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Autor Thema: RWE Rhein-Ruhr setzt Stromsperre durch  (Gelesen 5494 mal)

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Offline Cremer

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RWE Rhein-Ruhr setzt Stromsperre durch
« am: 10. Februar 2006, 13:04:38 »
Die RWE Rhein-Ruhr hat in Bad Sobernheim einer jungen Frau mit Kindern wegen ausstehender Zahlungen den Strom abgedreht.

Die Rechtsanwältin, auch als Betreuerin der alleinerziehenden Mutter eingesetzt, hält die Vorgehensweise des RWE für verwerflich. Es war mit der Rechtsanwältin vereinbart, den gesamtenSchriftverkehr über sie laufen zu lassen. Am 2o.1.06 habe die Mutter die Ankündigung der Stromsperre im Briefkasten gefunden. Am Montag sei bereits abgedreht worden. Alle versuche das Unheil noch abzuwenden seinen gescheitert. Der Sachbearbeiter im RWE Kundenservice sei nicht bereit gewesen zu seinem Vorgesetzten durchzustellen. Auch das Angebot der Anwältin, Geld bei der Bank einzuzahlen und die Quittung zu faxen, sei abgelehnt worden.

Auch Hinweise auf die besondere Notlage der Mutter seien vom RWE vom  Tisch gewischt worden. Die Hartz IV-Empfängerin hatte nämlich im Januar noch kein Geld bekommen, weil das Arbeitsamt den Antrag verlegt habe, wie die RA\'in vermutet. Erst beim zweiten Besuch in Bad Kreuznach sollte sie einen Vorschuss auf die Sozialhilfe bekommen. Doch auch der wurde schließlich verweigert, weil ein Mitarbeiter feststellte, dass der Personalausweis abgelaufen war. Ein neuer dauert sechs bis acht Wochen und ihr Mann zahlt schon lange keinen Unterhalt mehr, macht die Betreuerin die nahezu ausweglose Situation der jungen Frau deutlich.

Nach mehreren Anläufen der Zeitungsredaktion nahm schließlich der RWE Konzern zu dem Fall Stellung. Bei der Sobernheimer Kundin gebe es schon lägere Zeit Probleme mit der Zahlungsmoral, konstatierte Jürgen Esser, Pressesprecher der RWE Rhein-Ruhr. Seit Juni 2005 seien die Zahlungen völlig ausgeblieben. Die Rechtsanwältin der Kundin habe ordnungsgemäß und nachweisbar alle Mahnungen erhalten. Doch es habe sich niemand beim RWE gemeldet. Dreimal sei schließlich versucht worden, durch die Haustür an den Zähler heranzukommen, doch es sei nicht geöffnet worden. Schließlich sei am Montag (23.1.06) ein Hubsteiger angerückt, mit dem der Strom über das Dach abgestellt worden sei, schildert Esser freimütig die Aktionen des Konzerns gegen eine säumige Zahlerin.

Die Anwältin wird Strafantrag gegen RWE stellen. Es bestehe der Verdacht auf Körperverletzung und auf Aussetzung hilfsloser Personen.

Also ein ähnlicher Fall wie in Thüringen bei einer Gastwirtschaft (MDR berichtete), wo der Strom durch das Aufreißen der Straße abgestellt wurde
MFG
Gerd Cremer
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Offline Monaco

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RWE Rhein-Ruhr setzt Stromsperre durch
« Antwort #1 am: 10. Februar 2006, 14:02:42 »
@cremer

Das ist natürlich ein Sachverhalt, der von \"Außenstehenden\" nur sehr schlecht beurteilt werden kann. Natürlich ist es immer eine besondere Härte, wenn man den Strom abgestellt bekommt. Aber ohne Anlaß und Vorwarnung geht so etwas nicht einfach.
Daher würde ich das Vorgehen des Versorgers billigen, wenn es so ist, wie von ihm geschildert. Und es scheint ja unstreitig, dass eine gewisse Zeit lang keine Stromrechnungen bezahlt wurden und was noch viel wichtiger ist, kein Kontakt zum Versorger hergestellt wurde. Schließlich bezahlen die Zeche letztlich vermutlich wir alle ...

Mit freundlichen Grüßen

Monaco.

Offline Cremer

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RWE Rhein-Ruhr setzt Stromsperre durch
« Antwort #2 am: 10. Februar 2006, 16:13:27 »
@Monaco,

ich habe mit der Anwaltskanzlei tel. Kontakt gehabt. Die Schilderung in der Presse trifft wahrheitsgemäß so zu.

Zwischenzeitlich wurde eine einstweilige Verfügung gegen die RWE Rhein-Ruhr noch am gleichen Tage (23.1.06) erwirkt.

Am 25.1.06 wurde der Strom wieder angestellt.

Die Anwaltskanzlei hatte aber zeitgleich noch einen weiteren Fall gehabt.

In Rehborn, nicht weit von Bad Sobernheim weg, hatten die Pfalzwerke ebenfalls versucht die Versorgung zwangsweise einzustellen.

Dort ist der Fall, dass ein Kunde arbeitslos geworden war, hatte pünktlich bis Nov. die Abschläge bezahlt.

Es sind aber auf der Jahresrechnung im Nov. eine nachzahlung in Höhe von ca. 850 € aufgelaufen, die er, aufgrund der Arbeitslosigkeit, nicht zahlen konnte.

Die Anwaltskanzlei konnte aber hier zugunsten des Kunden auch eine einstweilige Verfügung erwirken.
MFG
Gerd Cremer
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