hallo,
hatte das gleiche Problem. Nachdem ich einen Betrag von 28,26 Euro wegen Einspruch gem. §315 BGB, zurüchbehalten habe hagelte es Mahnungen der Fa. AVACON, zuzügl. der Drohung einer Klage.
Nach 9 Mahnungen mit jeweils 5 Euro Mahngebührerhöhung teilte ich der Fa. AVACON erneut mit, dass Mahnungen und Gebühr nur auf rechtsgültige Forderungen zulässig ist. Bei einer weiteren Mahnung werde ich Strafanzeige wegen Nötigung stellen (durch die Drohung einer Klage und der jeweiligenErhöhung der Mahngebühr werde ich zu einem Handeln genötigt -EINSCHÜCHTERUNG), des weiteren steht der Verdacht des Betruges im Raum, da sich die AVACON durch die unberechtigten Mahngebühren ein Vermögensvorteil verschaffen könnte.
Ach ja, die Energieaufsichtbehörde könnt ihr vergessen. Ich weiß zwar nicht was die so treiben aber so richtig Ahnung haben die nicht.
Aber wie Harry 01 schon mitteilte, zur Zeit sitzen wir Verbraucher am längeren Hebel :lol:
Sehr wichtig ist die Leprich-Expertise vom 22.02.06, welche durch das LG Hamburg in der Klage gegen E.ON Hanse anerkannt wurde. Darin ist eindeutig festgelegt welche Punkte das EVU für eine Billigkeitsprüfung vorlegen muss.
Nicht so eine Werbebroschüre der E.ON. Zitat: -normalerweise müssten die Preise noch Höher liegen um kostendeckend zu sein- Zitat ende
Äußert glaubwürdig bei 70% Konzerngewinnerhöhung für 2005, ein Schelm der Böses dabei denkt. :evil:
Bereite gerade Gegenklage vor. Mal sehen was daraus wird.
Mfg.
H.C.