Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Sammelklage ja oder nein?
biene:
@ forum
wo besteht der Sinn darin sich einer Sammelklage anzuschliessen, wenn es heißt: man sollte sich von den Energieversorgern verklagen lassen?
Gruß Biene
Maverick:
@Biene
hier in Brandenburg organisiert die Verbraucherzentrale Sammelklagen gegen mehrere GVU im Lande ein. An diesen Sammelklagen beteiligen sich nach Auskunft der Verbraucherzentrale (jeweils aktueller Stand abrufbar unter http://www.vzb.de) mehr als 400 Bürger.
Sich in diesem Rahmen an einer Sammelklage zu beteiligen könnte Sinn machen, weil
a) eine Verbraucherschutzorganisation mit ihrer Rechtsabteilung die Organisation übernimmt. Die haben ganz andere Möglichkeiten (auch was Presse- und Öffentlichkeitsarbeit angeht), wie ein Einzelne, der seinen Versorger verklagt.
b) praktischer Grund: die Kosten teilen sich unter vielen Teilnehmern auf.
c) die Verbraucherzentrale will mit ihrem Vorgehen ein Gerichtsurteil hinsichtlich der Gaspreise erreichen, das dann für alle Verbraucher im Land Geltung haben würde.
Viele Grüße,
Maverick
Cremer:
@Maverick,
was wenn aber Verbraucher, die sich nicht beteiligt haben, weiterhin ihren Gaspreis zahlen und nicht den den die VBZ mit dem Versorger gerichtlich klären lies? Dann muss der Versorger sowieso klagen.
Ich hätte da meine Bedenken.
Anonymous:
@Cremer
... ich hab ja auch nicht gesagt, dass das der einzig mögliche Weg ist und ich hab gesagt, dass das Sinn machen --kann--.
Natürlich steht nicht von vorneherein fest, was die Verbraucherzentrale mit der Sammelklage erreichen wird. Und natürlich hat die Verbraucherzentrale grundsätzlich auch das Problem, das der Einzelne hat, wenn er klagt: ihr liegen die Kalkulationsunterlagen der EVU nicht vor, sie muß sich den Zugang hierzu ggf. erklagen, was auch nicht einfach werden dürfte.
Auf der anderen Seite ist es doch aber immerhin anzuerkennen, wenn eine Organisation mit ihrem gesamten Apparat sich für die Verbraucher in dieser Weise einsetzt.
Deshalb muß immer noch jeder einzelne für sich abschätzen, ob er sich an so einer Sammelklage beteiligt oder andere Wege (z.B. den Widerspruch gem. §315 BGB) nimmt.
Beste Grüße,
Maverick
Cremer:
@Gast,
es ist richtig, dass jeder seine eigene Ansicht hat. biene hatte ja nach dem Sinn gefragt. Da gibt es auch andere Ansichten diesbezüglich.
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