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Kündigungsrecht des Gasversorgers bei Sonderverträgen

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Anonymous:
Hallo Zusammen,

als neues Mitglied im Forum möchte ich mich vorab bei den bisherigen Usern für die interessanten Beiträge bedanken, die ich als \"stiller Mitleser\" bisher beobachen konnte.

Über die Suchfunktion habe ich bereits nachgeschaut, aber leider keine Antwort auf folgende Frage gefunden:

\"Kann ich dem vertraglichen/ordentlichen Kündigungsrecht eines Gasversorgers widersprechen?\"

Folgender Hintergrund: Ich mache mich bei meinem Gasversorger seit längerem unbeliebt, da ich (Sondervertragskunde) über § 315 (dessen Anwendbarkeit von meinem Versorger bestritten wird) Ärger bereite. Den gesamten Vorgang in aller Ausführlichkeit darzustellen würde hier den Rahmen sprengen. Um es kurz zu machen:

In meinem Vertrag gibt es eine Klausel, die es beiden Vertragsparteien und Einhaltung einer bestimmten Frist erlaubt den Vertrag zum jeweiligen Jahresende zu kündigen. Dies ist im Prinzip je auch so in Ordnung.

Wenn mein Versorger von diesem Recht Gebrauch machen würde, wäre ich aber ganz schön angeschmiert. Habe vor ca. 3 Jahren meine komplette Heizung und Warmwasserbereitung auf Zentralheizung mit Gas umgestellt  (weit über 20.000 € investiert). Ein Wechsel auf Öl ist aus baulichen Gründen nicht möglich. Sollte ich besser kleine Brötchen im Streit mit meinem Versorger backen, oder kann ich mich weiterhin \"aufblasen\". Denn wenn der Versorger ganz einfach \"ordentlich\" gemäß Vertrag kündigen würde, würde ich im Kalten sitzen und wüsste keine Lösung für mein Problem.

Welche Möglichkeiten habe ich (und unter welcher Argumentation) dem vertraglichen \"ordentlichen\" Kündigungsrecht meines Versorgers zu widersprechen.

Für eine (oder mehrere Antworten) bedanke ich mich im voraus!

Grüsse
Dickbauch

Dickbauch:
Sorry,
da bin ich wohl während des Schreibens rausgeflogen. Der Beitrag ist nicht von \"Gast\", sondern von mir.

Gruss
Dickbauch

Cremer:
@Dickbauch,

können Sie bitte Ihren Versorger nennen.

Ich möchte nachprüfen, ob es nicht doch ein ganz normler Vertrag ist, auch wenn solche Formulierungen enthalten sind.

Normaler Vertrag liegt vor, wenn die Preise z. B. in Tabellen nachlesbar sind.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Normalkunde bis ca. 60.000 Kwh bei Gas Sondervertragskonditiuonen hat.

Dickbauch:
Ja, das hat mich auch gewundert als ich mich zum ersten mal mit dem Thema auseinandergesetzt habe. Dieser Versorger schließt nur mit \"Gaskochkunden\" Allgemeine Verträge.

Alle Kunden, die mit Gas heizen bekommen bei diesem Versorger einen Sondervertrag (auch Privatkunden, die wie ich nur geringe Abnehmemengen haben).

Da ich meinem Versorger keine \"Steilvorlage\" liefern möchte, nenne ich ihn Ihnen via PN.

Gruss
Dickbauch

Cremer:
@Dickbauch,

o.k.

aber die Sonderverträge sind letztenendes auch nichts anderes als wie normale Verträge zu behandeln.

Oder schließen Sie mit dem Versorger eigens ausgehandelte Verträge ab?

M.E. sind die alle gleich und damit wieder unterliegen sie dem § 315

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