Energiepreis-Protest > Erdgas Südwest GmbH

Brauche Hilfe auf Antwortschreiben

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hollmoor:
@Long-Rider
  FSchnuerer


Ob wir alle in Zukunft \"nachzahlen\"müssen,kann man jetzt noch nicht sagen!
Das hängt evt.von den Ausgängen der diversen anhängigen Klagen ab.
Und auch Diese können unterschiedlich ausfallen.Gibt unzählige Treads hier im Forum dazu.Bitte mal suchen!RA Fricke hat unzählige Beiträge hierzu verfasst.

Erst einmal,wenn die Jahresabrechnung kommt,eigene Rechnung aufmachen,zu den von ihnen zugestandenen Preisen(ohne 2 %,ist nicht notwendig)und Diese dem Versorger zukommen lassen.

Cremer:
@FSchnuerer,

ja, eigene Rechnung erstellen.

Ich hoffe Sie hatten die Abschläge weit genug gekürzt, damit auch dann eine Nachzahlung rauskommt, wenn Sie Ihre eigene rechnung erstellen. Nur diese Differenz leisten Sie dann.

Bei einem Guthaben haben Sie geloost. Ein Guthaben wird der Versorger nur auf seine Berechnung erstetten.

FSchnuerer:
>Ich hoffe Sie hatten die Abschläge weit genug gekürzt, damit auch dann eine Nachzahlung rauskommt, wenn Sie Ihre eigene rechnung erstellen.
 >Nur diese Differenz leisten Sie dann.
>Bei einem Guthaben haben Sie geloost. Ein Guthaben wird der Versorger nur auf seine Berechnung erstetten.[/quote]

Da unser Verbrauch leicht gestiegen ist war eine Kürzung der
Abschläge nicht notwendig.
Im folgenden Jahr erwarten wir allerdings einen deutlich geringeren
Verbrauch, da die Personenanzahl im Haushalt sinkt.
Kann ich die Abschläge überhaupt selbst und ohne Zustimmung des Versorgers deutlich niedriger festlegen?

BerndA:
@ FSchnuerer,

Sie müssen die Abschläge sogar unbedingt senken, weil es sonst möglicherweise wegen des Minderverbrauches und der Berücksichtigung des niedrigeren Preises vom Sept. 2004 unweigerlich zu einer Überzahlung kommen wird, die ihr Energieversorger wegen Ihres Widerspruches dann nicht mehr auszahlen wird !

Gerade wenn Sie in 2006 weniger Gas verbrauchen werden, müssen Sie die Abschläge unbedingt selbst anpassen. Ich würde dem Energieversorger das dann einfach kurz mitteilen, damit er weis, warum Sie die Abschläge zusätzlich kürzen.

Also unbedingt anhand des Gasjahresverbrauchs in 2005 und den Preisen von 9/2004 in Ihrem Tarif den neuen Abschlag ausrechnen, und nur diesen zahlen !

Der Versorger darf Ihnen deswegen z. Bsp. nicht das Gas abstellen, ja er darf noch nicht einmal damit drohen ! Falls er es doch tut, schalten Sie die Energieaufsicht beim Landeskartelamt Ihres Bundeslandes ein, die Telefonnummern finden Sie hier:

www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/service/LKB.shtml

Also, nur Mut ! Ich selbst zahle seit einem Jahr nur den alten Preis, ohne verklagt worden zu sein. Ich glaube auch inzwischen, dass man die \"Gaspreisrebellen\" laufen lassen wird, weil das Risiko für die Energieversorger viel zu hoch ist, eine Klage zu verlieren !

In diesem Sinne !

Mit freundlichen Grüßen aus dem Münsterland :wink:

B. Ahlers

Long-Rider:
Meine Abschläge muss ich zwischenzeitlich selbst überweisen.
Diese werde ich entspechend meines Verbrauchs und letzjähriger Überzahlung entsprechend anpassen. Ende Oktober werde ich dann sehen wie Erdgas Südwest reagiert.

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