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Gastank gekauft - welche Dokumente müssen geliefert werden

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redbaron11:
Hallo Zusammen,
über meinen Fertighaushersteller habe ich einen unterirdischen Gastank käuflich erworben. Mal abgesehen davon, daß da immer noch ein Aufkleber mit ...dieser Gastank ist Eigentum der Firma - nennen wir sie einfach mal - Tüschta ( oops  ) und darf nur von diesen befüllt werden... drauf ist, würde ich gerne über dieses Forum in Erfahrung bringen welche Dokumente für den Tank bei dem Eigentümer vorhanden sein müssen. Die Firma Tüschta hat mir ein gutes Angebot  (D)  für die Erstbefüllung gemacht - den Wartungsvertrag habe ich jedoch nicht abgeschlossen. Jetzt muß ich mich um die 2-jährige Prüfung selber kümmern ?! Die große 10-jährige macht dann der TÜV - richtig? Welche Kosten habe ich da alle 2, bzw. alle 10 Jahre zu erwarten?
Danke und Grusz

Andreas.Z:
Papiere für einen Gastank?
Hoppla, ich hab vor zehn Jahren ein Gastank gekauft aber keine Papiere (ausser einer Rechnung) über den Tank erhalten.
Was hätte mir der Lieferant, der den Tank auch an meine Heizung angeschlossen hat, geben müssen?
Bekomme ich Probleme bei der anstehenden 10jährigen Tankprüfung, wenn ich keine Papiere (welche auch immer) vorlegen kann?

Watzl:
Der Eigentümer sollt im Besitz des sog. Tankprüfbuches sein. Rückt der Verkäufer damit nicht raus, ist etwas faul. Dieses Prüfbuch dient als Eigentumsnachweis. U. U. tank eine Gasfirma nicht in diesen Tank, weil sie befürchten muß, dass es doch ein Vertragstank ist.

Wartungsverträge braucht man nicht, es sein denn, man ist Bundeskanzler und hat wegen dem regiern wirklich keine Zeit sich um den Gastank zu kümmern.

TÜV: Kontakt mit dem zuständigen TÜV aufnehmen und dort die Kosten erfragen.

H. Watzl

redbaron11:
Hallo Herr Watzl,
...hmmmm ein Tankprüfbuch also. Wo kann ich nachlesen, daß man so etwas haben muß. Vermutlich benötige ich es Schwarz auf Weiß, um dem Herrn der Tankverkaufsfirma das Buch aus den Rippen zu schälen.
Danke und Grusz

Watzl:
Wenn sie ein Auto kaufen, müssen sie dann auch dasrauf bestehenm dass man ihnen den Kfz-Brief aushändigt? An der Zulassungsstelle weden sie diesen brauchen, um das Auto zuzulassen. Alles andere ist zweifelhaft.

H. Watzl

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