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Autor Thema: Strompreisaufsicht verhindert Wettbewerb?!  (Gelesen 2495 mal)

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Offline RR-E-ft

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Strompreisaufsicht verhindert Wettbewerb?!
« am: 03. Februar 2006, 19:04:48 »
Versteht das jemand?

http://www.raepower.de/PDF/20060108%20Amtsgeheimnis%20im%20Tarifgenehmigungsverfahren.pdf


Die Netzbetreiber fordern oft überhöhte Preise, welche die gebietsfremden Händler hindern, den Verbrauchern günstigere Preise anzubieten.

Bei den Tarifgenehmigungen geht es um Kostenpreise gem. § 12 BTOElt.

Und jetzt sollen die Grundversorger darüber künstlich überhöhte Marktpreise durchsetzen.

Was ist das für eine verquere Gedankenwelt.

Die bisher überhöhten Netzkosten müssen gesenkt werden.

Dann sinken ebenso die Kostenpreise für den Strom gem. § 12 BTOElt und freie Händler können günstiger anbieten.


Fazit:


Nicht die Energiepreisaufsicht, die Preiserhöhungen ablehnt, verhindert Wettbewerb, sondern Netzbetreiber, die überhöhte Netzentgelte verlangen.

Die Energiepreisaufsicht muss dafür Sorge tragen, dass keine höheren Strompreise gefordert werden, als nach der Kosten- und Erlöslage bei energiewirtschaftlich-rationeller Betriebsführung absolut erforderlich sind.

Dadurch, dass die Grundversorger überzogene Preiserhöhungen beantragten, wollten diese eigentlich nur den Wettbewerb ankurbeln.

So wohl auch in M-V:

http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=13296

Energieverbraucher sollen mit überzogenen Preisforderungen zur Kasse gebeten werden, dass bei weiter hohen Netzmargen der Wettbewerb in Gang kommen kann.

Vielen Dank.

Energieverbraucher sollten sich nicht scheuen, Ihre Meinung dazu zu äußern.



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

 

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