Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: 2% Sicherheitszuschlag ja/nein  (Gelesen 6645 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Maverick

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 99
  • Karma: +0/-0
2% Sicherheitszuschlag ja/nein
« am: 12. Januar 2006, 22:02:19 »
Hallo zusammen,

habe meinem Gasversorger widersprochen und zahle nun Abschläge umgerechnet zu den alten Preisen plus zwei Prozent Sicherheitszuschlag auf den Arbeitspreis (denn nur der wurde bis jetzt erhöht). Dieser Sicherheitszuschlag wurde u.a. von einigen Verbraucherzentralen erwähnt.

Nun lese ich an einigen Ecken des Forums, man solle nur auf Basis der Preise vom Herbst 2004 zahlen, das sei ausreichend.

Meine Frage: kann ich meinen Widerspruch gegenüber dem Gasversorger dahingehend abändern, dass ich nun auch den Sicherheitszuschlag nicht mehr zahle?

Für fundierte Meinungsäußerungen wäre ich - wie immer - ganz dankbar :) .

Viele Grüße aus Brandenburg,
Maverick
.... Maverick didn't come here to lose!

Anonymous

  • Gast
2% Sicherheitszuschlag ja/nein
« Antwort #1 am: 13. Januar 2006, 08:21:29 »
Moin Maverick,

sie können sofort ihr Angebot der 2%-igen Erhöhung zurücknehemen. Ich würde aber auf die Jahresabrechnung warten. Hat ihr Versorger diese mit seinen neuen Preisen gerechnet, wollte er ihr Angebot der 2% ja nicht und sie machen ihm dann die Gegenrechnung nach altem Preis ohne 2% Zuschlag. Ist eleganter!!!

Offline energienetz

  • Administrator
  • Forenmitglied
  • *****
  • Beiträge: 352
  • Karma: +5/-3
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.energieverbraucher.de
2% Sicherheitszuschlag ja/nein
« Antwort #2 am: 13. Januar 2006, 15:51:25 »
Wir hatten zunächst aus Vorsichtsgründen die 2% empfohlen. In den bisherigen Gerichtsverfahren hat das aber noch keine Rolle gespielt. Deshalb empfehlen wir das auch nicht mehr. Es ist letztlich eine offene Frage, die jeder für sich entscheiden mag. Wer es lieber sehr sicher mag, der sollte bei den 2 % bleiben. Eine abschließende Meinung dazu gibt es nicht.

Offline Maverick

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 99
  • Karma: +0/-0
2% Sicherheitszuschlag ja/nein
« Antwort #3 am: 13. Januar 2006, 22:33:48 »
@Gast & @energienetz

Thanx für die schnellen Infos (auf dieses Forum ist doch immer Verlaß :!: )

JVA ist bereits durch, so daß ich mir überlegen werde, mein Angebot wieder zurückzunehmen.

Gruß,
Maverick
.... Maverick didn't come here to lose!

Offline biene

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 385
  • Karma: +0/-0
2% Sicherheitszuschlag ja/nein
« Antwort #4 am: 20. Januar 2006, 09:51:21 »
aufgrund des aktuellen Urteils in Heilbronn -

sollte man nun die 2 % Sicherheitszuschlag mit einkalkulieren oder nicht?

was meinen unsere Fachleute dazu?

Gruß Biene

Anonymous

  • Gast
2% Sicherheitszuschlag ja/nein
« Antwort #5 am: 29. Januar 2006, 22:00:59 »
Hallo zusammen,
ich hab heute meine Jahresabrechnung von unseren Stadtwerken bekommen. Mich hats fast umgehauen. Habe bereits letztes Jahr auf Preisbasis 2004 einen Aufschlag von 2% gemacht, den ich für die Abrechnung 2005 wieder anwende. Wenn ich den geforderten neuen Nachzahlungsbetrag der Stadtwerke mit meinem gegengerechneten Betrag vergleiche, komme ich gerade mal auf die Hälfte. Jetzt bin ich echt gespannt, ob die sich das gefallen lassen, wenn ich nur die Hälfte bezahle.

Schöne Grüße

Frank

Offline Monaco

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 470
  • Karma: +0/-0
2% Sicherheitszuschlag ja/nein
« Antwort #6 am: 30. Januar 2006, 08:32:46 »
@Gast

Das werden sich Ihre Stadtwerke natürlich nicht so ohne Weiteres gefallen lassen. Sehen Sie daher gespannt der entsprechenden Mahnung entgegen. Solange Ihnen ihr Versorger jedoch die Angemessenheit des Gesamtpreises nicht nachweist, brauchen Sie nicht mehr zu zahlen.

Die Höhe der Jahresabschlusszahlung ist relativ. Sie hängt immer vom aktuellen Verbrauch, den aktuellen Abschlägen und den zuerkannten Preisen ab. Wichtiger ist daher der prozentuale Anteil, den Ihr Versorger eigentlich mehr haben möchte. Und der dürfte so etwa bei 10-20% liegen.


Mit freundlichen Grüßen

Monaco

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz