Entweder es handelt sich um einen Allgemeinen , Tarif also gerade nichts Besonderes oder um einen an besondere Voraussetzungen geknüpften besonderen Preis, der dann aber kein Allgemeiner Tarif sein kann, zu dem ein Vertrag allein durch Gasentnahme aus dem Netz zustande kommen konnte.
Aus der hp des Versorgers kopiert:
A. Allgemeine ERDGAS-Preise
Gemäß den Allgemeinen Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden (AVBGasV) in der Fassung der Verordnung vom 21.06.1979 und der Bundestarifordnung Gas stehen dem Kunden für Haushalt und Gewerbe unabhängig vom Verwendungszweck des Gases folgende allgemeine ERDGAS-Preise zur Einstufung nach Bestabrechnung an:
B. ERDGAS-Sonderpreis-Tarife
Kunden, deren Jahresverbrauch unter Berücksichtigung der Nennwärmeleistung (NWL) der Verbrauchseinrichtungen vergleichsweise groß ist (insbesondere Heizgasverbraucher), werden in folgenden Sonderpreisen nach Bestabrechnung eingestuft:
Jetzt kommt taxman:
Versorgt werden Tarifkunden! Abgestellt wird immer auf den Verbrauch! Nur auf den Verbrauch hin wird eine Bestabrechnung ermittelt!
Unterschriftsleistungen sind nur in zwei Fällen bekannt bei über 60 bekannten Fällen insgesamt. Es handelt sich dabei um Unterschriften für die Bestellung des Gasanschlusses. Meinem Verständnis nach wurde hierbei kein Sondervertrag abgeschlossen.
Alle uns bekannten Kunden werden nach den ERDGAS-Sonderpreis-Tarifen abgerechnet, da eben der Verbrauch entsprechend ist.
Die Bezeichnung ERDGAS-Sonderpreis-Tarif hat die maximale Verunsicherung bei unseren Mitgliedern herbeigeführt. Das der BdE hier auch gleich auf diesen Verunsicherungszug aufspringt dachte ich nicht! :oops:
Danke für Eure Mühe!
taxman