Hallo zusammen,
habe meinem Gasversorger widersprochen und zahle nun Abschläge umgerechnet zu den alten Preisen plus zwei Prozent Sicherheitszuschlag auf den Arbeitspreis (denn nur der wurde bis jetzt erhöht). Dieser Sicherheitszuschlag wurde u.a. von einigen Verbraucherzentralen erwähnt.
Nun lese ich an einigen Ecken des Forums, man solle nur auf Basis der Preise vom Herbst 2004 zahlen, das sei ausreichend.
Meine Frage: kann ich meinen Widerspruch gegenüber dem Gasversorger dahingehend abändern, dass ich nun auch den Sicherheitszuschlag nicht mehr zahle?
Für fundierte Meinungsäußerungen wäre ich - wie immer - ganz dankbar
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Viele Grüße aus Brandenburg,
Maverick