@RR-E-ft
Das ist ein interessanter Ansatz, danke.
Nach meinem "Normalbürger-Rechtsverständnis" könnte ich mich dem gut anschließen. Juristen denken da aber doch meistens anders ;-)
Der Mehrverbrauch wurde mittlerweile von den SW auch gesplittet, d.h. ich habe auch für den Mehrverbrauch Jahresabrechnungen.
Die erste davon betrifft den Zeitraum vom 15.12.01 bis 14.12.02. Wenn man dann eine mögliche Rechnungsstellung für Anfang 2003 annimmt, beträgt der Abstand nur noch 3 Jahre.
In dem erwähnten Urteil heiß es:
"Allein eine Untätigkeit des Gläubigers, d.h. eine nicht vertragsgerechte Abrechnung innerhalb des vorgesehenen Abrechnungszeitraums wird als nicht ausreichend für eine Verwirkung angesehen...
Der Senat folgt in dieser Frage der Meinung des BGH. In Anbetracht der kurzen Verjährungsfrist von vier Jahren besteht kein weiteres Bedürfnis, den Mieter zusätzlich durch erleichternde Anforderungen an den Verwirkungstatbestand zu schützen. Demnach kann im vorliegenden Fall eine Verwirkung nur dann bejaht werden, wenn besondere Umstände neben der Untätigkeit des Kl. vorliegen. Das ist ersichtlich nicht der Fall...
Deshalb ist allein der Zeitablauf von fast vier Jahren zwischen Fälligkeit einerseits und Geltendmachung der Forderung andererseits für die Annahme einer Verwirkung nicht ausreichend."
(Quelle:
http://www.kalo.de/show_page.php?id=111 )
Allgemein ist ja für den Beginn der Frist der Verjährung der Zeitpunkt der Lieferung entscheidend. Im Falle der VU ist das aber nach z.B. AVBGas anders. Es gilt der Zeitpunkt der Rechnungsstellung.
Wann die SW eine Rechnung schreiben müssen, habe ich nirgendwo gefunden. Nach meinen persönlichen Erfahrungen habe ich mittlerweile den Eindruck, die SW würden das auch noch nach 10 Jahren berechnen. Und §24 AVB legen Juristen offenbar so aus, daß der Berechnungszeitraum ein Jahr nicht wesentlich überschreiten darf. Das ist aber durch die Aufsplittung in Jahresabrechnungen geschehen und somit in Ordnung.
Aber zurück zum Thema:
Die in den Rechnungen enthaltenen Lieferungen beginnen zwar 2001, aber wegen der möglichen Rechnungslegung sehe ich in meinem Falle keine Chance.
Viele Grüße aus Kiel
rs