Energiepreis-Protest > Energieversorgung Inselsberg
EVI Waltershausen (Thüringen)
DieAdmin:
Hallo @all,
ich habe gegen die Gaspreiserhöhungen der EVI vom Oktober 2004 und Januar 2005 den Einspruch der Unbilligkeit erhoben.
siehe: Aufruf der Verbraucherzentrale Thüringen
Am 21.01.06 hab ich die Jahresabrechnung 2005 erhalten und bin nun bei der Berechnung des Wertes, den ich nach alten Preis zu bezahlen hab.
Ich sehe eine erneute Erhöhung zum 01.11.05. Soweit ich in diesem Forum fündig geworden bin, wird empfohlen, den alten Preis weiter zu bezahlen.
Zur Berechnung der Kw/H wird der Thermische Umrechnungsfaktor angesetzt. Aber dieser hatte sich verringert. Welchen nehme ich nun, fürden Rechungsbetrag 2005 bzw zur Berechnung der neuen Abschläge?
Da diese Abrechnung auch den Strom enthält konnte ich erkennen, dass ich in einen anderen Tarif eingestuft wurde, ohne das ich eine Benachrichtigung erhielt. Der neue hat zwar einen geringeren Verbrauchspreis, aber der Grundpreis ist über 100% mehr, als der vorher gehende?
Wie kann ich nun weiter vorgehen?
Schönen Gruß aus Friedrichroda
hollmoor:
Den aktuellen Umrechnungsfaktor aus der letzten Rechnung nehmen.
Bei Strom:
Mal anfragen,warum sich der Grundpreis verdoppelt hat.
hollmoor:
Betr:Strom
Kannn aber auch sein,dass Die sie auf Grund des geringeren Verbrauchs für Strom
in einen für sie günstigeren Tarif eingestuft haben.
Das hat mein Versorger bei mir auch gemacht,allerding bei\"Gas\"
DieAdmin:
Hallo hollmoor,
danke für Ihre Antworten.
Ich hab einen höheren Verbrauch an Strom als im letzten Jahr, aber der REchnungsbetrag ist auch höher.
Ich hab mir das jetzt mal ausgerechnet. Im alten Tarif müsste ich weniger (~14 Euro) bezahlen, als jetzt mit dem neuen. Kann man den Wechsel widersprechen?
Gruß
hollmoor:
Dann sofort widersprechen!
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