Energiepreis-Protest > E.ON Westfalen Weser
Frage zur Abrechnung 2005
Anonymous:
Das ist ja auch das regulere Guthaben auf Basis neuer Preise und wird daher auch korrekt verrechnet.
Aber die andere genannte Summe kommt auf Basis ihrer Berechnung nach altem Preise zustande und kann meiner Meinung nach nicht
mit den neuen Abschlägen verrechnet werden.
Wenn sich keiner der Herren RA,s mehr zu Wort meldet,versuchen sie es doch mal per PN an Graf Koks o.Fricke.Vielleicht gibt einer Auskunft.
Schwalmtaler:
m.E. ist es ganz egal, ob der Versorger sein berechnetes Guthaben oder der Verbraucher das von ihm ermittelte Guthaben verrechnet. Entweder darf verrechnet werden oder nicht. Und wenn - wie in den meisten Fällen - die Versorger selbst auch verrechnen, würde ich auch mit den kommenden Abschlägen verrechnen.
Ich selbst hatte aber die alten Abschläge schon so weit runtergesetzt, das selbst nach meiner Rechnung noch eine Nachzahlung fällig war. Bei der Abschlagsberechnung habe ich wieder den aktuellen Verbrauch mit altem Preis zugrunde gelegt. Werde aber wie schon oft beschrieben meinen Verbrauch monatlich kontrollieren und die Zahlungen im Auge halten. Mann kann ja den letzten Abschlag mal nicht zahlen, wenn man nach seiner Rechnung eine Überzahlung vermeiden will.
Mein Vorgang findet sich im Forum Stadt/Versorger unter \"EVS / NVV Raum MG und Viersen\"
Gruß
Schwalmtaler
hollmoor:
Die Antwort zu dem Thema hat nun Graf Koks in \"Ich brauche dringend Hilfe\"gegeben.Nun dürfte doch alles klar sein.
Die Verrechnung erfolgt also auf eigenes Risiko.Deshalb lieber Guthaben am Jahresende vermeiden!
Anonymous:
Auzahlung von Guthaben
Frank Striewe:
Hallo,
ich habe E.ON angeschrieben, und Ihnen mitgeteilt, das mein Guthaben gem. des alten Preise aus 10/2004 deutlich höher ist als von E.ON berrechnet. Ich habe E.ON gebeten mir mein Guthaben auszuzahlen, ansonsten ginge ich davon aus, das ich mein Guthaben mit den Abschlagzahlungen in 2006 verrechnen könne. Bin mal auf die Antwort gespannt.
Gruß
Frank
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