Woran kann ein ESG-Kunde spezifisch erkennen ob er jetzt Sondervertrags- oder Tarifkunde ist?
1) Nach dem Anschluss meiner Gasbrennwertanlage hatte ich begonnen, Gas zu verbrauchen. Dies meldete ich telefonisch der Badenwerk Gas GmbH (BGG).
2) Die BGG schickte mir eine Bestätigung. Auf dieser ist vermerkt: "Grundlage ihres Vertrags sind die AVBGasV." Weiter enthalten weder diese Bestätigung noch die AGB der ESG eine Preisanpassungsklausel. Auch wird nirgendwo von einem "
Sondervertrag" oder dergleichen geschrieben.
3) Preisverhandlungen haben nie stattgefunden. Einen Vertrag oder irgend etwas, worin irgend ein Preis genannt wurde, habe ich nie unterschrieben.
aus 1), 2) und 3) zusammen mit den Argumenten im Thema
http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=4665 folgt für mich, dass ich
kein Sondervertragskunde sondern ein
Tarifkunde bin.
Zeitweilig in die Irre geführt haben mich die Umstände, dass1) die ESG ihren Heizgas-Tarif als "Sonderpreis Erdgas" bezeichnet und
2) die ESG mir gegenüber argumentierte, ich müsse bei allen Vorbehalten zumindest den anfänglichen Preis bezahlen.
Die ESG hat bislang nie explizit behauptet, ich sei ein Sondervertragskunde. Dies vermutlich, um mich nicht versehentlich auf meine irrige Annahme aufmerksam zu machen.
Konsequenzen für mich (und vermutlich viele andere BGG-Kunden):* ich bin Tarifkunde
* die ESG hat ein einseitiges Preisanpassungsrecht nach §315.
* ich habe einen Anspruch auf Billigkeitsprüfung nach §315
* mit der Tariffestsetzung vom 1.7.06 sind die älteren Tarife ausser Kraft getreten.
* der derzeit gültige Tarif der ESG ist aufgrund meines Widerspruchs für mich unverbindlich.
* ich kann meine Zahlungen bis auf weiteres auf Null kürzen.
Gruss,
ESG-Rebell