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Autor Thema: Rückwirkend bereits bezahlte Preiserhöhungen anfechten?  (Gelesen 3428 mal)

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Offline Martinéz

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Ich habe in der jüngsten Energiedepesche (S. 30) gelesen, dass ich bei ungültigen Preisanpassungsklauseln im Liefervertrag auch rückwirkend den Preisanpassungen widersprechen kann. Das habe ich nun getan.

Mein (inzwischen ehemaliger) Gaslieferant (Teil der TYS*A-Gas-Gruppe) schreibt nun zurück, dass er die Rückforderung nicht akzeptiert, da die Preiserhöhungen auf einer persönlichen, telefonischen Bestellung basierten. Bei jeder Bestellung sei mir der aktuell gültige Preis genannt worden und von mir akzeptiert.

Nun ist es tatsächlich so, dass ich immer telefonisch bestellt habe, aber ein Preis wurde mir da nie genannt! Das kann ich heute natürlich nicht mehr nachweisen.

Was kann ich hier tun? Ist die Antwort des Gasversorgers rechtens?

 

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