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Autor Thema: Erdgas Südwest GmbH, ehem. Badenwerk Gas GmbH  (Gelesen 39788 mal)

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Offline taxman

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Erdgas Südwest GmbH, ehem. Badenwerk Gas GmbH
« Antwort #45 am: 10. April 2007, 13:27:56 »
Ich bitte alle Wissenden des Forums um Rat!

Es geht um die Frage ob die Kunden, welche alle nach den Tarifen PG1 und PG2 versorgt werden, Sondervertragskunden sind.

Wir waren bisher immer der Meinung, dass es sich zwar um Sonderpreise, jedoch nicht um Sondervertragstarife handelt. Uns ist noch kein Fall einer Unterschriftsleistung für einen Liefervertrag vorgekommen. Erst durch das aktuelle Angebot der Erdgas-Südwest-GmbH wird erstmals eine Unterschrift eingefordert.

Leider ist es wieder einmal dem Versorger gelungen hier Verunsicherung bei den Betroffenen hervorzurufen.

Hier der Link zur Tariftabelle des Versorgers:
http://www.erdgas-suedwest.de/tarife/?smid=1

Ich bitte um Stellungnahme/Hilfe !!!

taxman
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Offline Schwalmtaler

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Erdgas Südwest GmbH, ehem. Badenwerk Gas GmbH
« Antwort #46 am: 10. April 2007, 14:30:53 »
Hallo taxman,

sieht wie bei meiner Erdgasversorgung-Schwalmtal.de aus.
Diese sehen mich (Midi) selber als Tarifkunden an.
Von daher gehe ich in deinem Fall auch davon aus, das du Tarifkunde bist.

Gruß Schwalmtaler

Offline RR-E-ft

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Erdgas Südwest GmbH, ehem. Badenwerk Gas GmbH
« Antwort #47 am: 10. April 2007, 14:54:34 »
@taxman

Wie man leicht in Erfahrung bringen kann, ob man Sondervertrags- oder aber Tarifkunde ist, wurde hier so oft und umfangreich erörtert, dass es genügen muss.

Offline taxman

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Erdgas Südwest GmbH, ehem. Badenwerk Gas GmbH
« Antwort #48 am: 10. April 2007, 14:59:28 »
Zitat von: \"RR-E-ft\"
@taxman

Wie man leicht in Erfahrung bringen kann, ob man Sondervertrags- oder aber Tarifkunde ist, wurde hier so oft und umfangreich erörtert, dass es genügen muss.


Herr Fricke,
ich wollte mit meiner Frage SIE nicht langweilen. Es war Ihnen unbenommen darauf antworten zu müssen.
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Offline taxman

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Erdgas Südwest GmbH, ehem. Badenwerk Gas GmbH
« Antwort #49 am: 10. April 2007, 15:02:41 »
Zitat von: \"Schwalmtaler\"
Hallo taxman,

sieht wie bei meiner Erdgasversorgung-Schwalmtal.de aus.
Diese sehen mich (Midi) selber als Tarifkunden an.
Von daher gehe ich in deinem Fall auch davon aus, das du Tarifkunde bist.

Gruß Schwalmtaler




Zur Klarstellung,

wir gehen ebenfalls davon aus Tarifkunden zu sein. Lediglich der BdE hat, aufgrund der Tarifbezeichnung, die Meinung geäußert, dass wir Sondervertragskunden wären. Deshalb habe ich nochmals die ganz konkrete Frage gestellt.
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Offline RR-E-ft

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Erdgas Südwest GmbH, ehem. Badenwerk Gas GmbH
« Antwort #50 am: 10. April 2007, 15:04:01 »
Zitat von: \"taxman\"


Herr Fricke,
ich wollte mit meiner Frage SIE nicht langweilen. Es war Ihnen unbenommen darauf antworten zu müssen.


Habe ich nicht wirklich verstanden. :wink:

Offline Cremer

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Erdgas Südwest GmbH, ehem. Badenwerk Gas GmbH
« Antwort #51 am: 10. April 2007, 15:37:38 »
@taxman,

m.E. ergibt sich das aus der Vertragsgestaltung

Bei uns heißt es "Erdgas-Sondervertrag A" mit enstpr. "Bestimmungen zum Gas-Sondervertrag A"

damit ist klar, kein Sonderpreis sondern Sondertarif

Bei Ihnen heißt es lediglich Sonderpreis. Wie sieht denn da die zugehörige Vertragsgestaltung aus. darauf kommt es an.
MFG
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Offline RR-E-ft

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Erdgas Südwest GmbH, ehem. Badenwerk Gas GmbH
« Antwort #52 am: 10. April 2007, 15:56:12 »
@Cremer

Zitat von: \"Cremer\"
@taxman,

m.E. ergibt sich das aus der Vertragsgestaltung

Bei uns heißt es "Erdgas-Sondervertrag A" mit enstpr. "Bestimmungen zum Gas-Sondervertrag A"

damit ist klar, kein Sonderpreis sondern Sondertarif
 :roll:


Bei Ihnen heißt es lediglich Sonderpreis. Wie sieht denn da die zugehörige Vertragsgestaltung aus. darauf kommt es an.


