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Autor Thema: Guthaben aus Rechnung; Verrechnung mit Abschlagszahlungen  (Gelesen 4989 mal)

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Anonymous

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Guthaben aus Rechnung; Verrechnung mit Abschlagszahlungen
« am: 06. Februar 2006, 21:41:36 »
Mein Versorger errechnete ein Guthaben aus 2005 in Höhe von ca. € 150,00. Ich jedoch, wegen der gekürzten Preise, von ca. € 660,00. Überwiesen hat der Versorger nur ca. € 150,00, obwohl ich ihm die Berechnung dargelegt hatte. Was kann ich tun? Verrechnen darf ich nach § 31 AVBGasV nicht. Klagen ist doch ziemlich lästig, lange und ggf. teuer.
Wer hat eine Idee??

Offline hollmoor

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Guthaben aus Rechnung; Verrechnung mit Abschlagszahlungen
« Antwort #1 am: 07. Februar 2006, 06:42:00 »
Da gibts leider keine Idee dazu.Du hast versäumt,die Abschläge rechtzeitig zu kürzen.Dann wär es garnicht erst zu so einem hohen Guthaben gekommen.Das Geld ist leider erst mal weg!
Vielleicht kannst es später irgendwann mal einklagen,aber dass liegt noch in weiter Ferne!Im Moment verlierst du sehr wahrscheinlich eine Rückforderungsklage.
Gruß aus der Lüneburger Heide

Anonymous

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Guthaben aus Rechnung; Verrechnung mit Abschlagszahlungen
« Antwort #2 am: 07. Februar 2006, 20:52:13 »
Danke für die Nachricht.
Das Guthaben ist so hoch, weil der Abrechnungszeitraum geändert wurde (279 statt 379 Tage, nunmehr Abrechnung zum Jahresende, nicht mehr zum Ende Mai eines Jahres).
Ich habe mal eine Mahnung rausgeschickt und eine Nachfrist gesetzt. Vielleicht reagiert man ja.
Warum meinst du, ich würde eine Klage verlieren (ich denke da an ungerechtfertigte Bereicherung => siehe die Antwort zu einer ähnlichen Frage)?
Meinst du, ich kann verlangen, dass die Abschläge nunmehr gekürzt werden?
Ich kann ja schlecht mit verringertem Verbrauch argumentieren, da nur die Abrechnungstage weniger sind, oder?
Schönen Gruß!

Offline hollmoor

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Guthaben aus Rechnung; Verrechnung mit Abschlagszahlungen
« Antwort #3 am: 08. Februar 2006, 07:47:36 »
@Koenig49

Das haben die Burschen ja clever hinbekommen.Da fehlen ja 100 Tage!
Dann ist es kein Wunder,das soviel Guthaben entstanden ist.
Ich persönlich würde jetzt die Abschläge auf jeden Fall reduzieren.
Nimm den Verbrauch von vorheriger Rechnung und alter Preisbasis vor den Erhöhungen und rechne die Abschläge hieraus aus.So würde ich es machen.
Der Verbrauch wird wahrscheinlich in diesem Jahr höher sein/wegen kälterer Witterung/und dann kannst du dein errechnetes Guthaben wohl aufbrauchen.Auszahlen werden sie dir das Guthaben nach deiner Berechnung wohl nicht,sondern nur \"Das\"auf Basis ihrer Preise!
Diese Art der vorgezogenen Abrechnungen ist auch eine gute Möglichkeit der Versorger an ihr Geld zu kommen.Bei uns wurde die Ablesung auch 3 Wochen vorgezogen,statt Mitte Dezember,schon im November.Habe dann alles durchgerechnet und den Dezemberabschlag nicht mehr bezahlt,weil ich dann auch zwangsläufig auf Guthaben gekommen wäre.Eine Mahnung habe ich aber nicht bekommen.Glück gehabt!Hätte aber auch dann dementsprechend auf eine Mahnung reagiert.Mit mir nicht !!!!
Gruß aus der Lüneburger Heide

Offline Pinguin

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Guthaben aus Rechnung; Verrechnung mit Abschlagszahlungen
« Antwort #4 am: 09. Februar 2006, 09:32:46 »
Tja, das würde mich auch mal interessieren. Wenn die Gasversorger nun auf die Idee kommen, die Jahresrechnung auf die Zeit vor dem verbrauchsstarken Winter zu legen, dann würden sie doch erst mal alle Kunden in ein Guthaben treiben. Besonders schlimm wäre das m.E. für Kunden (wie z.B. mich), die im Sommer überhaupt kein Gas abnehmen.

Gibt es für einen solchen Fall keine Möglichkeit dagegen anzugehen?
Wir gehen bei unseren Abschlagsberechnungen hier schließlich immer von gleichbleibenden Abrechnungszeiträumen aus. Liegt es im Ermessen der Versorger, die Jahresrechnung auf einen anderen Zeitpunkt zu verschieben? Muß der Versorger das vielleicht rechtzeitig ankündigen um nicht Gefahr zu laufen, dass der Kunde ihn beschuldigt, er würde sich bei ihm einen zinslosen Kredit nehmen?

Offline hollmoor

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Guthaben aus Rechnung; Verrechnung mit Abschlagszahlungen
« Antwort #5 am: 09. Februar 2006, 10:11:07 »
@pinguin

Naja,diese Aktionen werden ja wohl nicht die \"Runde\"machen.Sind wohl Einzelfälle!
Aber man sollte dennoch höllisch aufpassen.
Gruß aus der Lüneburger Heide

Offline Cremer

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Guthaben aus Rechnung; Verrechnung mit Abschlagszahlungen
« Antwort #6 am: 09. Februar 2006, 16:22:02 »
@hollmoor,

bin aus Urlaub zurück.

Dies werden wohl Einzelfälle bleiben, wäre aber interessant zu wissen, wieviele Versorger noch den Abrechnungszeitraum nicht dem kalendarischen Zeitraum angepasst haben.

dann kommen noch fälle.

Es sollten all diejenigen aufpassen, die andere Abrechnungszeiträume haben
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
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gerd@cremer-kreuznach.de

Anonymous

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Guthaben aus Rechnung; Verrechnung mit Abschlagszahlungen
« Antwort #7 am: 09. Februar 2006, 17:03:52 »
Rheingas gehört auch dazu. Zumindest bei mir.
Dort rechnet man von 01.07. - 30.06


Gruß
Dirk

 

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