Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Gastank gekauft - welche Dokumente müssen geliefert werden  (Gelesen 12948 mal)

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Offline redbaron11

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Hallo Zusammen,
über meinen Fertighaushersteller habe ich einen unterirdischen Gastank käuflich erworben. Mal abgesehen davon, daß da immer noch ein Aufkleber mit ...dieser Gastank ist Eigentum der Firma - nennen wir sie einfach mal - Tüschta ( oops  ) und darf nur von diesen befüllt werden... drauf ist, würde ich gerne über dieses Forum in Erfahrung bringen welche Dokumente für den Tank bei dem Eigentümer vorhanden sein müssen. Die Firma Tüschta hat mir ein gutes Angebot  (D)  für die Erstbefüllung gemacht - den Wartungsvertrag habe ich jedoch nicht abgeschlossen. Jetzt muß ich mich um die 2-jährige Prüfung selber kümmern ?! Die große 10-jährige macht dann der TÜV - richtig? Welche Kosten habe ich da alle 2, bzw. alle 10 Jahre zu erwarten?
Danke und Grusz

Offline Andreas.Z

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Gastank gekauft - welche Dokumente müssen geliefert werden
« Antwort #1 am: 02. Juni 2004, 16:46:20 »
Papiere für einen Gastank?
Hoppla, ich hab vor zehn Jahren ein Gastank gekauft aber keine Papiere (ausser einer Rechnung) über den Tank erhalten.
Was hätte mir der Lieferant, der den Tank auch an meine Heizung angeschlossen hat, geben müssen?
Bekomme ich Probleme bei der anstehenden 10jährigen Tankprüfung, wenn ich keine Papiere (welche auch immer) vorlegen kann?

Offline Watzl

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Gastank gekauft - welche Dokumente müssen geliefert werden
« Antwort #2 am: 03. Juni 2004, 23:17:43 »
Der Eigentümer sollt im Besitz des sog. Tankprüfbuches sein. Rückt der Verkäufer damit nicht raus, ist etwas faul. Dieses Prüfbuch dient als Eigentumsnachweis. U. U. tank eine Gasfirma nicht in diesen Tank, weil sie befürchten muß, dass es doch ein Vertragstank ist.

Wartungsverträge braucht man nicht, es sein denn, man ist Bundeskanzler und hat wegen dem regiern wirklich keine Zeit sich um den Gastank zu kümmern.

TÜV: Kontakt mit dem zuständigen TÜV aufnehmen und dort die Kosten erfragen.

H. Watzl

Offline redbaron11

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Gastank gekauft - welche Dokumente müssen geliefert werden
« Antwort #3 am: 12. Juni 2004, 10:44:57 »
Hallo Herr Watzl,
...hmmmm ein Tankprüfbuch also. Wo kann ich nachlesen, daß man so etwas haben muß. Vermutlich benötige ich es Schwarz auf Weiß, um dem Herrn der Tankverkaufsfirma das Buch aus den Rippen zu schälen.
Danke und Grusz

Offline Watzl

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Gastank gekauft - welche Dokumente müssen geliefert werden
« Antwort #4 am: 13. Juni 2004, 07:21:48 »
Wenn sie ein Auto kaufen, müssen sie dann auch dasrauf bestehenm dass man ihnen den Kfz-Brief aushändigt? An der Zulassungsstelle weden sie diesen brauchen, um das Auto zuzulassen. Alles andere ist zweifelhaft.

H. Watzl

Offline heinbloed

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Gastank gekauft - welche Dokumente müssen geliefert werden
« Antwort #5 am: 14. Juni 2004, 01:02:58 »
Hallo H.Watzl !
Auch ich(wohne samt Tank im EU- Ausland) habe kein Tankpruefbuch.Nur die Verkaufsquittung.So etwas gibt es hier nicht,wohl aber die Regelung dass der Tank alle 10 Jahre geprueft werden muss,von einem registrierten (Gas-)Fachmann.Kann es sein dass die deutsche Industrie sich selbst ueberreguliert hat , so eine Art AB-Massnahme?
Wie sieht es mit der Vereinheitlichung der EU -Standards aus,kann es sein dass da bereits von Bruessel aus an einer Vereinheitlichung gearbeitet wird?Und wer ist da zustaendig-zwecks Kontaktaufnahme?

