Energiepreis-Protest > Thüringer Energie AG

e.on Thüringer Energie

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winampdevil:
Hallo zusammen,

nachdem die für Mitte - Ende April angekündigte (und dummerweise schon Mitte März durchgeführte) Jahresablesung bei uns "durch" ist, hat sich der rote Riese mal wieder mit einer Zahlungserinnerung zu Wort gemeldet.

Es wird der "offene" Restbetrag von 2006 angemahnt und bei Nichtzahlung ein gerichtliches Klageverfahren angedroht.

Mit Hilfe der Liste von Lauflicht (danke dafür) http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=2927  werd ich jetzt mal eine entsprechende Email verfassen und an die schöne Adresse "forderungsmanagement(at).." schicken. Im letzten Jahr lautete die Adresse noch "kundenservice(at)..".
Wie sich doch die Zeiten ändern.

Allen noch einen schönen Gaspreisprotest.

Tomas:
Hallo

Hab das gleiche Schreiben erhalten. Fälligkeit der Zahlung war der 15.06.2006 .
Laut dem Schreiben von E.on sind sie berechtigt ohne weiteres in ein gerichtliches Klageverfahren überzuleiten wenn ich der Zahlungsaufforderung nicht nachkomme.
Ich will eigentlich gar nicht drauf antworten denn der Bund der Energieverbraucher schreibt als Empfehlung: Werfen sie das Schreiben in den Papierkorb, lehnen sie sich zurück und lassen sie sich nicht nerven. :wink:
Ist dieser Rat noch aktuell,oder sollte man das geniale Schreiben von Lauflicht zurückschicken ?

Cremer:
@winampdevil

Antwort bitte nur mit Schreiben, eine E-Mail gilt nicht

@Tomas

Empfehlenswert ist ein Schreiben allemal mit dem Hinweis, dass man ja im Widerspruchsverfahren ist.

Mehr eigentlich nicht, da ja nicht mit Sperre oder ähnlichem gedroht wurde. Sonst müßte man mehr tun  :wink:

Tomas:
Hallo

Das ich mich im Widerspruchsverfahren befinde, wissen die ganz genau. Ein weiterer Satz lautet:

In diesem Zusammenhang möchten wir sie noch einmal darauf hinweisen ,dass ihr Einspruch unter Bezugnahme auf §315 BGB Sie nicht von der grundsätzlichen Verpflichtung enthebt, die von uns zu den Ihnen bekannten Bedingungen gelieferte Energie vollständig zu bezahlen. Sollten sie sich jedoch entschließen, Ihren Widerspruch zurückzuziehen, dann teilen Sie uns dies bitte schriftlich mit. :wink:

Und weil ich immer noch nicht bereit bin eine Konfrontation mit E.on zu vermeiden möchte ich meinen Teil zu einem offenen und fairen Vertragsverhältnis auch nicht beitragen.

Die Formulierung offen und fair stammt auch von E.on.

Grundsätzlich ist doch an Lauflichts E-Mail inhaltlich nichts auszusetzen ?
Ich schick dass dann halt wieder als Einschreiben und warte was kommt.

Cremer:
@Tomas,

solche Dinge im Vertragslichen bedürfen m.E. immernoch der normalen Schriftform und keien elektronische Form (ohne Unterschrift)

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