Auf die Bezeichnung an sich kommt es nicht an.

Falsa demonstratio non nocet.

Es gibt nur Tarifkunden im direkten Anwendungsbereich der § 10 Abs. 1 EnWG 1998, § 1 Abs. 2 AVBGasV und davon eindeutig zu unterscheidende Sondervertragskundkunden, auf deren Verträge die AVBGasV weder unmittelbar noch analog Anwendung fand, bei denen also nur AGB des Versorgers vereinbart sind, wobei die AGB auch darin bestehen können, dass die Bestimmungen der AVBGasV "abgepinselt" wurden.

Insbesondere sog. (Norm-) Sondervertragskunden sind keine Tarifkunden (vgl. nur Kunth/ Tüngler, RdE 2006, 257 ff.).

Offline taxman

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Erdgas Südwest GmbH, ehem. Badenwerk Gas GmbH
« Antwort #53 am: 10. April 2007, 16:03:54 »
Zitat von: \"Cremer\"
Bei Ihnen heißt es lediglich Sonderpreis. Wie sieht denn da die zugehörige Vertragsgestaltung aus. Darauf kommt es an.


Ist mir klar.

Lt. den bisherigen Befragungen haben lediglich 2 jemals eine Unterschrift geleistet. Soweit eben die Erinnerungen zurück reichen. Bei diesen beiden wurde der Antrag bzgl. des Hausanschlusses unterschrieben.

Da es um Sondervertragskunde werden zu können überhaupt einer Unterschrift bedarf, kann ich diesen Kundenstatus für uns verneinen.

Ansonsten wurden, aufgrund der Befragungen, bisher keine weiteren Unterschriften geleistet.

Insoweit gehe ich nach wie vor davon aus, dass wir alle Tarifkunden sind.

Wieso der BdE hierzu dann schreibt das wir alle Sondervertragskunden sein sollen verstehe ich einfach nicht! :oops:

Danke an Alle, auch an Herrn Fricke! :wink:

taxman
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Offline DieAdmin

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Erdgas Südwest GmbH, ehem. Badenwerk Gas GmbH
« Antwort #54 am: 10. April 2007, 19:57:54 »
Zitat von: \"taxman\"

Wieso der BdE hierzu dann schreibt das wir alle Sondervertragskunden sein sollen verstehe ich einfach nicht! :oops:


@taxman,

wenn ich mich mal in einen fremden Versorger-Thread einmischen darf:

Ähnlich durcheinander war ich auch, bezüglich des ehem. "Sonderabkommens" bei EVI.
Ich selbst hab damals lediglich eine Mitteilung bei Anmeldung bekommen, das ein Versorgungsvertrag zustande gekommen ist. Abgerechnet wurde ich mit dem "Sonderabkommen". Hab auch nie ne Unterschrift geleistet und keine AGB bekommen.
Also sehe ich mich als Tarifkunde, zumindest, dass der Preis einseitig festgesetzt wurde.

Bei der Infoveranstaltung im Oktober letzten Jahres (an dieser Stelle mal schöne Grüße an Herrn RA Weeg)
kam dann  zur Sprache, war völlig überrascht als das "Sonderabkommen" als Sondervertrag galt. Und es stellte sich bei späteren Nachfragen heraus, dass die Haus- und Grundstückseigentümer damals eine Unterschrift geleistet haben.

Offline Cremer

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Erdgas Südwest GmbH, ehem. Badenwerk Gas GmbH
« Antwort #55 am: 10. April 2007, 20:21:28 »
@Fricke,

ich denke es ist schon ein Unterschied ob Sonderpreis oder Sondertarif.

Und Sie bestätigen dies:

Zitat
davon eindeutig zu unterscheidende Sondervertragskundkunden


im Gegensatz zu Sonderpreis.

Ein Sonderpreis kann z.B. einem Tarifkunden oder einem Sondertarifkunden angeboten werden.
MFG
Gerd Cremer
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Offline RR-E-ft

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« Antwort #56 am: 11. April 2007, 01:05:08 »
@Cremer

Was sollte am Sondertarif denn bitte so besonderes sein, wenn es sich etwa um einen Allgemeinen Tarif gem. § 10 Abs. 1 EnWG 1998 handelte, auf welchen die Bestimmungen der AVBGasV unmittelbar zur Anwendung kommen sollten?