Offline Andreas.Z

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Gastank gekauft - welche Dokumente müssen geliefert werden
« Antwort #6 am: 14. Juni 2004, 13:31:11 »
Um ein Auto fahren zu dürfen, muß ich erst mal die Fahrschule besuchen. Dort wird mir (fast) alles beigebracht, was ich wissen muß um ein Auto zu erwerben, anzumelden und bewegen zu können. Somit hat man mich darüber aufgeklärt, was ich haben muß (KFZ-Brief) um ein Auto besitzen zu dürfen. Der Vergleich KFZ-Brief und Tankbuch ist völlig unangebracht. Ein Auto bewege ich täglich auf der Straße und zahle dafür Gebühren.

Einen Gastank (oder Fernseher) kaufe ich beim ausgewiesenen Fachhändler, buddel ihn in den Garten ein (stelle ihn im Wohnzimmer auf), lasse ihn betanken (stelle die Stromverbindung her und zahle meine Fernsehgebühren) und das war\'s dann.

Einen Gastank kauft man beim Fachhändler, aber klärt er mich auch gewissenhaft darüber auf was ich alles brauche um als Besitzer dieses Tanks auftreten zu können, oder läßt er mich bewusst im Unklaren, damit ich immer zu ihm kommen muß, damit mein Tank gefüllt wird? Hätte er mich über das Tankbuch aufklären müssen?
Fakt ist, das er das nicht getan hat und ich hier in diesem Forum zum allerersten Mal das Wort Tankbuch gesehen habe!

Vor 10 Jahren, als ich meinen Tank kaufte, gab es noch nicht diese Form des Internets mit seinen tausenden Foren. Jetzt habe ich die Möglichkeit mich unabhängig zu informieren und hoffe dies in diesem Forum tun zu können.

Ich bitte deshalb um Fakten und nicht um Metaphern.
(sobald ich etwas mehr über meine 10-jährige Tankprüfung weiss und erfolgreich abgeschlossen habe, so werde ich meine Bringschuld erfüllen und darüber informieren)

Deshalb möchte ich hier die Frage des Forumsmitglieds redbaron11 nochmals aufgreifen:

Also angenommen, der Tanklieferant behauptet ein Tankbuch gibt es nicht/braucht man nicht/hat er nicht, was kann ich ihm dann Schriftliches vorhalten, damit er das Tankbuch rausrückt? Irgendeine Regelung/Vorschrift darüber muß doch irgendwo existieren, oder?

Angenommen der Tanklieferant behauptet steif und fest, er hat kein Tankbuch, was dann?

Offline redbaron11

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Gastank gekauft - welche Dokumente müssen geliefert werden
« Antwort #7 am: 18. Juni 2004, 12:09:45 »
Hallo Andreas.Z,

genau! Sonst ist doch auch hier auch alles geregelt. Irgendjemand muß da ja etwas (Gesetz, Verordnung, Anweisungen, ...) vorschreiben, das die anderen (Tankhersteller/-vertreiber) umsetzen und einhalten.  

Der Sachverständige bei der Tankbefüllung hat etwas von einem Prüfbuch erwähnt, daß der Tankeigentümer hat - aber hier ist sicherlich das gleiche Dokument wie oben beschrieben gemeint.

Danke und Grusz
redbaron11

Offline Andreas.Z

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Gastank gekauft - welche Dokumente müssen geliefert werden
« Antwort #8 am: 22. Juli 2004, 13:07:44 »
Nachdem ich meinem Tank- und Gaslieferanten zweimal schreiben musste, wurden mir Fotokopien von folgenden Bescheinigungen zugesandt:

1. Bescheinigung über die Bau, Druck- und Abnahmeprüfung eines Druckbehälters nach der Druckbehälterverordnung §9 Abs. (5) 2 (vom Tankhersteller)
2. Konstruktionszeichnungen des Tank und Ventile (vom Hersteller)
3. Bescheinigung über die Registrierung einer Baumusterprüfbescheinigung für Druckbehälter (von ZeFU Hauptverband der gewerb.Berufsgenossenschaften)
4. Baumusterprüfbescheinigung (vom TÜV Rheinland)
5. Werkprüfzeugnis Epoxidharz Aussenbeschichtung (vom Hersteller)
6. Bescheinigung über die Prüfung der Umhüllung und die Prüfung der einwandfreien Einlagerung eines ortsfesten erdgedeckten Flüssiggas-Behälters

Insgesamt besteht also dieses Tankbuch aus einer Loseblattsammlung von mehreren Fotokopien. Ich habe diese Seiten meinem zukünftigen Gaslieferanten zwecks Überprüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit zugesandt. er bestätigte mir, das dies ausreichend ist um die 10-jährige TÜV-Prüfung durchführen zu können und den Tank von einer \"Fremdfirma\" neu befüllen zu können.

 

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