@ Forum
Biene schrieb am 18.1.2006:
\"wo besteht der Sinn darin sich einer Sammelklage anzuschliessen, wenn es heißt: man sollte sich von den Energieversorgern verklagen lassen? \"
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Die hierauf erfolgten Antworten zu dieser Frage stellen mich nicht zufrieden. Leider haben sich auch Herr RA. Fricke und andere fachkundige Spezialisten zu dieser Frage hier noch nicht geäußert.
Nach meinem Kenntnisstand sind derzeit bereits zahlreiche Gaspreis-Sammelklagen von mehreren Protestgruppen, teils mit Beteiligung von Verbraucherzentralen, gegen Gasversorgungsunternehmen bei den Gerichten eingereicht. Ausser dem Fall Eon Hanse vor dem LG Hamburg sind mir noch keine gerichtlichen Terminierungen bekannt.
Wie ich aus den Seiten des Bundes d. Energieverbraucher und den Forum-
Beiträgen entnehme, habe sich eine Vielzahl von Interessengruppen zu
weiteren Sammelklagen entschieden, oder befinden sich noch in der Entscheidungspipeline.
http://www.energienetz.de/index.php?pre_cat_open=2&id=600&subid=1700&content_news_detail=5000&back_cont_id=4043Nun hat sich auch die Regionalgruppe Main-Kinzig i. Bund der Energieverbraucher entschieden, gegen meinen Gasversorger Main-Kinzig-Gas, Gelnhausen die erste Sammelklage in Hessen zu starten.
Hier die Mitteilung v. 24.2.06 \" Der Gaspreisstreik geht in die nächste Runde. \"
http://www.energieverbraucher-mkk.de/index.php?id=3&cid=0In einem Telefonat mit einem der Initiatoren der Regionalgruppe wurde diese Sammelklage damit begründet, dass \" sonst die Gefahr besteht, dass die Bewegung einschläft, wenn man nicht reagiere. von Main-Kinzig-Gas sei in absehbarer Zeit nicht zu erwarten, dass diese den geforderten Nachweis der Billigkeit ihres Gaspreises durch Offenlegung ihrer Kalkulation erbringt. \"
Ich habe in meinem Fall gegenüber der Main-Kinzig-Gas den Einwand der Unbilligkeit ihres Gaspreispreises und der einzelnen Preiserhöhungen seit dem 1.10.2004 schriftlich angezeigt. Dieser Einwand erfolgte jeweils schriftlich zu allen einzelnen Preiserhöhungen.
Ferner habe ich Main - Kinzig - Gas , mangels fehlender wirksamer Preisanpassungsklausel im Gasversorgungsvertrag , das Recht abgesprochen, einseitig Preiserhöhungen vorzunehmen.
Ich zahle bis zu einer gerichtlichenFeststellung lediglich die Preise vom 30.9.2004. ( Grundgebühr + Arbeitspreis )
Meine Jahresabrechnung 2005 habe ich entsprechend mit diesen Preisen
abgeändert, und meine monatlichen Abschlagzahlungen für 2006 daraus festgesetzt.
Die auszugsweise Antwort hierauf von MKG ( Textbaustein an alle Rebellen )
\" Für die von Ihnen vorgenommene Kürzung unserer Rechnung gibt es bislang keine hinreichende gerichtliche Entscheidung, die Ihre Rechtsauffassung bestätigt. Ungeachtet dessen werden wir, um weiteren Schiftverkehr bzw. unnötige Verwaltungskosten zu vermeiden, ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung zunächst den von Ihnen errechneten Gaspreiskürzungsbetrag auf Ihrem Kundenkonto berücksichtigen.Beachten Sie, dass dieser Betrag unsererseits lediglich gestundet wird. Wir haben bezüglich der gekürzten Beträge keinen Verzicht ausgesprochen. \"
F A Z I T:
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Hier komme ich wieder auf die Ausgangsfrage von \" Biene \" zurück, nämlich dem Sinn, sich einer Sammelklage anzuschliessen, oder sich verklagen zu lassen.
Ich persönlich kann die Sache aussitzen und abwarten, ob überhaupt und wann Main-Kinzig-Gas eine Klage gegen mich anstrengt. Wer will denn von mir einen höheren Preis ?
An einer Beteiligung der Sammelklage der Regionalgruppe Main-Kinzig sehe ich deshalb derzeit keine pausiblen Gründe.
Oder kann mich jemand mit stichhaltigen Argumenten davon überzeugen?
Beste Grüße aus Gelnhausen.
vangogh64.