Hi Hamster,
die Zahlung unter Vorbehalt würde Dir nichts bringen - das Geld wäre beim Versorger. Um es irgendwann zurückzubekommen, müßtest Du gegen das Unternehmen klagen, die Beweislast dreht sich um, d.h. vor Gericht müßtest Du Deinen Anspruch beweisen (d.h. die Unbilligkeit der Preise nachweisen, ohne die Kalkulationsunterlagen des Unternehmens in den Händen zu halten) und hättest noch das Kostenrisiko zu tragen.
Du solltest vielmehr mit Musterbrief gem. §315 BGB den Preiserhöhungen seit Herbst 2004 widersprechen, Abschläge nur noch kalkuliert nach den alten Preisen zahlen.
Das hat zur Folge, daß die Forderung Deines Versorgers nicht jetzt fällig wird (sie verjährt dadurch aber auch nicht), sondern erst dann, wenn ein Gericht einen \"billigen\" d.h. angemessenen Preis festsetzt.
Um ein Gericht damit zu befassen, muß aber dann erst einmal der Versorger klagen, d.h. er trägt die Beweislast und das Kostenrisiko.
Schau mal auf den Seiten des Bundes der Energieverbraucher nach, dort findest Du den Musterbrief und auch Informationen zum Prozesskostenfonds des Bundes der Energieverbraucher (...mit 10 EUR bist Du dabei...).
Weitere Infos hier im Forum, das auch eine Suchmaschine hat: :wink:
Ich hoffe, dies hilft Dir für den Anfang weiter.
Schönes Wochenende und viele Grüße,
Maverick