Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Gedankenspiel: Monatliche Zahlung anhand der Verbrauchswerte
RR-E-ft:
@Fidel
Wie wäre es mit täglich oder stündlich?
Es gibt bereits Vorinkassozähler mit Prepaid- Karten wie beim Telefon.
Redlicherweise müssten die Preise wegen der Vorkasse und der notwendigen Abzinsung geringer liegen.
Spannend auch eine Tariferhöhung, wenn man Kilowattstunden als Kontingent im Voraus gekauft hat.
Also heute schon zu aktuellen Preisen für fünf Jahre im Voraus kaufen?
Über vieles kann man nachdenken. Aber ist es auch zielführend?
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Fidel:
--- Zitat von: \"Harry01\" ---@Fidel
Genauso praktiziere ich das schon seit meinem ersten Unwilligkeitseinwand. Der Versorger (bei mir übrigens auch e.on avacon)muß es zwangsläufig akzeptieren. Höherer Verwaltungsaufwand entsteht allerhöchstens dadurch, weil es dort anscheinend nur unfähige Admins gibt, die die Verwaltungssoftware nicht entsprechend anpassen können (wollen?). Warum sonst wird eine Einzugsermächtigung automatisch gelöscht, wenn man sie nur begrenzen will?
Der Versorger erhält von mir nur monatlich das, was ich wirklich verbraucht habe, natürlich zu den Preisen vor September 2004, und belohnt mich dafür mit regelmäßigen Mahnungen :mrgreen:
Sie können das also genauso praktizieren, dem Versorger dürfte es ja inzwischen bekannt sein :wink:
--- Ende Zitat ---
@Harry01
Ich habe jetzt zum 01.02.06 erstmals eine monatliche Abrechnung erstellt, diese an mein EVU, die EON.Avacon, gesandt. Begeistert ist man dort über diese Vorgehensweise nicht. Hier die Reaktion:
Eine monatliche Abrechnung des Strom- und Gasverbrauches ist nicht möglich.
Gerne habe ich die Zählerstände vom 31.12.2005 und 01.02.2006 in unseren
Unterlagen überprüft, da diese bereits von Ihnen mitgeteilt wurden. Eine
monatliche Mitteilung wird in der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung
berücksichtigt, welche im März 2006 erfolgt.
Es tut mir Leid, dass ich Ihnen keine positive Antwort geben kann.
Wie verhalte ich mich? Ignoriere ich diese Mitteilung und rechne Ende Februar ebenso ab? Sollte ich darauf Antworten? Wenn ja: wie?
Gruß
Fidel
hollmoor:
@Fidel
Mach es doch,wie du denkst.Kannst dann nur wieder mit dem üblichen Schreiben rechnen.
Was soll man da raten?Ich wüßte keinen,weil ich es anders handhabe
und dass ohne Probleme mit Schriftwechseln,die eh nirgendwo hinführen.
Hohi:
Hallo,
spätestens mit den nächsten Netznutzungsentgelten ist dein Spielchen nicht mehr interessant. Dann wird Messung und Abrechnung voneinander getrennt, und dann kann und wird pro Abrechnung kassiert. Dann ist es dahin, mit deinem Zinsgewinn. Die Abrechnungshoheit liegt beim EVU, und wenn du monatliche Rechnungen willst, z.B. wie Sondervertragskunden, dann musst du sie auch begleichen. Was bringt\'s?
Anonymous:
Moin:
@Hohi
Warum nennst du diese Vorgehensweise \"Spielchen\"? Es ist doch nachvollziehbar sinnvoll, dass ich bei verbrauchsermittelter monatlicher Abrechnung mir keine Gedanken zu machen brauche, dass ich möglicherweise - wie bei monatlichen fixen Abschlägen - mehr zahle, als ich gemäß \"altem\" Gas-/Strompreis müsste. Somit also auch nicht in die Situation gelange, zuviel gezahlte Abschläge abschreiben zu können.
Was du mit \"Dann wird Messung und Abrechnung voneinander getrennt ...\" meinst, habe ich nicht verstanden.
Gruß
Fidel
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