Energiepreis-Protest > E.ON Westfalen Weser
Frage zur Abrechnung 2005
Frank Striewe:
Hallo leibe Mitstreiter,
ich habe zwei Fragen.
1. Bis zum Jahre 2004 lag mein Gasverbrauch immer knapp über 30.000 kWh. In diesem Bereich lag bei E.ON Westfalen-Weser die jährliche Grundgebühr bei 120 Euro. Im Jahre 2005 habe ich aber nur etwa 24.000 kWh verbraucht. Bis zur Gaspreiserhöhung am 01.10.2004 wäre hierfür die jährliche Grundgebühr nur 84 Euro. Ich habe der damaligen Erhöhung mit dem Musterschreiben widersprochen, habe aber auch gleichzeitig der Erhöhung der Grundgebühr widersprochen. Kann ich bei der Berechnung der tatsächlichen Kosten für 2005 und der Errechnung der Abschlagzahlung 2006 nun mit der Grundgebühr von 84 Euro rechnen? Mit der Erhöhung zum 01.10.2004 hat E.ON allerdings seine Tarifstruktur verändert. Seit dem gilt auch für einen Verbrauch von 24.000 kWh eine Jahresgrundgebühr von 120 Euro.
2. Durch meinen geringeren Verbrauch, habe ich nun ein Guthaben bei E.ON (laut EON etwa 70 Euro, nach meinen Berechnungen etwa 270 Euro). Kann ich dieses Guthaben nun mit meinen Abschlagzahlungen 2006 verrechnen? Das hieße, ich wurde meine erste Abschlagzahlung erst im April 2006 leisten. Ist das Verfahren so korrekt?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Frank
hollmoor:
Du hast es leider versäumt,die Abschläge in 2005 zu kürzen,so das es nun zu einem,nach deiner Berechnung der alten Preise,hohen Guthaben gekommen ist.
Wenn ich die umfangreichen Beiträge zu diesem Thema im Forum richtig gelesen habe,darf man das Guthaben auf Basis alter Preise basiert,nicht verrechnen.Du kannst es ja versuchen,wäre gespannt,wie der Versorger reagiert!
Es wird immer wieder geraten,die Abschläge so weit unten zu halten,das garnicht erst ein Guthaben zustande kommen kann.
Dazu mußt du allerdings regelmäßig deinen Verbrauch kontrolieren und durchrechnen.Achte also darauf,dass du in 2006 deine Abschläge immer so hälst,das in der kommenden Rechnung f.2006 kein Guthaben entstehen kann.(Da sind Nachzahlungen immer besser)
Sprock:
@hollmoor
Wenn ein Kunde mit einem der Musterbriefe widersprochen hat, und sich aufgrund eines Minderverbrauchs für ihn ein rechnerisches Guthaben aufgrund der Preise von Sept. 2004 ergibt kann er sehrwohl diese Guthaben mit den neuen Abschlägen verrechnen.
@Frank Striewe
Da es um den gesamten Gaspreis geht ist auch die Grundgebühr betroffen.
In Ihrem Fall rechnen Sie mit dem alten Betrag von 84 Euro aus 2004.
Das EON Guthaben lassen Sie sich auszahlen, den Rest verrechnen Sie mit den Abschlägen.
Teilen Sie EON WW ihr Vorgehen schriftlich mit.
Schönen Gruß
P. Sprockhoff
BI \"Gaspreise-runter\" Paderborn
hollmoor:
@Sprock
Habe mal mehrere Treads zurückverfolgt und mehrere Beiträge sagen aus:
Sofern sie ein Guthaben beim Versorger haben,müßten sie einen Rückforderungsproßess anstrengen!
Also Vorsicht!!!
Vielleicht meldet sich mal einer der Herren RA,s hierzu noch zu Wort,die müßten es genau wissen!
Frank Striewe:
Hallo,
erst mal vielen Dank.
EON schreibt mir ja, das ich ein Guthaben von 70 € habe. Auch dieses wird von EON mit meiner Abschlagzahlung für Februar verrechnet. Ich mach ja nichts anderes, nur mit einer anderen Summe.
@Sprock
Ich glaube nicht das EON mir das Guthaben auszahlt.
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
Zur normalen Ansicht wechseln