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Meine Rechnung für 2005/2006 - Ist die so richtig?
R-Gas-Kunde:
Ich habe kürzlich Widerspruch gegen die Gaspreiserhöhungen eingelegt und zwar rückwirkend bis vor die Preiserhöhung vom 01.09.2004
Meine Abrechnungszeitraum geht vom 01.07.05 bis 30.06.06.
Nun habe ich folgende Rechnung aufgemacht
1. Preis bis 01.09.2004 5,58 ct = 6,47 ct inkl MwSt
2. Preis 01.09.2004 – 01.09.2005 5,98 ct = 6,94 ct inkl MwSt (+ 7,17%)
3. Preis 01.09.2005 – 01.02.2006 6,49 ct = 7,53 ct inkl MwSt (+ 8,53%)
4. Preis 01.02.2006 – 30.06.2006 7,19 ct = 8,34 ct inkl MwSt (+ 10,79%)
Bei Annahme einer gerechtfertigten Steigerung von 2% wären dies:
zu 2. 5,69 ct = 6,60 ct. inkl.
zu 3. 5,80 ct = 6,73 ct. inkl.
zu 4. 5,92 ct = 6,86 ct. inkl.
Geschätzter Verbrauch 2005/2006 550m³ = 15510 kWh * 6,86 ct. = 1063,99 Euro
Bisher gezahlt (7x120,-- + 1x150,-- Euro) 990,-- Euro
Ich würde jetzt ab 01.03.06 die Zahlung bis einschließlich Juni einstellen wollen, da ich mit meinen Zahlungen kurz unterhalb der zu erwartenden Gesamtkosten liege und ich ja noch nicht weiß, ob ich tatsächlich 550m³ verbrauchen werde.
Nun meine Fragen:
1. Ist die Rechnung in sich so in Ordnung?
2. Kann ich die Zahlungen für den Rest des Abrechnungszeitraumes einfach einstellen oder entstehen mir dadurch Nachteile?
Falls ich die Zahlung einstellen sollte:
3. Entziehe ich meinem EVU nun die Einzugsermächtigung oder buche ich einfach jeden Monat bis Juni die per Lastschrift eingezogenen Beträge zurück und erwarte dann die Jahresendabrechnung?
Danke schonmal vorab
Gruß
Dirk
rlc:
Haben Sie die Grundpauschale berücksichtigt ?
Steigerung 2% brauchen Sie nicht zu gewähren. Sie reduzieren nur den Druck auf den Versorger.
Wie war Ihr Vorjahresverbrauch ? Haben sie zu den Erhöhungsterminen abgelesen ? Ist die Schätzung realistisch ?
Teilen Sie dem Versorger Ihre Rechnung mit. Wenn Ihr Versorger die Abschlagszahlungen nicht einstellen will, dann werden Sie wohl oder übel überweisen müssen. Immer genau angeben, wofür sie überweisen.
R-Gas-Kunde:
--- Zitat ---Haben Sie die Grundpauschale berücksichtigt ?
--- Ende Zitat ---
Danke, die hatte ich total vergessen.
Das wären nochmal 200,-- Euro für den Abrechnungszeitraum zusätzlich zu den 1063,-- Euro
--- Zitat ---
Steigerung 2% brauchen Sie nicht zu gewähren. Sie reduzieren nur den Druck auf den Versorger.
--- Ende Zitat ---
Ich hatte das hier im Forum immer so verstanden, dass 2% einer wohl gerechtfertigten Erhöhung entsprechen würden. Im Musterbrief wird diese ja auch angeboten. Ist das Einräumen einer solchen Erhöhung gegenüber dem EVU falsch?
--- Zitat ---1.Wie war Ihr Vorjahresverbrauch ? 2.Haben sie zu den Erhöhungsterminen abgelesen ? 3.Ist die Schätzung realistisch ?
--- Ende Zitat ---
1. Der Vorjahresverbrauch lag bei 625 m³
2. Abgelesen hatte ich zum 31.08.04 und 01.02.06. Von der Erhöhung im September 05 habe ich nichts mitbekommen, da ich für längere Zeit im Ausland war.
3. Zur Zeit habe ich 321m³ verbraucht (in 7 Monaten), auf 12 Monate hochgerechnet komme ich auf die 550m³.
Gruß
Dirk
stromdesigner:
In den Kommenden 5 Monaten werden Sie wohl nicht so viel wie in den vergangenen 5 Monaten Verbrauchen. Ich hoffe es wird wieder wärmer. Beobachten sie den Zähler möglichst monatlich um mit den Abschlägen reagieren zu können.
rlc:
Machen Sie doch eine Zwischenabrechnung für die 7 Monate, und stellen Ihre bisherigen Abschlagszahlungen dagegen. Dann wissen Sie, wo sie stehen. Und danach immer Zähler kontrollieren, ob die Abschlagszahlungen noch passen.
2% Steigerung ist nicht falsch, aber auch nicht nötig. Dies erfolgte anfangs aus Sicherheitsgründen, aber in den bisherigen Verfahren keine Relevanz. Also keine 2% gewähren. Entweder sie werden verklagt oder nicht, mit oder ohne 2%.
PS: Wie kommen sie von 550 cbm auf 15510 kWh ??? Was für einen Umrechnungsfaktor haben Sie ?
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