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Autor Thema: Vorsicht: Empfehlung VZ NRW  (Gelesen 6472 mal)

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Offline RR-E-ft

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Vorsicht: Empfehlung VZ NRW
« am: 20. Februar 2006, 11:19:14 »
Quelle: http://www.strom-magazin.de (Professionals)

TRANSPARENZVERFAHREN
20.02.2006, 09:26 Uhr

Freiwillig: Vier NRW-Stadtwerke lassen Gaspreise überprüfen

Das Transparenzverfahren der Verbraucherzentrale NRW zur Prüfung der Gaspreisbildung hat seinen ersten Praxistest bestanden: Vier örtliche Gasversorger in Nordrhein-Westfalen haben ihre Gaspreise von unabhängigen Wirtschaftsprüfern sowie der Verbraucherzentrale NRW überprüfen lassen.
...
Kunden, die Vorbehalte gegen Gaspreissteigerungen angemeldet oder Rechnungsbeträge gekürzt haben, sollten ihre Vorbehalte zurückziehen bzw. die geforderten Beträge nachzahlen. Diese Empfehlung gelte aber ausdrücklich nur für Gaskunden der Stadtwerke Lünen, Wesel, Hilden und Bad Honnef, macht die Verbraucherzentrale NRW deutlich.



Ungewöhnlich, dass man der Empfehlung einer Verbraucherzentrale widersprechen muss.

Die Empfehlung der VZ NRW lässt die Feststellungen des Bundeskartellamtes unberücksichtigt, wonach die Gaspreise insgesamt marktunüblich zu hoch sind und Gasversorger, die ihre langfristigen Bezugsverträge beendeten bei kurzfristiger Bezugsbindung günstigere Bedingungen eingehen konnten.

Dies ergibt sich so eindeutig aus dem Beschluss des Bundeskartellamtes gegen E.on Ruhrgas vom 13.01.2006 - Az  B8- 113/05 - 1.


Mithin wären so hohe Bezugskostensteigerungen wohl gar nicht erst angefallen, wenn man sich aus den Langfristverträgen mit den Vorlieferanten gelöst hätte.


Verbraucher sollten deshalb die Unbilligkeit gegen die Gesamtpreise einwenden, die alten Preise nur unter Vorbehalt leisten und keinesfalls die Widersprüche zurücknehmen und Zahlungen vollständig leisten.

Nach einhelliger Meinung steht sonst wie bei der jüngsten Entscheidung des Bundeskartellamtes gegen sieben Gasversorger \"ein Druckabfall in der Pipeline\" zu besorgen, was zu einer weiteren Verzögerung der Gasmarktöffnung führen kann, vgl. SPIEGEL Nr. 8/2006 S. 69 \"Erdgas - Marktöffnung folgenlos\". Dort heißt es:

\"Einige neue Anbieter fürchten sogar, dass die vom Kartellamt bei sieben deutschen Gasunternehmen vorzeitig durchgesetzte Regelung \"kontraproduktiv\" sein könnte, weil damit \"Druck aus der Pipeline genommen werden könnte\", den Gasmarkt wirklich konsequent zu öffnen.\"





Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
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Vorsicht: Empfehlung VZ NRW
« Antwort #1 am: 20. Februar 2006, 21:36:03 »
Zitat
Sie geben nachweislich lediglich die Preissteigerungen ihrer Vorlieferanten an Endverbraucher weiter\", bescheinigte die Verbraucherzentrale NRW den geprüften Stadtwerken bei der Gaspreisbildung eine \"weiße Weste\".
Kunden, die Vorbehalte gegen Gaspreissteigerungen angemeldet oder Rechnungsbeträge gekürzt haben, sollten ihre Vorbehalte zurückziehen bzw. die geforderten Beträge nachzahlen.


Irgendwie verwirrend für uns Kleinverbraucher:
Ist hier eine Verbraucherzentrale eingeknickt, weil der Gasverteiler \"nur die eigene Bezugspreiserhöhung weitergegeben\" hat? Damit begründen viele Stadtwerke ihre Preiserhöhungsschlachten.

