Hallo Forum!
Seit 01.02. bin ich in das Einzugsgebiet der Stadtwerke Rüsselsheim umgezogen. Mein Vermieter, über den zuerst abgerechnet wird, ist also direkter Kunde. Mit mir wird also erst nach der ersten Jahresperiode über die Betriebskostenabrechnung auch der Gas- und Warmwasserverbrauch abgerechnet.
Seit 01.01.2006 gelten für die Kunden der Stadtwerke Rüsselsheim neue Tarife. Meine Fragen:
1. Gibt es irgendeine Möglichkeit für mich, Widerspruch gemäß § 315 BGB gegen die derzeit gültigen Tarife einzulegen, deren Billigkeit jetzt schon beim Einzug einzufordern bzw. diesen Widerspruch an meinen neuen Vermieter weiterzuleiten, der ja zur Wirtschaftlichkeit in allen finanziellen Belangen der vermieteten Wohnung gehalten ist?
2. Wie kann ich heute schon vorbauen, damit dieser Widerspruch dann bei der ersten Betriebskostenabrechnung gültig ist und Anwendung findet?
3. Welchen Tarif kann ich anlegen, wenn ich gegen den derzeit gültigen Widerspruch einlege, um dann die Betriebskostenabrechnung im Jahr 2007 entsprechend damit zu vergleichen und ggf. die Abrechnung meines Verbrauchs entsprechend anzupassen?
Oder bin ich wegen des Umzugs dem derzeit gültigen Tarif völlig wehrlos ausgeliefert?
Vielen DANK für die Klarstellung und für wertvolle Antworten!
MfG
Santos