Energiepreis-Protest > Stadtwerke Gütersloh
Jahresendabrechnung 2005
Monaco:
@kokuna
Sie haben noch die Möglichkeit der Jahresrechnung zu widersprechen. Benutzen Sie hierzu den Musterbrief.
Gleichzeitig machen Sie ihrem Versorger für 2005 folgende Gegenrechnung:
17.982 kWh x 0,033724 €/kWh (Preisbasis 2004) = 606,42 €
+ Grundpreis = 138,00 €
= netto 744,42 €
+ 16% MwSt. = 119,11 €
= brutto 863,53 €
-Vorauszahlungen (Abschläge) = (vermutlich) ca. 750 €
= ca. 114 € (Nachzahlungsbetrag)
Das klingt doch nun schon freundlicher.
Durch die Vermischung mit den Stromkosten ist leider eine exakte Berechnung nicht möglich.
Der einzeln betrachtete neue Gasabschlag dürfte auf neuer Preisbasis ca. 96,- € (bei 12 Abschlägen und bei Berücksichtigung Verbrauch 2005) betragen.
Auf Basis 2004 beträgt er nur 72,- €.
Falls Ihr Versorger den vollen Nachzahlungsbetrag einzieht, bleibt Ihnen nur eine Rückgabe der Lastschrift. Sehen Sie aber zu, dass Ihr Versorger den Widerspruch unbedingt noch vor Fälligkeit der Jahresrechnung erhält. Begrenzen Sie danach Ihre weiteren Zahlungen auf die zuletztgenannte Zahl + Anteil Abschlag Strom.
Mit freundlichen Grüßen
Monaco.
Kokuna:
@ Monaco
Herzlichen Dank - das war mir eine große Hilfe.
MfG - Kokuna :-)
Kokuna:
Hallo Mitstreiter :-)
Nachdem ich heute den Widerspruch bei meinem Versorger eingelegt habe und zwar auf Grundlage der Preise von 2004 + 2% Sicherheitszuschlag stöbere ich ein bißchen im Netz herum und stelle fest, dass mein Versorger nach der Jahresendabrechnung nun nochmals erhöht hat und zwar den kWh-Preis von 4,7 auf 5,5 Ct./kWh sowie den Grundpreis von 138,-- Euro auf 160,08 Euro. Starker Tobak, wie ich finde!
Welchen Einfluss hat denn jetzt die Grundpreiserhöhung auf meine zukünftigen Abschlagszahlungen, weil ich bei der Berechnung natürlich nur von dem alten Grundpreis von 138,-- Euro ausgegangen bin?
Weiß da jemand Rat?
Vielen Dank schon mal.
LG und ein schönes WE wünscht Kokuna
Cremer:
@Kokuna,
immer nur den alten Preis (Grundpreis, Arbeitspreis) zugrunde legen und damit auch die Hochrechnung für die Höhe der Abschlagszahlungen
Übrigens, die + 2% gestehen wir schon lange nicht mehr zu, raus damit
Kokuna:
Jetzt wirds ganz spannend. Ich fuchse mich immer mehr in das Thema ein und bin inzwischen auch Mitglied geworden.
@ Cremer: Die 2% habe ich deshalb genommen, weil wir im Sept. 2004 keine Erhöhung hatten.
Jetzt habe ich mal mit einer Nachbarin (wir wohnen im 5 Parteienhaus) gesprochen, die viel weniger qm als ich hat und nur allein in der Wohnung im Gegensatz zu mir (2 Pers.) ist und die arme soll nun über 400,-- Euro nachzahlen. Ich habe mir mal ihre Rechnung geben lassen und finde gleich einen mir jetzt nicht so erklärlichen Unterschied zu meiner Rechnung.
So liegt z.B. ihr Preis für das Gas um jeweils 0,0072 € höher als bei mir. Ihr Grundpreis ist allerdings um 74,40 € niedriger, was ich auf die niedrigere qm-Zahl zurückführe. Liege ich da richtig?
Jetzt meine Frage: Wieso ist bei ihr der Gaspreis höher als bei mir, obwohl der Faktor gleich ist und wir in einem Haus wohnen? Wenn ich bei ihr den selben Preis wie bei mir ansetzen würde, käme ich nicht auf eine Nachzahlung von 402,43 € sondern auf 247,33 €.
Der Grundpreis für Strom ist bei uns beiden gleich.
Ich hoffe, ich strapaziere nicht zu sehr mit meinen Fragen, aber ich möchte einfach durchblicken und nicht alles so hinnehmen.
Ganz herzlichen Dank schon mal im voraus.
LG - Kokuna
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