Kippt hier die gesamte Argumentationskette im Forum? Oder was hat die Verbraucherzentrale tatsächlich gesagt?

Wie frei sind die städtischen Gasverteiler wirklich bei der Auswahl der Vorlieferanten? Wenn es so starke Gaspreisunterschiede in Deutschland gibt (bis zu 47% Differenz laut WDR-Gaspreistabelle) und die Endverteiler ihre Preiserhöhungen mit der Bezugspreisanpassung ihrer Vorlieferer begründen, dann muss es folglich diese große Preisdifferenz eben bei den Vorlieferanten geben. Kann ein kleines Stadtwerk nun frei auf dem deutschen Markt Gasbezugsverträge abschließen und damit kostengünstige Lieferanten suchen? Oder sind die Stadtwerke ebenfalls relativ unfrei in ihren Alternativen, weil sie vielleicht bei regionalen Versorgern abnehmen müssen und andernfalls hohe Durchleitungsgebühren zahlen müssen?

Mir fehlt in den Diskussionen immer noch der \"Knopf am Mantel\" - reicht die Beschränkung der Gaspreisanpassung auf Vorlieferanten-Preiserhöhungen, um eine Verbraucherzentrale davon zu überzeugen, dass die Einsprüche zurückzunehmen wären?[/quote]

Offline Lernender

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Vorsicht: Empfehlung VZ NRW
« Antwort #2 am: 20. Februar 2006, 22:20:56 »
ich war gerade mal auf der Homepage der Stadtwerke Wesel. Aber nirgends konnte ich einen Hinweis finden, bei wem diese ihr Gas beziehen. Oder es ist zu gut versteckt. Oder ich bin einfach zu blöde.

Ich weis schon, warum ich alles überprüfe, auch wenn mir die Auskunft gebende Stelle noch so kompetent erscheint. Vielleicht sollte sich die Verbraucherzentrale nicht mit so komplexen Themen befassen.

Lernender

Offline Koch

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Vorsicht: Empfehlung VZ NRW
« Antwort #3 am: 21. Februar 2006, 12:39:10 »
Man muss sich schon wundern, warum sich die VZ-NRW hier so engagiert.
Die Rechtslage ist doch inzwischen mehr zu Gunsten der Verbraucher. Der Schutz durch den §315 ist vorhanden, die Sprache der Gerichte wird immer deutlicher.

Die Stadtwerke haben nur eine Wahl Kalkulation offenlegen oder bei protestierenden Kunden auf Preiserhöhungen verzichten...

...und jetzt?

Die VZ empfiehlt dem Kunden zu zahlen und auf sein Recht zu verzichten.

Warum?

Gruß
Koch

Offline RR-E-ft

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Vorsicht: Empfehlung VZ NRW
« Antwort #4 am: 21. Februar 2006, 12:43:05 »
@Schof

Das \"Transparenzverfahren\" der VZ NRW ist ein Sonderweg, der von Anfang an in der Kritik stand:

Verbraucherzentrale NRW, Pilotprojekt

Andere Verbraucherzentralen gehen diesen Weg nicht.

Wenn Sie wissen möchten, wie danach ausgeschlossen werden kann, dass die Preise schon vor den Preiserhöhungen zu hoch waren und zudem ein hohes Preisniveau aus der Fortsetzung alter Verträge aus Monopolzeiten beruht, müssten Sie sich mit solchen verständlichen Fragen bitte an die VZ NRW wenden.

Ich halte dieses \"Transparenzverfahren\" für kontraproduktiv, weil die wesentlichen Fragen nach dem Grund des marktunüblich überhöhten Preisniveaus, welches das Bundeskartellamt festgestellt hat, ausgeklammert werden.

Somit wird das überkommene System zementiert.

@Koch

Auch Sie sollten sich mit Ihren berechtigten Fragen an die VZ NRW wenden und dort um eine Erklärung bitten:

energie@vz-nrw.de




Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

 

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