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Autor Thema: Kosten Behälterrückholung  (Gelesen 4686 mal)

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Offline Rainer_HI

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Kosten Behälterrückholung
« am: 06. Mai 2006, 17:57:42 »
Hallo zusammen,

ich habe über die Suchefunktion schon einiges zu diesem Thema gefunden. Der letzte Beitrag war jedoch schon ein Jahr alt und vielleicht hat sich ja doch etwas Neues ergeben.

1.
In Dezember ´05 habe ich unseren 10 Jahres Vertrag bei der Firma P....Gas fristgerecht zum 30.04.06 gekündigt (4.850 l Tank, unterirdisch, Gemeinschaftsanlage mit meinem Doppelhausnachbar, ein Tank und jeder hat einen Zähler im Keller, gezahlt wird nach Verbrauch mit monatl. Pauschale und monatl. Grundgebühr).
Die Kündigung wurde bestätigt. "...mit Bedauern....zur Kenntnis genommen...Kündigung an Betriebsleiter weitergeleitet....wir werden wieder auf sie zukommen."

2.
Mit Schreiben vom 03.05.06 teilt mir die Firma P....Gas jetzt ihre Bereitschaft mit, das Vertragsverhältnis zum Tag der Behälterrückholung aufzulösen. Die monatl. Gebühren sind bis zur Behälterrückholung zu zahlen.

3.
Für die Behälterrückholung wird folgendes verlangt:
- wenn der Behälter nicht leer ist, Absaugkosten in Höhe von 147,- Euro
- Abholkosten durch Spedition 290,- Euro

4.
In unserem Vertrag steht leider, "Bei Vertragsbeendigung berechnet PG dem Kunden Kosten für Demontage und Rücktransport. Sonderkosten für Absaugung, Abfackeln...gehen auch zu Lasten des Kunden."

5.
- Ich habe hier im Forum gelesen, dass es legal ist, wenn die Behälterrückholung bis zu 500,- Euro betägt. Da die Kosten ja durch zwei Parteien gehen, wäre es ja eigentlich mit 218,50 Euro i.O.  Mich ärgert aber zB. maßlos die Kosten für die Absaugung. Das Gas ist doch deren Eigentum? Kann ich nicht einfach den Tank aufdrehen und das Gas langsam entweichen lassen? So spare ich mir doch 147,-ö Euro
- Das mit der Kündigung und den Gebühren bis zur Behälterrückholung werde ich so nicht akzeptieren. Ich habe fristgerecht gekündigt und kann doch nichts dafür, wenn die sich wegen der Tankabholung um nichts kümmern. Im Vertrag steht diesbezgl. nichts drin.


Kann mir jemand etwas zu den aktuellen Preisen bei Tankrückholung, vielleicht sogar speziell bei der Firma P....Gas sagen?


Dank im voraus.

Gruß aus Niedersachsen


Rainer

Offline Rainer_HI

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Kosten Behälterrückholung
« Antwort #1 am: 09. Mai 2006, 08:21:52 »
Vermutlich hat dieses Jahr noch keiner seinen Tank abholen lassen müssen. Schade.

Offline Watzl

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Kosten Behälterrückholung
« Antwort #2 am: 11. Mai 2006, 11:58:49 »
Würde jeder vor seiner Unterschrift genau lesen was da auf ihn zukommt, wenn denn diese Tankehe einmal wieder aufgelöst werden soll, würde niemand so er denn bei Sinnen ist, jemals unter solche Wortwerke seine Unterschrft setzten.

Um es vorweg zu nehmen: letztlich ist man auf der Gegenseite bereit, es auf einen Rechtsstreit ankommen zu lassen. Schließlich vertraut man darauf, dass dieser Kunde, der seinerzeit ohne Zögern seine Unterschrift unter den Vertrag geleistet hat, nun auch wieder schön brav akzeptiern wird, was man ihm vorlegt.

Verweisen sie bei ihren Verhandlungen, Schreiben etc. darauf, dass sie bereits Kontakt mit dem Bunde der Energieverbraucher aufgenommen haben. Die Gegenseite weiß dann, dass sie zuminderst kein leichtes Spiel haben wird.

Zu den Kosten: keiner kann sagen, was ein realistische oder gar gerechtfertigter Tarif für Absaugung, Ausgraben, Abtransportieren etc. ist. Es wird verlangt, was der Kunde bereit ist zu bezahlen. Und es hat den Anschein, dass viele Kunden eben diese letzte Größe schlucken, nur um endlich aus dem VErtrag zu kommen.
Eigentlich sollten sie ein Dankschreiben erhalte, dass nun 10 Jahre lang Gas von ihrem Vertragspartner erhalten haben und dafür immer einen ordentlichen PReis bezahlt haben. Der Tak ist damit sicherlich längst bezahlt, wie auch die Kosten für das ganze Drumherum.

Mein Rat: Zahlen schafft Frieden. EIn letztes Mal die Börse öffnen und dann endlich das tun, was man einer freien Marktwirtschaft gewohnt ist zu tun. Evtl. wird ihnen das abgesaugte Gas zum Tagespreis vergütet.

Sicherlich sind sie über einen solchen Rat enttäuscht.

Die Alternative:
Suchen sie sich einen Anwalt (hier ist es unbedingt notwendig einen Anwalt zu wählen, der die entsprechende Fachkompetenz hat (BDEV)) und ziehen sie das Ding durch. Ausgang - ungewiss.

H. Watzl

Offline Rainer_HI

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Kosten Behälterrückholung
« Antwort #3 am: 22. Mai 2006, 22:12:58 »
Watzl,

vielen Dank für die Antwort.

Es stimmt, - Augen zu und durch. Man ist froh, das man endlich aus dem Vertrag raus ist.


Rainer

 

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