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Gedankenspiel: Monatliche Zahlung anhand der Verbrauchswerte

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Fidel:
Moin:

Inwieweit ist die monatliche Abschlagszahlung eigentlich ein Muss? Wäre nicht auch folgendes denkbar:

1. Ich lese zum Ende eines jeden Monats meine Verbrauchszähler ab
2. Anhand der ermittelten Werte errechne ich Arbeitspreis und anteiligen Grundpreis
3. Ich teile meinem EVU die ermittelten Werte mit
4. Ich überweise die errechneten Beträge

Schöner Effekt wäre: die EVUs sind auf diesen Modus gar nicht eingestellt und hätten einen deutlich höheren Verwaltungsaufwand

Ausserdem gebe ich nicht jedesmal ein zinsloses Darlehen an mein EVU. Die EON.Avacon rechnet hier zum März eines jeden Jahres ab. D.h. ich schaffe für die ersten Monate eines jeden Abrechnungsjahres ein Guthaben, das ich dann in den verbrauchsstärkeren Wintermonaten wieder \"abtrage\".

Gruß
Fidel

Monaco:
@Fidel

Bedenken Sie bitte, das erhöhte Verwaltungsaufwendungen letztlich auf die Kosten durchschlagen. Und wir wollen ja alle, dass unsere Versorger noch effektiver arbeiten und damit (zumindest theoretisch) diese Kosten sinken. Außerdem geht es doch um einen fairen Umgang mit den Versorgern, auch wenn ein gewisses Echo derzeit nicht zu erkennen ist.

Dennoch: Demonstrieren Sie Ihrem Versorger ein gewisses Entgegenkommen. Nur beim Preis bleiben Sie eben hart.

Vielleicht können Sie ja mit einer geschickten Argumentation eine weitere Absenkung der Abschläge erreichen.


Mit freundlichen Grüßen

Monaco.

Harry01:
@Fidel

Genauso praktiziere ich das schon seit meinem ersten Unwilligkeitseinwand. Der Versorger (bei mir übrigens auch e.on avacon)muß es zwangsläufig akzeptieren. Höherer Verwaltungsaufwand entsteht allerhöchstens dadurch, weil es dort anscheinend nur unfähige Admins gibt, die die Verwaltungssoftware nicht entsprechend anpassen können (wollen?). Warum sonst wird eine Einzugsermächtigung automatisch gelöscht, wenn man sie nur begrenzen will?
Der Versorger erhält von mir nur monatlich das, was ich wirklich verbraucht habe, natürlich zu den Preisen vor September 2004, und belohnt mich dafür mit regelmäßigen Mahnungen   :mrgreen:

Sie können das also genauso praktizieren, dem Versorger dürfte es ja inzwischen bekannt sein   :wink:

Cremer:
@Fidel,

§ 25 der AVBGasV regelt die Abschlagszahlungen.

Wenn der Versorger nicht monatlich abliest, kann er Abschlagzahlungen verlangen.

Unter dem Begriff \"Abschlagzahlung\" verstehe  ich gleichmäßige Zahlungsabschnitte.

In § 25 ist aber auch gesagt, dass eine monatliche Ablesung durch den Versorger möglich ist.

Sofern er die nicht kann, kann er Abschläge verlangen.

Nun lesen Sie monatlich ab und erstellen die Verrauchsrechnung.

Das ist also nicht eindeutig geregelt.

Fidel:
Moin:

@Cremer
@Harry01

Danke für Ihre Beiträge. Ich werde also auch ab jetzt eine selbsterstellte und passgenaue Monatsabrechnung erstellen und aufgrund dieser zahlen. Damit erspare ich mir diese Trickserei der EON.Avacon mit der willkürlichen Zuordnung von Beträgen.

Gruß
Fidel

P.S.: Noch mehr Freude könnte ich meinem EVU mit wöchentlicher Zahlung bereiten ;-)

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