Energiebezug > Der Flüssiggas-Tank

Gastank gekauft - welche Dokumente müssen geliefert werden

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heinbloed:
Hallo H.Watzl !
Auch ich(wohne samt Tank im EU- Ausland) habe kein Tankpruefbuch.Nur die Verkaufsquittung.So etwas gibt es hier nicht,wohl aber die Regelung dass der Tank alle 10 Jahre geprueft werden muss,von einem registrierten (Gas-)Fachmann.Kann es sein dass die deutsche Industrie sich selbst ueberreguliert hat , so eine Art AB-Massnahme?
Wie sieht es mit der Vereinheitlichung der EU -Standards aus,kann es sein dass da bereits von Bruessel aus an einer Vereinheitlichung gearbeitet wird?Und wer ist da zustaendig-zwecks Kontaktaufnahme?

Andreas.Z:
Um ein Auto fahren zu dürfen, muß ich erst mal die Fahrschule besuchen. Dort wird mir (fast) alles beigebracht, was ich wissen muß um ein Auto zu erwerben, anzumelden und bewegen zu können. Somit hat man mich darüber aufgeklärt, was ich haben muß (KFZ-Brief) um ein Auto besitzen zu dürfen. Der Vergleich KFZ-Brief und Tankbuch ist völlig unangebracht. Ein Auto bewege ich täglich auf der Straße und zahle dafür Gebühren.

Einen Gastank (oder Fernseher) kaufe ich beim ausgewiesenen Fachhändler, buddel ihn in den Garten ein (stelle ihn im Wohnzimmer auf), lasse ihn betanken (stelle die Stromverbindung her und zahle meine Fernsehgebühren) und das war\'s dann.

Einen Gastank kauft man beim Fachhändler, aber klärt er mich auch gewissenhaft darüber auf was ich alles brauche um als Besitzer dieses Tanks auftreten zu können, oder läßt er mich bewusst im Unklaren, damit ich immer zu ihm kommen muß, damit mein Tank gefüllt wird? Hätte er mich über das Tankbuch aufklären müssen?
Fakt ist, das er das nicht getan hat und ich hier in diesem Forum zum allerersten Mal das Wort Tankbuch gesehen habe!

Vor 10 Jahren, als ich meinen Tank kaufte, gab es noch nicht diese Form des Internets mit seinen tausenden Foren. Jetzt habe ich die Möglichkeit mich unabhängig zu informieren und hoffe dies in diesem Forum tun zu können.

Ich bitte deshalb um Fakten und nicht um Metaphern.
(sobald ich etwas mehr über meine 10-jährige Tankprüfung weiss und erfolgreich abgeschlossen habe, so werde ich meine Bringschuld erfüllen und darüber informieren)

Deshalb möchte ich hier die Frage des Forumsmitglieds redbaron11 nochmals aufgreifen:

Also angenommen, der Tanklieferant behauptet ein Tankbuch gibt es nicht/braucht man nicht/hat er nicht, was kann ich ihm dann Schriftliches vorhalten, damit er das Tankbuch rausrückt? Irgendeine Regelung/Vorschrift darüber muß doch irgendwo existieren, oder?

Angenommen der Tanklieferant behauptet steif und fest, er hat kein Tankbuch, was dann?

redbaron11:
Hallo Andreas.Z,

genau! Sonst ist doch auch hier auch alles geregelt. Irgendjemand muß da ja etwas (Gesetz, Verordnung, Anweisungen, ...) vorschreiben, das die anderen (Tankhersteller/-vertreiber) umsetzen und einhalten.  

Der Sachverständige bei der Tankbefüllung hat etwas von einem Prüfbuch erwähnt, daß der Tankeigentümer hat - aber hier ist sicherlich das gleiche Dokument wie oben beschrieben gemeint.

Danke und Grusz
redbaron11

Andreas.Z:
Nachdem ich meinem Tank- und Gaslieferanten zweimal schreiben musste, wurden mir Fotokopien von folgenden Bescheinigungen zugesandt:

1. Bescheinigung über die Bau, Druck- und Abnahmeprüfung eines Druckbehälters nach der Druckbehälterverordnung §9 Abs. (5) 2 (vom Tankhersteller)
2. Konstruktionszeichnungen des Tank und Ventile (vom Hersteller)
3. Bescheinigung über die Registrierung einer Baumusterprüfbescheinigung für Druckbehälter (von ZeFU Hauptverband der gewerb.Berufsgenossenschaften)
4. Baumusterprüfbescheinigung (vom TÜV Rheinland)
5. Werkprüfzeugnis Epoxidharz Aussenbeschichtung (vom Hersteller)
6. Bescheinigung über die Prüfung der Umhüllung und die Prüfung der einwandfreien Einlagerung eines ortsfesten erdgedeckten Flüssiggas-Behälters

Insgesamt besteht also dieses Tankbuch aus einer Loseblattsammlung von mehreren Fotokopien. Ich habe diese Seiten meinem zukünftigen Gaslieferanten zwecks Überprüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit zugesandt. er bestätigte mir, das dies ausreichend ist um die 10-jährige TÜV-Prüfung durchführen zu können und den Tank von einer \"Fremdfirma\" neu befüllen zu können.

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