Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Kündigungsrecht des Gasversorgers bei Sonderverträgen
Dickbauch:
@ Cremer:
so sehe ich das auch und deshalb ist meine Verhaltensweise dem Versorger gegenüber genau so, wie wenn § 315 anzuwenden wäre. Hiervon gehe ich persönlich auch stark aus und sehe darin auch nicht das Problem.
Sorgen macht mir nur die Möglicht der Kündigung der Liefervertrages durch den Versorger (keine mißbräuchliche Kündigung, sondern eine ordentliche Kündigung, weil er die Nase von mir als Kunde voll hat).
So, nun schalt ich den PC ab und wünsche alles ein schönes Wochenende und bin gespannt, was die neue Woche ab Montag bringen wird.
Gruss
Dickbauch
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