Energiepreis-Protest > Stadtwerke Kiel

Nachzahlung über einen Zeitraum von 5 Jahren - rechtmäßig?

(1/4) > >>

rs:
Seit 5 Jahren bezahle ich Abschlagszahlungen für Strom und Gas nach Schätzwerten der Stadtwerke. Ich bekam zwar regelmäßig eine Karte der Stadtwerke mit der Bitte, die Zähler abzulesen. Tut man das aber nicht blitzartig, kommt schon eine Rechnung der Stadtwerke aufgrund deren Schätzwerte. Diesmal habe ich selbst abgelesen und bekam eine Nachzahlungsforderung in Höhe von 7.500 Euro.

Darüber bin ich natürlich entsetzt. Ich frage mich:

1. Wie kann es zu so einer krassen Fehleinschätzung über so viele Jahre kommen? Wir wohnen hier in gleichen Verhältnissen seit 10 Jahren (Einfamilienhaus, Standardfamilie 2 Erw. 2 Kinder). Wir haben auch nicht durch Anbauten die Wohnfläche vergrößert oder sonst etwas veranstaltet, was unseren Energieverbrauch eklatant in die Höhe schrauben könnte.

2. Die Abrechnung erfolgt nach den Tarifen des vergangenen Jahres. Da der Mehrverbrauch ja aber in einem Zeitraum von 5 Jahren stattfand, halte ich diese Preisgestaltung für falsch.

3. Sind eventuell Teile der Forderungen schon verjährt? Bei Strom habe ich eine Verjährungsfrist von 2 Jahren in den allgemeinen Verordnungen für Stromversorger gefunden und bei Gas greifen womöglich die allgemeinen Verjährungsfristen des BGB (in dem Falle 3 Jahre)?

Für Tips von allen, denen ähnliches passiert ist, wäre ich dankbar, ebenso für Hinweise auf Bestimmungen, Urteile etc.

Viele Grüße aus Kiel
Ralf Schröder

stromdesigner:
Also wenn das kein Ablesefehler ist, frage ich Mich warum der Unterschied erst jetzt bemerkt wird. 1500 € pro Jahr sollten doch schon zu denken geben..

Kampfzwerg:
Hallo RS,

meines Wissens verjähren Nachzahlungsansprüche grundsätzlich erst ab Fälligkeit. Fällig werden diese Ansprüche aber erst mit Rechnungslegung, die ja gerade erst erfolgt ist.

Das ist ja auch ein wesentlicher Aspekt bei der Anwendung von §315.

Die Abrechnung müsste aber doch wohl jeweils getrennt für Strom und Gas und der jeweiligen Abrechnungsperiode erfolgen und nicht zusammen für den ganzen Zeitraum von 5 Jahren??

Bei der Summe würde ich ggf. einen RA einschalten, vielleicht haben Sie eine RS-Versicherung.

rs:
Hallo Kampfzwerg


--- Zitat von: \"Kampfzwerg\" ---Hallo RS,

meines Wissens verjähren Nachzahlungsansprüche grundsätzlich erst ab Fälligkeit. Fällig werden diese Ansprüche aber erst mit Rechnungslegung, die ja gerade erst erfolgt ist.


--- Ende Zitat ---


Ich habe ja Jahresrechnungen bekommen in der Zwischenzeit, die allerdings auf Schätzwerten beruhten.

Nun tun die SW so, als wäre der Mehrverbrauch allein in 2005 entstanden und rechnen auch so ab.

Viele Grüße aus Kiel
Ralf Schröder

goly:
Simmulationsrechnung (zu deren Gunsten) nennt man so etwas. Nimm doch den Anfangszählerstand und den jetzigen und berechne das. Dann hast du das exakte Ergebnis, sowie deine eigene Sicherheit.
Schätzwerte weichen enorm von der Realität ab, musste ich zu meinen Gunsten feststellen.

Grüße

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

Zur normalen Ansicht wechseln