Hi,
spricht was dagegen, einen Widerspruch über einen Rechtsanwalt laufen zu lassen, wenn die Versicherung eine Deckung zugesagt hat ?
Hintergrund, warum ich dies evtl. bevorzugen würde:
Bin seit Juni 2005 Kunde bei ESB. Bekam vor 2 Wochen das Schreiben, dass sich der Preis um 0,5 ct/kwH erhöht. Lt. Tarifblatt müßte ich aber 1 ct mehr bezahlen. Grund: Die Erhöhung im August/2005 wurde mir garnicht mitgeteilt. Nun hab ich als Neukunde aber solch hohe Abschlagszahlungen bezahlt, dass ich befürchte, dass mir mein Versorger
bei der Jahresabrechnung trotz Widerspruch den neuen Tarif zugrunde legt. Nachzahlungen muss ich sowohl nach altem als auch nach widersprochenem Tarif sowieso nicht machen.
In einem anderen Thread hab ich erfahren, dass ich dieses Geld mir dann erstreiten müßte.
Und aufgrund dieser Sachlage dachte ich mir, dass ich den Widerspruch über einen Rechtsanwalt lasse, bevor mir die Sache zu kompliziert wird.
Also nochmal zur Ausgangsfrage: Spricht da was dagegen ?
Gruß,
Douny