Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Petition/Öffentliche Petition  (Gelesen 3521 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Maverick

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 99
  • Karma: +0/-0
Petition/Öffentliche Petition
« am: 17. Januar 2006, 22:55:26 »
Hallo zusammen,

im offenen Brett fand ich folgenden Hinweis auf die Möglichkeit von öffentlichen Petitionen.
Öffentliche Petition einsehen und mitzeichnen/unterstützen

Mir war bisher nur die \"normale\" Petition an den Bundestag in Schriftform bekannt.

Es stellt sich die Frage, ob es nicht Sinn macht im Rahmen der Ausnutzung aller Möglichkeiten des Protests, auch unsere lieben Politiker auf diesem Weg noch einmal mit den Gewinnmaximierern, Aktienkursrittern und Abfindungseinstreichern in der Energiewirtschaft zu befassen.

Nachdem ich das Forum durchsucht und festgestellt habe, dass diese Frage hier noch nicht diskutiert wurde, stelle ich also das Thema hier bei Grundsatzfragen ein.

Meines Erachtens sollten wir mal überlegen, ob wir nicht auch das Instrument der Petition nutzen können, um den Druck in Richtung Politiker zu erhöhen.

Hier schon mal einige unsortierte Argumente, die mir spontan einfallen:

PRO:
- da eine öffentliche Petition jetzt auch über das Internet eingereicht werden kann, wäre diese Petition schnell und kostengünstig organisiert (Frage an die Admins: wie steht der Bund der Energieverbraucher dazu? Würde er evtl. die Petition formulieren?)
- es würde gegenüber den Politikern von einer weiteren Seite aus Druck aufgebaut, die gesetzlichen Regelungen noch klarer zu fassen (damit die EVU nicht immer behaupten können, die Rechtslage sei doch ganz anders), damit eine effektive Preiskontrolle eingeführt wird (und nicht das Erfordernis der Preisgenehmigung wie eben im ZDF - Frontal21, Sendung vom 17.01.06, berichtet, zum 01.07.2007 abgeschafft wird), Kartellen wirksam das Wasser abgegraben und Unternehmen, die sich wieder besseres Wissen rechtswidrig verhalten, zur Rechenschaft gezogen werden.
- im Grundgesetz steht, dass Eigentum verpflichtet. Wenn ich also ein EVU mit einer quasi Monopolstellung bin, dann bin ich nicht nur den Aktionären, sondern auch dem Gemeinwohl verpflichtet. Daran muß man die Damen und Herren in den Vorstandsetagen  und auch die Politiker wohl auch mal wieder erinnern.
- warum können Gesetze z.B. nicht so geändert werden, dass Energiekunden, die ja immerhin Vertragspartner der EVU sind, bei jeder Preiserhöhung einen Anspruch haben, auch rechtzeitig eine entsprechende  schriftliche Mitteilung zu bekommen. Die Regelung, dass ein öffentlicher Aushang oder eine Veröffentlichung in einer überörtlichen Zeitung ausreicht, ist vielleicht für andere Fälle sinnvoll. Für Vertragsverhältnisse ist sie nicht mehr zeitgemäß - hier ist es den EVU doch durchaus zuzumuten, ihre Kunden und Vertragspartner mit einem individuellen Schreiben zu informieren.

CONTRA:
- könnte man z.B. sagen, dass eine weitere Front vielleicht gar nicht nötig ist, wenn unser Protest demnächst hoffentlich Wirkung zeigt
- ausserdem könnte es schwierig sein, einen abschließenden Katalog von Maßnahmen aufzustellen, die die Politik umsetzen kann, um die Situation zu verbessern (andererseits ist ganz klar: irgendwo muß man ja auch mal anfangen und die Politik ist ja nicht ganz unschuldig an der Situation, wie sie sich jetzt darstellt).

Also, es gibt viel, was dafür und dagegen spricht. Ich freu mich auf alle Meinungsäußerungen....  :)

Viele Grüße,
Maverick
.... Maverick didn't come here to lose!

Offline Schwalmtaler

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 343
  • Karma: +0/-0
Petition/Öffentliche Petition
« Antwort #1 am: 18. Januar 2006, 10:11:17 »
Hi Maverick,

ich bin dabei, denn wir sollten keine Möglichkeit ungenutz lassen, um den Versorgern und deren \"Handlangern\" in der Politik (vorallem der regionalen) Druck zu machen.

Was die persönliche Benachrichtigung bei Preisänderungen angeht, schau dir mal das an:
EVS / NVV Raum MG und Viersen


Gruß Schwalmtaler

Offline Cremer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 5.185
  • Karma: +2/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.cremer-kreuznach.de
Petition/Öffentliche Petition
« Antwort #2 am: 18. Januar 2006, 10:33:27 »
@Maverick,

m. E. kann man Petitionen nur einreichen gegen Behörden und Ämter und Gesetze.

Hier haben wir es ja mit \'Nichtstaatlichen\' zu tun.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline Maverick

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 99
  • Karma: +0/-0
Petition/Öffentliche Petition
« Antwort #3 am: 18. Januar 2006, 10:46:24 »
@Cremer

Ja richtig, Gesetze und Behörden:

- man könnte z.B. die Gesetze so ändern, dass sie so klar sind, dass nicht erst der Gerichtsweg beschritten werden muss, um gewisse Fragen zu klären
- man könnte in Gesetzen und Verordnungen festlegen, welche Rechte der Verbraucher als Vertragspartner der EVU in einem so sensiblen und fundamentalen Bereich hat
- man könnte per Gesetz (wie in anderen europäischen Ländern) eine wirksame Preis- und Mißbrauchskontrolle aufbauen, statt wie es jetzt geplant ist, das Erfordernis der Preisgenehmigung durch die Länder ab 01.07.07 per Gesetz abzuschaffen (allein das wäre schon ein Grund für eine Petition).

Ich denke, es gibt zulässige Gründe für eine Petition. Wenn diese eingereicht  wird, sollte sie aus meiner Sicht nicht ausufern, sondern einige wenige entscheidende und glasklare Punkte umfassen.

Gruß,
Maverick
.... Maverick didn't come here to lose!

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz