Hallo liebe Gemeinde ...
Ich habe schon einiges gelesen hier, gerade auch zu den Erfahrungen nach den Musterbriefen. Ich denke, dass meine Antwort keine Standradantwort ist, jedoch das gleiche Ergebnis hat.
Ich möchte hier mal meine Antwort abtippen und Eure Meinungen und Tipps für meine weitere Verfahrensweise bekommen.
Heute erhielt ich dann auch die Rechnung für das vergangene Abrechnungsjahr. Rechnungsstellungerfolgte wie im Schreiben angekündigt wie immer.
Sehr geehrter Herr ratte-04,
wir nehmen Bezug auf Ihr o.a. Schreiben und möchten uns an dieser Stelle für Ihre indirekte Kritik bedanken. Diese verdeutlicht uns, dass wir unseren Kunden mehr Informationen über die Preisentwicklung udn Preisbildung auf dem Energiemarkt zukommen lassen müssen.
Grund für die Erhöhung des Erdgaspreises ist die Kopplung an den Heizölpreis, dem der Erdgaspreis mit mehrmonatiger Verzögerung folgt. Der Heizölpreis ist wiederum maßgeblich vom Preis für Rohöl abhängig.
Bedingt durch die angespannte Versorgungssituation, eine starke Konjunkturentwicklung in China und Indien und die damit verbundene hohe NAchfrage nach Energie sowie Unsicherheiten in Bezug auf die Produktion in der Golf Region und in Russland sind die Ölpreise auf dem Weltmarkt seit Beginn des Jahres 2004 um ca. 50% gestiegen. Ständig erreichen die Rohölpreisnotierungen historische Höchstwerte.
Infolge des Preisanstiegs sind auch die deutschen Heizölnotierungen seit Frühjahr dieses Jahres kontinuierlich angestiegen. Diese Notierungen fließen über die entsprechende Preisanpassungen in die Kalkulation der Preisformeln und mithin in die Bezugspreise ein. Entsprechende Preisanpassungen sind daher unumgänglich.
Eine Alternative zur bewährten Ölpreisbindung lässt der Markt bisher nicht erkennen. Wenn diese Bindung fallen sollte, hätte das nicht automatisch eine Preissenkung beim Erdgas zur Folge. Denn auch die Preise an den Spotmärkten für Erdgas, die keine direkte Ölpreisbindung kennen, orientieren sich tendenziell an den Ölpreisen.
Nicht nur die gestiegenen Ölpreise allein waren in der Vergangenheit verantwortlich für eine Erhöhung der Erdgaspreise. Bedingt durch dteigende Abgaben für Minerlaölsteuer, Ökosteuer und Mehrwertsteuer beträgt der Staatsanteil bei der Rechnung eines durchschnittlichen Haushaltskunden mit einem Verbrauch von 30.000 kWh derzeit über 25% im Jahr.
Sie haben uns mitgeteilt, dass Sie mit der aktuellen Preiserhöhung nicht einverstanden sind. Mit der nächsten Jahresabrechnung wollen Sie keine Preiserhöhung akzeptieren. Hierbei berufen Sie sich auf § 315 BGB udn unterstellen, dass der Preis nciht nach billigem Ermessen festgelegt worden sei.
Bitte geben Sie uns an dieser Stelle Gelegenheit, Ihnen die rechtlichen Hintergründe zur Zahlungsverweigerung mit Hinweis auf die Billigkeit der Erdgaspreise zu erläutern:
Der Kunde, der im Rahmen eines Tarifkundenvertrages oder einer Sondervereinbarung auf Grundlage der AVBGasV versorgt wird, ist zunächst verpflichtet, den in Rechnung gestellten Betrag zu begleichen. Soweit der Kunde die Billigkeit der GAspreise im Sinne des § 315 BGB bestreitet, ist er zur Geltendmachung seiner Rechte auf einen Rückforderungsprozess verwiesen. D.h., der Kunde muss vorerst den vollständigen Rechnungsbetrag zahlen udn kann nashcließend das Versorgungsunternehmen mit Hinweis auf eine seiner Meinung nach bestehende Unbilligkeit der Preisbestimmung klagen, um eine Rückvergütung des möglicherweise überzahlten Betrages zu erwirken.
Nach § 30 AVBGasV ist der Kunde zur Zahlungsverweigerung nur in den Fällen berechtigt, in denen sich aus den Umständen ergibt, dass der Rechnungsfehler auf den ersten Blick offenkundig ist. Eine Preiserhöhung stellt jedoch keinen solchen Fehler dar.
Trotz der aktuellen Preiserhöhung liegt der Erdgaspreis der Stadtwerke Schwedt nach wie vor im Durchschnitt in den neuen Bundesländern. Von einer unbilligen Gestaltung der Erdgaspreise kann daher keine Rede sein.
Bitte sehen Sie von einer Kürzung der Rechnungsbeträge ab. Sie erpsaren sich damit ein aufwendiges MAhnverfahren, bei dem für Sie zusätzliche Kosten entstehen.
Wir, die Statdwerke Schwedt werden von uns aus auf keine Forderung verzichten. Bisher hat es keine Aufforderung einer Behörde oder eines Gerichtes gegeben, Änderungen vorzunehmen. Vielmehr hat die LAndeskartellbehörde unsere Erdgaspreise und das Ministerium für Witschaft Brandenburg unsere Strompreise geprüft, es gab keine Beanstandungen oder Auflagen.
Daher werden wir auch weiterhin die Rechnungsbeträge und Abschläge ungekürzt einziehen. Ihr Recht auf Zahlung unter Vorbehalt ist davon unberührt. Sollten Sie dennoch den Rechnungsbetrag von sich aus kürzen wollen, so ziehen Sie bitte Ihre Einzugsermächtigung zurück. Wir kürzen die Beträge nicht.
Sollten darüber hinaus weitere Fragen bestehen, so steht Ihnen Herr Pick unter Tel. 03332 449230 gern zur Verfügung.
MfG
Stadtwerke Schwedt
i.V. i.A.
Unterschrift Unterschrift
Zunächst hab ich mich über die Erläuterungen zu China, Indien und dem hergeleiteteen Zusammenhang usw. gewundert.
Dann wurde ien wenig auf den Staat und seine Steuern mit einem völlig überzogenen Bsp. agiert.
Ab dem kursiv gestalteten Text wirds richtig interessant oder ?
Was meint ihr nun zu diesem Brief.
Kan ich kürzen oder was soll das mit der AVBGasV
Ist es mein Tarifkundenvertrag, der evtl. was anderes nach ziehen könnte ?
Danke für Eure schnelle Hilfe ...