Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Stadtwerke Schwedt GmbH Erfahrungen nach Musterbrief --  (Gelesen 12490 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline ratte-04

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 2
  • Karma: +0/-0
Stadtwerke Schwedt GmbH Erfahrungen nach Musterbrief --
« am: 17. Januar 2006, 19:57:44 »
Hallo liebe Gemeinde ...

Ich habe schon einiges gelesen hier, gerade auch zu den Erfahrungen nach den Musterbriefen. Ich denke, dass meine Antwort keine Standradantwort ist, jedoch das gleiche Ergebnis hat.
Ich möchte hier mal meine Antwort abtippen und Eure Meinungen und Tipps für meine weitere Verfahrensweise bekommen.
Heute erhielt ich dann auch die Rechnung für das vergangene Abrechnungsjahr. Rechnungsstellungerfolgte wie im Schreiben angekündigt wie immer.

Zitat
Sehr geehrter Herr ratte-04,

wir nehmen Bezug auf Ihr o.a. Schreiben und möchten uns an dieser Stelle für Ihre indirekte Kritik bedanken. Diese verdeutlicht uns, dass wir unseren Kunden mehr Informationen über die Preisentwicklung udn Preisbildung auf dem Energiemarkt zukommen lassen müssen.

Grund für die Erhöhung des Erdgaspreises ist die Kopplung an den Heizölpreis, dem der Erdgaspreis mit mehrmonatiger Verzögerung folgt. Der Heizölpreis ist wiederum maßgeblich vom Preis für Rohöl abhängig.

Bedingt durch die angespannte Versorgungssituation, eine starke Konjunkturentwicklung in China und Indien und die damit verbundene hohe NAchfrage nach Energie sowie Unsicherheiten in Bezug auf die Produktion in der Golf Region und in Russland sind die Ölpreise auf dem Weltmarkt seit Beginn des Jahres 2004 um ca. 50% gestiegen. Ständig erreichen die Rohölpreisnotierungen historische Höchstwerte.

Infolge des Preisanstiegs sind auch die deutschen Heizölnotierungen seit Frühjahr dieses Jahres kontinuierlich angestiegen. Diese Notierungen fließen über die entsprechende Preisanpassungen in die Kalkulation der Preisformeln und mithin in die Bezugspreise ein. Entsprechende Preisanpassungen sind daher unumgänglich.

Eine Alternative zur bewährten Ölpreisbindung lässt der Markt bisher nicht erkennen. Wenn diese Bindung fallen sollte, hätte das nicht automatisch eine Preissenkung beim Erdgas zur Folge. Denn auch die Preise an den Spotmärkten für Erdgas, die keine direkte Ölpreisbindung kennen, orientieren sich tendenziell an den Ölpreisen.

Nicht nur die gestiegenen Ölpreise allein waren in der Vergangenheit verantwortlich für eine Erhöhung der Erdgaspreise. Bedingt durch dteigende Abgaben für Minerlaölsteuer, Ökosteuer und Mehrwertsteuer beträgt der Staatsanteil bei der Rechnung eines durchschnittlichen Haushaltskunden mit einem Verbrauch von 30.000 kWh derzeit über 25% im Jahr.

Sie haben uns mitgeteilt, dass Sie mit der aktuellen Preiserhöhung nicht einverstanden sind. Mit der nächsten Jahresabrechnung wollen Sie keine Preiserhöhung akzeptieren. Hierbei berufen Sie sich auf § 315 BGB udn unterstellen, dass der Preis nciht nach billigem Ermessen festgelegt worden sei.
Bitte geben Sie uns an dieser Stelle Gelegenheit, Ihnen die rechtlichen Hintergründe zur Zahlungsverweigerung mit Hinweis auf die Billigkeit der Erdgaspreise zu erläutern:

Der Kunde, der im Rahmen eines Tarifkundenvertrages oder einer Sondervereinbarung auf Grundlage der AVBGasV versorgt wird, ist zunächst verpflichtet, den in Rechnung gestellten Betrag zu begleichen. Soweit der Kunde die Billigkeit der GAspreise im Sinne des § 315 BGB bestreitet, ist er zur Geltendmachung seiner Rechte auf einen Rückforderungsprozess verwiesen. D.h., der Kunde muss vorerst den vollständigen Rechnungsbetrag zahlen udn kann nashcließend das Versorgungsunternehmen mit Hinweis auf eine seiner Meinung nach bestehende Unbilligkeit der Preisbestimmung klagen, um eine Rückvergütung des möglicherweise überzahlten Betrages zu erwirken.

Nach § 30 AVBGasV ist der Kunde zur Zahlungsverweigerung nur in den Fällen berechtigt, in denen sich aus den Umständen ergibt, dass der Rechnungsfehler auf den ersten Blick offenkundig ist. Eine Preiserhöhung stellt jedoch keinen solchen Fehler dar.


Trotz der aktuellen Preiserhöhung liegt der Erdgaspreis der Stadtwerke Schwedt nach wie vor im Durchschnitt in den neuen Bundesländern. Von einer unbilligen Gestaltung der Erdgaspreise kann daher keine Rede sein.
Bitte sehen Sie von einer Kürzung der Rechnungsbeträge ab. Sie erpsaren  sich damit ein aufwendiges MAhnverfahren, bei dem für Sie zusätzliche Kosten entstehen.

Wir, die Statdwerke Schwedt werden von uns aus auf keine Forderung verzichten. Bisher hat es keine Aufforderung einer Behörde oder eines Gerichtes gegeben, Änderungen vorzunehmen. Vielmehr hat die LAndeskartellbehörde unsere Erdgaspreise und das Ministerium für Witschaft Brandenburg unsere Strompreise geprüft, es gab keine Beanstandungen oder Auflagen.

