Energiepreis-Protest > ENTEGA

ENTEGA Darmstadt: Beschwerde nach § 315 nicht zulässig !?

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Napez:
@ monaco

Danke, genau so sehe ich das auch. Nebenbei bemerkt hat das Amtsgericht Neuwied mit Urteil vom 09.11.05 (AktZ. 4C774/05) sehr wohl nicht nur auf Zulässigkeit der Klage, sondern auch auf den Anspruch auf detaillierte Offenlegung der Kalkulation erkannt. Komisch, darauf weist Entega nicht hin  :twisted: .

Entega steht derzeit gem. der Datenbank vom WDR auf Pole-Postion bei den Gasanbietern. Sie verlangen für 20.000Kwh/Jahr 1.271,- Euro; die selbe Leistung erhält man von der GWV Taunusstein für 1.082,- Euro. Und da soll sich nicht der Verdacht der Abzocke aufdrängen?

Ich werde einen angemessen Teil der Endabrechnung begleichen und sogar ggf. meine Abschlagzahlung anpassen und dabei ausdrücklich untersagen, diese mit Restforderungen jedweder Art zu verrechnen (ob das hilft, weiß ich nicht, aber besser ist es).

Monaco:
@Napez

Sie sollten nicht einen \"angemessenen\" Betrag der Endabrechnung begleichen, sondern den auf Basis der Preise von 09/04 sowie Ihres Verbrauches der Abrechnungsperiode exakt berechneten. Schicken Sie Ihrem Versorger ihre \"Gegenrechnung\", damit dieser ersehen kann, wie Sie auf diesen Betrag kommen. Die Abschläge kürzen Sie sodann gleichermaßen: Betrag der Jahresrechnung (ihre Berechnung) geteilt durch 12 (bei monatlichen Raten) = Abschlagsbetrag (möglichst auf volle Euro runden).
Dass ihr Versorger nicht verechnen darf, sollte er selbst wissen. Einige Versorger vergessen das allerdings manchmal ... Ein Hinweis schadet zumindest nicht. Geben Sie bei Ihren Überweisungen eine genaue Zweckbestimmung (z.B. Abschlag 01/2006 oder Abschlag Fälligkeit 30.01.06) an.
So kann zunächst erstmal kaum etwas schief gehen.

Mit freundlichen Grüßen

Monaco.

svenschmi:
Hallo Zusammen,

heute ist uns die Enabrechnung der ENtega mit einer Nachzahlungsforderung in Höhe von ca. 650EUR ins Haus geflattert.
Zusaätzlich wurde der monatliche Abschlag um fast 100EUR erhöht.

Wie wehre ich mich am besten gegen diese Abzocke???

Über Unterstützung würde ich mich freuen.

Sven aus Darmstadt

Monaco:
@svenschmi

Falls Sie noch nicht Widerspruch nach §315 BGB gegen die letzten Preiserhöhungen und die Preishöhe ansich eingelegt haben, dann holen Sie das schnellstmöglich nach (ggf. Musterbrief).

Hiernach erstellen Sie eine Gegenrechnung nach den "alten" Preisen (ggf. 09/2004) und überweisen nur ihren Differenzbetrag an Ihren Versorger. Der restliche Betrag ist strittig und nach erfolgtem Widerspruch vorläufig nicht fällig.

Aus der von Ihnen errechneten Jahressumme ermitteln Sie auch gleich die neue Abschlagshöhe (=Jahressumme:12).

Verwenden Sie dann 2-3 Stunden ihrer Zeit, um sich hier im Forum das nötige Grundwissen anzueignen. Glauben Sie mir, danach geht einiges leichter und auch die Hemmschwelle sinkt deutlich ...

Bei speziellen Fragen wenden Sie sich wieder an das Forum. Sie werden sehen, hier wird Ihnen geholfen.


Mit freundlichen Grüßen


Monaco.

Cremer:
@svenschmi,

informieren Sie sich bitte hier im Forum und "Ich brauche Hilfe" und auf den Seiten des Energienetz.de

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