Energiepreis-Protest > Erdgas Südwest GmbH

Brauche Hilfe auf Antwortschreiben

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Long-Rider:
Hallo,
bin bei EnBW-Südwest und habe auf die Gaspreiserhöhung um 0,5 cent/kWh zum 1.1.2006 Widerspruch eingelegt und am 13.1. das Antwortschreiben de EnBW bekommen.
Auszug:
Wir bedauern Ihren Widerspruch......die Einkaufspreise für Gas deutlich gestiegen sind, waren wir aus wirtschaftlichen Gründen..... .
Leider können wir Ihrer Aufforderung einer Offenlegung der Kalkulation nicht nachkommen. Eine Offenlegung kann nur von einem Gericht verlangt werden und kann auch nur diesem gegenüber erfolgen.
Wie gewünscht erden wir Ihre Abschlagszahung nicht erhöhen. Es kann allerdings zu einer Nachforderung bei der nächsten Jahresrechnung kommen.
........
Wir bitten um Ihr Verständnis und möchten Ihnen auch in Zukiunft ein fairer Geschäftspartner sein.

Freundliche Grüße.....

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Frage:
Was heisst das jetzt für mich und wie soll ich darauf antworten ?

PS. : Eine Preiserhöhung um 0,5 cent/kWh war auch schon im August 2005 der ich     allerdings nicht widersprochen habe. Kann ich das noch nachträglich obwohl die Rechnung schon bezahlt ist?

Graf Koks:
@Long-rider:

Ja, sie können den Unbilligkeitseinwand bis zuletzt anbringen. Etwaige Argumentationslinien der Versorger, die von Verwirkung und stillschweigendem Anerkenntnis sprechen, sind verquer.

Antworten brauchen Sie gar nichts.  Wozu auch, es kommen eh nur weitere Musterschreiben, teilen Sie sich Ihre kostbare Lebenszeit für etwas schöneres ein.

Achten Sie nur darauf, dass Sie nicht überzahlen, was mit den alten Abschlägen wohl unwahrscheinlich ist.

Viele Grüße aus Berlin
G.K.

Cremer:
@Long-Rider,

legen Sie Widerspruch gemäß Musterbrief gegen Preiserhöhungen ab September 2004 ein.

Kürzen Sie die Abschläge so, dass Sie am Ende des Abrechnungszeitraumes auf alle Fälle zu Ihrer auf Preisen Sep. 2004 erstellten Jahresrechnung eine Nachzahlung haben werden, die Sie auch leisten.

Long-Rider:
Hallo Herr Cremer,
muß ich das so verstehen, ich soll rückwirkend Widerspruch auf Preiserhöhungen seit Sept. 2004 einlegen und daraus überzahlte Beträge zurückrechnen und die Abschlagszahlungen um diesen Betrag kürzen?
Wie wird mein Versorger darauf reagieren?
Muß ich dann am Jahresende alles nachzahlen?
Welchen Sinn hat dann die ganze Widersprecherrei?

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PS.: Die Badenwerk Gas GmbH wurde am 21.September zur Erdgas-Südwest GmbH, als eine dem EnBW-Konzern zugehörige Tochtergesellschaft unfirmiert. Mein Rechnungsbeginn war somit der 1.10.2004. Einen Monat später (1.11.2004) wurde der Gaspreis von 3,886 cent auf 4,234 cent angehoben und am 1.8.2005 auf 4,814 cent. Am 1.1.2006 nochmal um 0,5 cent Netto = 0,58 cent inkl. 16%MwSt.

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Grüsse aus Forst bei KA

FSchnuerer:
Hallo,

ich habe das gleiche Problem mit Ergas Südwest:
Gegen die Erhöhung um 0,5 cent/kWH zum 1.1 habe ich Widerspruch eingelegt (2% Erhöhung hatte ich erlaubt) , und nun habe ich das gleiche Antwortschreiben bekommen.
Die Abschläge wurden von Ergas Südwest bis zur Jahresrechnung wie gewünscht angepasst. Ab der Jahresrechnung soll ich die Beträge allerdings nun überweisen.
In den nächsten Tagen werde ich die Jahresabrechnung erhalten.
Muss ich meine eigene Abrechnung an Ergas Südwest schicken und die
Preise ab 1.1.2006 neu berechnen (alter Preis + 2%) oder dann doch
wieder alles nachzahlen?
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Grüsse aus Stutensee bei KA

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