werden immer dem Antragsteller die Kosten auferlegt, ebenso bei Klagerücknahme.

Im Falle der Erledigterklärung wird über die Kosten danach entscheiden, wie die Sache ohne das erledigende Ereignis voraussichtlich ausgegangen wäre.


Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Salomee:
Herrje... man muss heutzutage echt Jurist sein, und zwar selber.  Oder man sollte nicht herumstreiten.
Zur Zurücknahme hatte mich der Anwalt beauftragt, dem ich den ganzen M... jetzt übergebe.  

Anscheinend bin ich hier das Beispiel im Forum für alles wie man es NICHT machen soll.

Aber wer weiss, wie das ausgegangen wäre..man sagte mir ja, daß in Müllheim üblicherweise solchen Anträgen nicht stattgegeben werde. Wenn ich das richtig verstanden habe: das "zurücknehmen" macht die Sache etwas billiger als ein Entscheid, der womöglich auch noch zu meinen Ungunsten ausgegangen wäre.

Danke für Eure vielen Ratschläge!

Salomee

fizzz:
Kurze Info: Ich habe im Okt.2005 und Jan.2006 jeweils nach den Preiserhöhungen mit dem Musterschreiben reagiert und auch ab Jan.2006 die Abschläge nur per Überweisung bezahlt.
Die Badenova antwortete auf beide Briefe mit Standardschreiben, mit "Verweis auf die Billigkeit" und "Energiepreise" und daß "letztendlich die Gerichte entscheiden müssten."

Jetzt kam die Jahresabrechnung und natürlich mit den xx % erhöhten Verbrauchsentgelten als Grundlage. Der nächste Schritt wäre natürlich, eine Gegenrechnung aufzumachen mit je ca 2% Preissteigerung für 2005 und 2006.
Hier müsste ich dann die Differenz mit den nächsten neuen Abschlägen verrechnen und einbehalten. Dies in einem Brief per Fax/Einschreiben an Badenova begründen und darlegen, mit dem Verweis auch meinen Widerspruch mit Bitte um Offenlegung der Kalk.

So wäre der Ablauf oder ? vielleicht kann jemand was sagen, der in gleicher Situaion steht, was er macht.

Also ist es (bei mir) nicht wegen 17,- Nachzahlung, sondern 100-200 Eur., die ich mit den nächsten Abschlägen verrechne und einbehalten solte.

Das wäre doch nicht mehr als gerecht !  Danke für jeden Kommentar und/oder Ergänzung.

Strom: eprimo, Gas BADENOVA

Christian Guhl:
Das wäre vielleicht gerecht, aber nicht rechtens !
Das Guthaben darf nicht mit den kommenden Abschlägen verrechnet werden. Sorry, ist leider so ! Wenn per Lastschrift gezahlt wurde, kann man versuchen, die letzten Abschlagzahlungen bei der Bank rückgängig zu machen. Ansonsten ist nichts mehr zu machen.

Cremer:
@fizzz,

war hier bereits mehrfach besprochen worden.

Nutzen Sie zunächst die Suchfunktion und informieren Sie sich.

Wir können nicht bei jedem "Neuen" alles immerwieder wiederholen, haben Sie dafür Verständnis.

In Kürze:

Keine 2% Preisteiegerungen zugestehen, sondern der Preis Sept. 2004.
 
Nach Widerspruch hätten sich die Abschläge soweit kürzen müssen, um mit eigener Jahresrechnung eine Nachzahlung zu haben. Nur diese wird geleistet.

Verrechnung mit den neuen Abschlägen ist rechtlich nicht möglich.

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