Nachdem ProGas auf meine unten beigefügte Nachricht, wie folgt reagiert hat:
Wir verstehen Ihren Wunsch, den Behälter zu kaufen, allerdings ist dies grundsätzlich von PROGAS nicht vorgesehen. Vielmehr haben wir Interesse daran, mit Ihnen eine Lösung zu finden und Sie weiter mit Flüssiggas zu versorgen. Daher unterbreiten wir Ihnen folgendes Angebot: Preis = Tagespreis vom Bund der Energieverbraucher für Ihre Region zzgl. 7,9 Cent netto
Einen Vertragsentwurf kann ich Ihnen diesbezüglich leider nicht zusenden, da sich solche Sondervereinbarungen nicht vertraglich abbilden lassen.
*Unter der Voraussetzung, dass Sie unserem Vorschlag zustimmen und die ausgesprochene Kündigung zurücknehmen, bestätigen wir Ihnen hiermit verbindlich die Belieferung mit PROGAS-Flüssiggas zu den vereinbarten Konditionen. Diese Konditionen gelten bis auf Weiteres und behalten ihre Gültigkeit, solange keine abweichenden Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien einvernehmlich getroffen werden.
Ist dieses Angebot fair? Soll ich darauf eingehen- auch wegen des fehlenden Vertrags?
Mein Schreiben an ProGas
Auch wenn der Mietvertrag einen Kauf nicht vorsieht, bitte ich darum, mir ein Angebot dafür zu machen. In dem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass laut meiner Anwältin Ihrem Unternehmen bereits gerichtlich untersagt wurde, die in meinem Vertrag enthaltene Preisanpassungsklausel zu verwenden. Ich könnte deswegen den Preiserhöhungen der letzten drei Jahre noch wider-sprechen und diese zurückverlangen.
Ich wäre jedoch sehr daran interessiert, diese Angelegenheit ohne weitere Einschaltung von Rechtsanwälten bzw. Gerichten regeln zu können.
Auch ProGas müsste ja daran interessiert sein, dass nicht weitere Gerichtsurteile zu seinen Ungunsten ergehen.
Alternativ bin ich auch bereit, mich weiterhin von ProGas beliefern zu lassen. Allerdings nicht zu den bisherigen Konditionen bezüglich der Höhe des Flüssiggaspreises. Machen Sie mir daher ein Angebot, in welchem Sie mich künftig zu dem Preis beliefern, den die Flüssiggasbörse für meine Region auf ihrer Internetseite veröffentlicht. Dabei würde ich auch einen geringen Aufschlag für Service und Bereuung akzeptieren