Entweder es handelt sich um einen Allgemeinen , Tarif also gerade nichts Besonderes oder um einen an besondere Voraussetzungen geknüpften besonderen Preis, der dann aber kein Allgemeiner Tarif sein kann, zu dem ein Vertrag allein durch Gasentnahme aus dem Netz zustande kommen konnte.

Aber ehrlich gesagt, steigen die Leute vom Gaswerk wohl selbst nicht mehr dahinter, was sie eigentlich anbieten wollten, vielleicht etwas ganz allgemein Besonderes. :roll:

Offline Schwalmtaler

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« Antwort #57 am: 11. April 2007, 07:12:38 »
Jetzt muss ich aber auch nochmal nachhaken, Herr Fricke.

Warum soll es nicht in der allgemeinen Grundversorgung verschiedene Preisstufen (Sonderpreise) geben?
Bei der EVS z.B. steht ganz eindeutig:

a) Allg. Preise für die Versorgung mit Erdgas im Rahmen der Grundversorgung

Erdgas Mini und Erdgas Midi (hier ist der Grundpreis höher, der Arbeitspreis niedriger als im Mini)

b) Sonderpreis für die Versorgung mit Erdgas für Sonderkunden

Erdgas Maxi (nochmals höherer Grundpreis aber geringerer Arbeitspreis als im Midi-Tarif)

Ist es denn nicht richtig, das ich innerhalb der Grundversorgung automatisch Tarifkunde bin? Außerdem hätte doch der Versorger den Einspruch nach §315 BGB abgeschmettert, wenn ich Sondervertragskunde wäre, oder nicht?

Je länger man diskutiert bzw. mitliest, desto unsicherer wird man!

Offline taxman

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Erdgas Südwest GmbH, ehem. Badenwerk Gas GmbH
« Antwort #58 am: 11. April 2007, 08:06:07 »
Zitat von: \"RR-E-ft\"
Entweder es handelt sich um einen Allgemeinen , Tarif also gerade nichts Besonderes oder um einen an besondere Voraussetzungen geknüpften besonderen Preis, der dann aber kein Allgemeiner Tarif sein kann, zu dem ein Vertrag allein durch Gasentnahme aus dem Netz zustande kommen konnte.


Aus der hp des Versorgers kopiert:

A. Allgemeine ERDGAS-Preise
Gemäß den Allgemeinen Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden (AVBGasV) in der Fassung der Verordnung vom 21.06.1979 und der Bundestarifordnung Gas stehen dem Kunden für Haushalt und Gewerbe unabhängig vom Verwendungszweck des Gases folgende allgemeine ERDGAS-Preise zur Einstufung nach Bestabrechnung an:

B. ERDGAS-Sonderpreis-Tarife
Kunden, deren Jahresverbrauch unter Berücksichtigung der Nennwärmeleistung (NWL) der Verbrauchseinrichtungen vergleichsweise groß ist (insbesondere Heizgasverbraucher), werden in folgenden Sonderpreisen nach Bestabrechnung eingestuft:

Jetzt kommt taxman:

Versorgt werden Tarifkunden! Abgestellt wird immer auf den Verbrauch! Nur auf den Verbrauch hin wird eine Bestabrechnung ermittelt!

Unterschriftsleistungen sind nur in zwei Fällen bekannt bei über 60 bekannten Fällen insgesamt. Es handelt sich dabei um Unterschriften für die Bestellung des Gasanschlusses. Meinem Verständnis nach wurde hierbei kein Sondervertrag abgeschlossen.

Alle uns bekannten Kunden werden nach den ERDGAS-Sonderpreis-Tarifen abgerechnet, da eben der Verbrauch entsprechend ist.

Die Bezeichnung ERDGAS-Sonderpreis-Tarif hat die maximale Verunsicherung bei unseren Mitgliedern herbeigeführt. Das der BdE hier auch gleich auf diesen Verunsicherungszug aufspringt dachte ich nicht! :oops:

Danke für Eure Mühe!
taxman
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Offline Cremer

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« Antwort #59 am: 11. April 2007, 13:52:25 »
@taxman,

wir haben zum Vertrag die sogenannten  "Besondere Bedingungen für den Erdgas-Sondervertrag A"

Dort wird aber in § 1 im 1. Satz hingewiesen, dass die AVBGasV gilt.

Dies war sowohl bei den alten, als auch bei den neuen Verträgen
 
Wohlgemerkt, neue Verträge ab dem 1.1.2007
MFG
Gerd Cremer
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