Energiepreis-Protest > SWB Energie und Wasser
Stadtwerke Bonn
Peter,Hansen:
Hallo Alf,
schau mal unter http://www.sevw.de. Bei uns war es ähnlich mit gerichlicher Drohung und in Bezug auf das BGH Urteil. Hierzu gibt es auf der Homepage eine Erklärung. Vielleicht kannst Du die auf dich ummünzen.
Gruß Peter Hansen
Abraham:
Hallo Alf, hallo Mitstreiter,
wie hier schon oft aufgeführt (danke an hr. Fricke) verweise ich auf den Thread der BGH-Entscheidung (BGH, Urteil vom 13.06.2007 - VIII ZR 36/06).
Lasst Euch nicht ins Bockshorn jagen, es wurde ja gerade entschieden, daß die gerichtliche Billigkeitskontrolle zulässig ist.
Was die vorgelegten Gutachten betrifft wurde hier schon ausreichend beschrieben -> Gefälligkeitsgutachten.
Also, Ruhe bewahren, Einspruch weiter aufrecht erhalten, Gesamtpreis als unbillig rügen, Zahlungen kürzen, im Zweifelsfall immer Rechtsberatung einholen.
Viele Grüße!
Abraham
sesi:
@all
Hallo zusammen,
ich habe gerade begonnen mich durch die BGH Urteils Threads zu lesen. Dabei ist ein Satz hängengeblieben, sinngemäß: \"das Urteil gilt nur für Tarifvertragskunden\"
Ich habe gerade in meinen Vertragsunterlagen geblättert. Ich habe mit der SWB einen Sondervertag abgeschlossen, \"SONDERVERTRAG BIS 30 KWh\".
Heißt das jetzt, dass das BGH Urteil auf mich (und auf wahrscheinlich den Großteil der anderen Bonner mit Sondervertag) überhaupt keine Anwendung findet?
mfG
SeSi
Zottel:
@Alf Outerspace
Wie bereits an anderer Stelle hier im Forum erwähnt, scheint es nach den letzten Urteilen des BGH zu einer wahren \"Abmahnwelle\" durch die EVU gekommen zu sein.
Das Musterschreiben das du gefunden hast sollte die nächste Runde im hoffentlich erfolgreichen Kampf gegen höhere Energiepreise einläuten.
Cremer:
@sesi,
In diesem Zusammenhang, Sondervertragskunden sind eben keine Tarifkunden.
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