Daher werden wir auch weiterhin die Rechnungsbeträge und Abschläge ungekürzt einziehen. Ihr Recht auf Zahlung unter Vorbehalt ist davon unberührt. Sollten Sie dennoch den Rechnungsbetrag von sich aus kürzen wollen, so ziehen Sie bitte Ihre Einzugsermächtigung zurück. Wir kürzen die Beträge nicht.

Sollten darüber hinaus weitere Fragen bestehen, so steht Ihnen Herr Pick unter Tel. 03332 449230 gern zur Verfügung.

MfG
Stadtwerke Schwedt

i.V.                   i.A.
Unterschrift       Unterschrift



Zunächst hab ich mich über die Erläuterungen zu China, Indien und dem hergeleiteteen Zusammenhang usw. gewundert.
Dann wurde ien wenig auf den Staat und seine Steuern mit einem völlig überzogenen Bsp. agiert.
Ab dem kursiv gestalteten Text wirds richtig interessant oder ?

Was meint ihr nun zu diesem Brief.
Kan ich kürzen oder was soll das mit der AVBGasV ???
Ist es mein Tarifkundenvertrag, der evtl. was anderes nach ziehen könnte ?

Danke für Eure schnelle Hilfe ...

Offline Cremer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 5.185
  • Karma: +2/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.cremer-kreuznach.de
Stadtwerke Schwedt GmbH Erfahrungen nach Musterbrief --
« Antwort #1 am: 17. Januar 2006, 20:22:26 »
@ratte-04,

was Ihr Versorger hier alles erzählt ist \"kalter Kaffee\".

Das Kürzungsrecht steht Ihnen zu.

Wenn Sie Widerspruch eingelegt haben, gilt es, dass Sie eine Nachzahlung haben müssen, denn der Versorger wird Ihnen keine Guthaben auf Ihrer Rechnungsbasis auszahlen.

Siehe im Energienetz Urteil Heilbronn, dass man nicht auf einen Rückforderungsprozess angewiesen ist, um einen Teil seines Vermögens zurückzufordern, deshalb kürzen !!

Die Abschläge müssen so bemessen sein, dass am Ende des Abrechnungszeitraumes diese geringer sind als die Abrechnung auf Ihrer Berechnungsbasis.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline ratte-04

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 2
  • Karma: +0/-0
Stadtwerke Schwedt GmbH Erfahrungen nach Musterbrief --
« Antwort #2 am: 18. Januar 2006, 11:48:33 »
Nach lesen des Urteils soweit verstanden.
Antwort unter Hinweis auf dieses Urteil werde ich wohl zukommen lassen müssen oder ?
Ich werde also jetzt die fällige Rechnung nicht bezahlen. Sämtliche Rückrechnungen mit dem Preis vom 30.09.04 vornehmen den neuen Abschlag errechnen und abwarten ?
Wie sieht es eigentlich mit dem angedrohten Mahnverfahren aus ? Das sollte doch eigentlich ruhen bzw. ist rechtlich gar nicht angezeigt oder nicht ?
Ich denke ich sollte mir auch die Geschäftsberichte der Jahre 2004 und 2005 besorgen. Bei uns gibt es nämlich auch ein von den Stadtwerken betriebens Spass-/Schwimmbad und ein Freibad.
Dürfen die Berichte aus irgend einem Grunde verwehrt werden ? Muss eine Kopie ausgehändigt werden bzw. mir die Möglichkeit gegeben werden, Kopien anzufertigen ?
Was soll bei meinen Überweisungen als VErwendungszweck stehen ? HAbe eigentlich Gas und Strom Paket. Dadurch einmal GG für den Zähler eingespart und angeblich etwas günstigere kWh Preise.
2 getrennte Zahlungen leisten ? Verliere ich evtl. dadurch den Paketpreis ?
Die Frage aller Fragen ... Sollte es hart auf hart kommen. Was passiert im schlimmsten Fall und muss ich dafür schon jetzt die monatlichen Vorkehrungen in Bezug auf das Ablesen tätigen ?

Dankesehr ...
ratte-04

Offline Cremer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 5.185
  • Karma: +2/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.cremer-kreuznach.de
Stadtwerke Schwedt GmbH Erfahrungen nach Musterbrief --
« Antwort #3 am: 18. Januar 2006, 15:23:27 »
@ratte-04

viele Fragen auf einmal

Richtig Rechnung mit Preisen Sep. 2004 erstellen und daraufhin die Nachzahlung leisten.

Mahnungen werden Sie erhalten, sind jedoch nach § 315 nicht zulässig, d.h. etwaige die Mahnkosten werden abgezogen.

Geschäftsberichte sind immer gut. Holen Sie sich auch den Haushaltsplan der Stadt sofern dieser nicht im Internet steht. Bei uns kann man exakt erkennen im Geschafdtsbericht 2005 sind 3,6 Mio gemäß eine sGewinnabführungsvertrages an die BGK (Bad Kreuznacher Beteiligungsgesellschaft für Parken und Schwimmbäder (100% Besitz der Stadt) abgeführt. Im Haushaltsplan dort bei der BGK tauchen diese 3,6 Mio € wieder auf.

Geschäftsbericht wird veröffentlicht und haben die Stadtwerke zur Ausgabe vorrätig

Überweisung sollte den Abschlag ausweisen z.B. \"Abschlag 02/06\"

Alles weitere abwarten.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz