Die Rechtsprechung zur Billigkeitskontrolle von Gaspreisen, die regelmäßig eine Offenlegung der Preiskalkulation erfordert, wurde auch durch das Landgericht Düsseldorf bestätigt.
Der Beschluss ist unter anderem hier veröffentlicht:
http://www.raepower.de/PDF/20060104%20LG%20Düsseldorf%20Beschluss%2012%200%20544-05.pdf
(Link vollständig - bis hinter pdf - kopieren und in die Adressenliste des Browsers einfügen)Damit liegen das Landgericht Düsseldorf und das Landgericht Bonn gemeinsam mit dem Landgericht Mannheim auf einer Linie, wonach die Billigkeitskontrolle von Gaspreisen die vollständige Offenlegung der Preiskalkulation erfordert.
Keine vollständige Offenlegung der Preiskalkulation, sondern nur den Nachweis gestiegener Bezugskosten zum Nachweis der Billigkeit von Gaspreiserhöhungen verlangt allein das Landgericht Heilbronn.
Dieser Beschluss hätte eigentlich zuerst in der \"Urteilssammlung\" auf der Seite des Bundes der Energieverbraucher veröffentlicht werden sollen.
Wir sehen, dass immer noch andere schneller sind.
Aber das kann sich ja ändern.
Den Beschluss sollte man sich ausdrucken und seinem Versorger schicken, damit er sich im nächsten Schreiben damit auseinandersetzen kann.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt