Energiepreis-Protest > ENTEGA

ENTEGA Darmstadt: Beschwerde nach § 315 nicht zulässig !?

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teufelp:
Hallo,
habe mit musterschreiben (http://www.energieverbraucher.de/index.php?pre_cat_open=2&id=600&subid=1702&) unter berufung auf §315 widerspruch gegen die gaspreis-erhöhung eingelegt. zahle seit Januar den 2005er abschlag weiter.
Entega schickt nun ein kuchen-diagramm (woraus m.E. die geforderte preiszusammensetzung nicht erkennbar is) zusammen mit dem hinweis, dass das AG Euskirchen am 5.8.05 festgestellt hätte, dass §315 \"in meinem fall\" nicht zur anwendung kommt.
desweiteren wird mahnung u. klage angekündigt.

hat jemand eine idee, was nun zu tun ist?
ich bitte an, mit anderen von der entega betroffenen zusammen zu arbeiten.
danke u. grüße,
pt

Monaco:
@teufelp

Zunächst: Lassen Sie sich nicht einschüchtern!
Das Urteil des AG Euskirchen ist nicht rechtskräftig und in Revision. Das  LG Bonn wird sich dem Urteil wohl nicht anschließen.
Es liegen jedoch derzeit mehrere rechtskräftige Urteile vor, die eine Anwendung des §315 ausdrücklich zulassen.
Einem möglichen Mahnverfahren können Sie auch gelassen gegenüberstehen. Sie dürfen nur nicht verpassen, rechtzeitig Widerspruch dagegen einzulegen. Zudem wird sich das Ihr Versorger eher zwei Mal überlegen. Schließlich hat er bestimmt noch härtere Fälle \"abzuarbeiten\".
Reagieren Sie auf dieses \"unseriöse\" Schreiben Ihres Versorgers am Besten mit einer weiteren Kürzung ihrer Abschläge (auf das Niveau 09/2004). Er wird bestimmt begeistert sein ...

Mit freundlichen Grüßen

Monaco.

Cremer:
@teufelp,

nur mit der Ruhe und keine Panik.

Es passiert garnichts!!

Mahnung kann kommen,
Klage wird es so schnell nicht geben.

Ist das übliche Säbelrasseln. Da ist die Entega etwas eigen, bzw. hartnäckiger in der Argumentation ihren Kunden gegenüber

Napez:
Hallo,

ich (und vermutlich viele andere Entega-Zwangskunden) habe genau den selben Brief erhalten. Interessant, wie gut das Gericht \"meinen\" Fall kennt! Ich habe nur zurück geschrieben, dass ich mir derart plumpe Drohungen verbitte und nochmals aufgefordert, ihre Kalkulation endlich offen zu legen. Und damit meine ich nicht die lächerliche Tortengrafik, die in diversen Zeitungen veröffentlicht wurde. So bald die Abrechnung da ist, werde ich einen Teil der zu erwartenden Nachzahlung begleichen und evtl. auch meine Abschlagzahlung erhöhen, aber sicher beides weit niedriger als von Entega gefordert. Sollen sie mich verklagen, dann werden wir ja sehen, wer was offenzulegen hat. Nur nicht einschüchtern lassen!

Monaco:
@Napez

Vielleicht halten Sie sich auch folgendes vor Augen.
Angenommen, Ihr Versorger hat 100.000 Kunden. Es sind jeweils Beträge in Höhe von 100,- € strittig (mitgerechnet die Zahlungsnichtverweigerer). Das Gericht erkennt 90% der Preiserhöhung als gerechtfertigt an, 10% jedoch nicht. In der Summe stehen Ihrem Versorger somit 1 Mio. Euro nicht zu. Er bekommt die 10% erst gar nicht von Kunden, die zuvor gekürzt haben, weitere Kunden fordern ihr zuviel entrichtetes Geld (innerhalb der Verjährungsfrist) zurück. Klagerisiko für Ihren Versorger: 1 Mio. Euro. Und das für läppische 100,- €, die er von Ihnen nachfordert. Vielleicht ist ja auch der Gesamtpreis um mehr als 10% zu hoch. Dann erhöht sich das Risiko für Ihren Versorger entsprechend.
Glauben Sie jetzt noch, dass er ernsthaft an einer Klage interessiert ist? In jedem Fall so lange nicht, bis er nicht einigermaßen sicher weiß, wie das Verfahren ausgehen könnte. Schließlich weiß er am Besten um wieviel überhöht seine Preise sind ...

Mit freundlichen Grüßen

Monaco.


Frage an die Experten:
In der Regel wird der aktuell \"billige\" Preis wohl irgendwo zwischen dem Preis 10/04 und dem heute verlangten liegen - möglicherweise sogar noch niedriger. Würde ein Gericht wohl einen neuen \"billigen\" Preis für jeden Zeitraum festlegen, oder wäre eher mit einem Urteil in Richtung Schwarz oder Rot (also voll für oder voll gegen Kläger/Beklagten) zu rechnen?

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